• Flupp

    Bevor Du das mir anhängst 🤣, die Dienststelle wollte in der Tat schon von Kollegen im Zusammenhang mit der Gesundmeldung die ärztliche Bescheinigung hierüber

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das gibt es in der Behörde wirklich. Nach einer erfolgten Krankmeldung (egal ob mit oder ohne "Schein") musste man sich dort auch offiziell wieder "gesund" melden bzw. die Wiederaufnahme des Dienstes melden.

    Bei einem Arzt oder in der Dienstelle?

  • Ok das macht ja noch so einigermaßen Sinn.

    Ich erkläre mir das so, dass es schlicht niemand merken würde, ob der Beamte wieder da ist oder nicht.:teufel:

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ich erkläre mir das so, dass es schlicht niemand merken würde, ob der Beamte wieder da ist oder nicht.

    Das ist aber auch in der Schule für die Vertretungsplaner durchaus nett, wenn die nicht rätseln müssen, ob um kurz vor 8 die Lehrkraft, die schon einige Tage krank ist, sich erneut krankmeldet. Die freuen sich über die definitive Info "Bin wieder an Bord!" (= Gesundmeldung)

    • Offizieller Beitrag

    Das hatte in dem Fall tatsächlich mit dem Gleitzeitkonto zu tun - die Fehlzeiten werden erst dann nachträglich gebucht bzw. "neutral" gebucht, wenn man sich wieder gesund meldet. Tut man das nicht, zählt der Tag als "null Arbeitszeit" abgeleistet, so dass man dann mit 8:12 Stunden im Minus ist.

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