Digitalisierungs-Beauftragte in NRW

    • Offizieller Beitrag

    Seit diesem Jahr gibt es (mehr oder weniger unmerklich) einen Digitalisierungs-Beauftragten an den Schulen in NRW. Was ist das? Wer ist das?


    Antwort findet man auf der Hompage vom Ministerium: https://www.schulministerium.nrw/digitalisierungsbeauftragte


    Zitat

    Digitalisierungsbeauftragte unterstützen ihre Schule bei der schuleigenen Gestaltung und Entwicklung des Lernens und Lehrens in der digitalen Welt. Mit Veröffentlichung des Runderlasses „Lehren und Lernen in der Digitalen Welt; Digitalisierungsbeauftragte“ steht allen öffentlichen Schulen in NRW nun ein weiterer wichtiger Baustein für die Unterstützung digitalisierungsbezogener Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozesse zur Verfügung.

    Hier ein entsprechender Flyer zu der Funktion.

    Man bekommt eine Stunde Entlastung.


    Der Thread soll einfach nur dem Austausch dienen. Hat schon einer diese Aufgabe übernommen? Warum? Oder warum nicht? Hat irgendwer was dazu zu sagen? ....

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns sind sie berufen worden und besuchen gerade Fortbildungen der BR ich kann sicher bald mehr berichten.

    Interessant.


    Sie standen jetzt in den Schips-Daten,

    letzte Woche im Digitalen Amtsblatt,

    und gestern kam eine offizielle info dazu.


    Wir hätten sie noch gar nicht berufen können.


    kl. gr. frosch

  • Ich frage mich ja, was so ein Digitalisierungsbeauftragter so macht, wenn der Schulträger weder W-Lan, noch Geräte, noch Präsentationsmedien (Beamer, elektronische Tafeln) zur Verfügung stellt.


    Theoretische Zukunfts-Essays schreiben? Utopien?

  • Sich drum kümmern, dass der Schulträger seinen Pflichten nachkommt.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Sich drum kümmern, dass der Schulträger seinen Pflichten nachkommt.

    Nein.


    [...]

    2. Die Digitalisierungsbeauftragten erhalten für ihre Aufgabe eine Wochenstunde als Ausgleich, die auf das Unterrichtsdeputat anzurechnen ist.

    3. Die Digitalisierungsbeauftragten sind Teil der an der Schule etablierten Gremien zur digitalisierungsbezogenen Schul- und Unterrichtsentwicklung.

    4. Die Schulleitung vereinbart gemeinsam mit der oder dem Digitalisierungsbeauftragten jeweils schuljahresbezogene Aufgabenschwerpunkte, die sich an den schulischen Rahmenbedingungen und der für die Aufgabe zur Verfügung gestellten zeitlichen Ressource orientieren.

    5. Digitalisierungsbeauftragte werden im Rahmen einer „Qualifizierung Digitalisierungsbeauftragte“ für ihre Tätigkeit qualifiziert.

    6. Sie unterstützen die pädagogischen Prozesse der digitalisierungsbezogenen Entwicklungsvorhaben der eigenen Schule, indem sie

    - sich aktiv in die (Weiter-)Entwicklung des schuleigenen Medienkonzepts und an den Berufskollegs in die Entwicklung von schuleigenen Unterrichtsvorgaben und Didaktischen Jahresplanungen einbringen;

    - sich regelmäßig über Landesprodukte, -strategien und -programme zur digitalisierungsbezogenen Unterrichts- und Schulentwicklung informieren und diese Informationen allen Beteiligten zur Verfügung stellen;

    - sich auf der Grundlage der aktuellen Bezugsdokumente für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt in den in der Schule etablierten Gremien zu digitalisierungsbezogenen Fragestellungen einbringen;

    - den Austausch in ihrem Kollegium über Möglichkeiten zur Unterrichtsgestaltung mit digitalen Medien initiieren und begleiten sowie über die diesbezüglichen Fortbildungsangebote informieren und hierzu beraten;

    - an den regelmäßigen lokalen Vernetzungsveranstaltungen, die von den Medienberatenden angeboten werden, teilnehmen und Vernetzungsprozesse aktiv vorantreiben;

    - die Schulleitung zum Thema der verantwortungsvollen Nutzung digitaler Medien im pädagogischen Kontext beraten und auf die Medienberatenden oder zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, z.B. für Cybermobbing und Präventionsangebote verweisen.



    Hervorhebungen durch mich.


    1. Die zeitliche Ressource umfasst eine Stunde. Mehr nicht.

    2. Die schulischen Rahmenbedingungen muss er nicht ändern. Das ist nicht seine Aufgabe!

  • Magst Du mal die Quelle nennen?

    Es gibt am Gymnasium ein festes Katalog an Aufgaben für A15, u.a. die üblichen Kandidaten "Koordination des Organisations- und Verwaltungsbereichs sowie Mitarbeit in der Schulverwaltung."


    Es wurde letztes Jahr folgende Aufgabe in das Katalog aufgenommen und es wurden einige A15 Stellen mit folgender Beschreibung ausgeschrieben:

    • Koordination der Schul- und Unterrichtsentwicklung mit dem Schwerpunkt Lehren und Lernen in der digitalen Welt sowie Mitarbeit in der Schulverwaltung.


    Nur weil es möglich ist, heißt nicht, dass man eine Stelle dafür zugewiesen bekommt.

  • Also, ich wusste schon im Februar (?), dass es sie geben wird. Wir haben eine A14-Stelle darauf ausgeschrieben.

  • Ich habe mich auch missverständlich ausgedrückt. Es gibt neben den Beauftragten auch den Digital Coach. Davon wussten wir bereits früh und haben die Beförderung darauf ausgeschrieben. Die Digitalisierungsbeauftragten arbeiten diesem Digital Coach meines Wissens zu.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt am Gymnasium ein festes Katalog an Aufgaben für A15, u.a. die üblichen Kandidaten "Koordination des Organisations- und Verwaltungsbereichs sowie Mitarbeit in der Schulverwaltung."


    Es wurde letztes Jahr folgende Aufgabe in das Katalog aufgenommen und es wurden einige A15 Stellen mit folgender Beschreibung ausgeschrieben:

    • Koordination der Schul- und Unterrichtsentwicklung mit dem Schwerpunkt Lehren und Lernen in der digitalen Welt sowie Mitarbeit in der Schulverwaltung.


    Nur weil es möglich ist, heißt nicht, dass man eine Stelle dafür zugewiesen bekommt.

    Das ist die klassische KoordinatorInnenstelle zur Schul- und Unterrichtsentwicklung. Wenn Schulen das mit dem/der Digitalbeauftragten kombinieren - hier bietet sich das ja an - ist das eine ganz andere Sache.

    (Am Rande: Die Position als Gefahrstoffbeauftragte(r) darf auch nicht als A14 ausgeschrieben werden. Die RISU sieht hier eine freiwillige Übernahme und Entlastungsstunden aus dem Schulleitungsdeputat vor. Es kommt jedoch vor, dass Schulleitungen die A14 offiziell anders ausschreiben, das dann später umwidmen und die Entlastungsstunden im Anschluss selbst einstreichen, weil der/die KollegIn ja befördert wurde.)

  • Wenn es an Grundschulen für "Beauftragtenstellen" ähnlich viele Anrechnungsstunden oder gar Beförderungsämter wie an Weiterführenden Schulen gäbe, wäre auch die Lehrerversorgung deutlich besser. Da klemmt es bei uns im System gewaltig. Jeder neue Aufgabenbereich kommt "oben drauf". Gewiefte Schulleitungen jonglieren ein bisschen mit dem Deputat (auch ihrem eigenen), um Mehrbelastungen aufzufangen. Das allein kann die Probleme aber nicht lösen.

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