Schüler möchten nach Klassenreise länger bleiben - rechtliche Bedenken?

  • Grüß euch alle! Meine Schüler möchten nach der geplanten Klassenreise noch länger am Ort des Geschehens bleiben (verlängertes Wochenende) - natürlich selbst organisiert und auf eigene Kosten. Gibt es diesbezüglich rechtliche Bedenken, bzw. Vorgaben? Für Österreich finde ich nichts, aber vielleicht gibt es ja bei euch (die meisten von euch kommen ja aus Deutschland) Rechtsauslegungen, die man eventuell übertragen könnte!?

    Danke für eure Antworten!

  • Man kann das in (schriftlicher!) Absprache mit den Eltern durchaus machen, dass man die Schulveranstaltung zu einem fest definierten Zeitpunkt auch an einem fest definierten anderen Ort als der Schule beendet. Zumindest bei Minderjährigen ergibt sich dann u.U. dennoch die Frage, wer denn die Aufsicht im Anschluss übernimmt. Hierfür reicht es m.E. nicht aus, dass die Eltern die Lehrkräfte einfach von der Aufsicht freistellen. Idealerweise werden die Schüler vor Ort an einige Eltern in deren Obhut übergeben.

  • Danke, Seph, für die Antwort! Die Schüler sind in der 8. Klasse; einige sind dann auch schon 18 und somit volljährig - reicht das auch?

  • Für Österreich habe ich das hier gefunden

    https://www.oesterreich.gv.at/…te/3/2/Seite.1740260.html


    Ich würde genau klären, ob sich die Jugendlichen am Zielort alleine aufhalten dürfen (siehe Link), von den Eltern am besten im persönlichen Gespräch schriftlich bestätigen lassen, wann und wo du ihre Kinder aus deiner Obhut entlassen darfst und darauf achten, dass sie ihre Einverständniserklärung (siehe Link) bei sich haben. Wenn das alles geklärt und mit doppelter Unterschrift (bei dir und auf der Einverständniserklärung) abgesichert ist, ist das meiner Ansicht nach so in Ordnung.

  • Danke, Schmidt! Das habe ich auch gefunden - bei uns wäre es allerdings das Ausland; schriftliche Einverständniserklärung der Eltern hätten sie.

  • Wohin gehts denn? Du solltest auf jeden Fall prüfen, dass die Jugendlichen da wo ihr seid auch alleine reisen dürfen.

    Und wie chilipaprika sagt: fürs Ausland auf jeden Fall die Unterschrift beider Elternteile einholen.

  • Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die minderjährigen Schüler liegt bei den Eltern, das der volljährigen bei ihnen selbst. Wenn die Eltern die Aktion schriftlich genehmigen, sind die Lehrkräfte raus. Sie müssen sich auch nicht um Reisebestimmungen am Zielort bekümmern. Das ist Sache der Eltern.

    Man muss sich nicht jeden Schuh anziehen als Lehrer.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • nach Rom; danke übrigens an alle für die Antworten!

    Ausland finde ich auch etwas speziell. Meine obige Aussage bezog sich eher auf ein Ende der Schulfahrt relativ wohnortnah im Inland. Im Ausland würde ich persönlich auch niemanden "zurücklassen".

  • Hi,

    ich würde mich auch bei Vorgesetzten erkundigen. Und eventuell die BD bzw Gewerkschaft. Sichere dich gut ab. Hab da aber irgendwie meine Zweifel.


    Allerdings würde ich persönlich keine Schüler im Ausland zurücklassen. Auch keine volljährigen. Ich würde es als Schulveranstaltung mit An- und Abreise betrachten.

  • Jetzt muss ich mal nachfragen: kann ich einem volljährigen Schüler überhaupt verwehren, dort zu bleiben? Der ist doch erwachsen und darf über seinen Aufenthalt selbst bestimmen? Mit welcher Begründung, kann ich das ablehnen?

  • Nach der Klassenfahrt (die an die Herbstferien grenzte) habe ich auch schon eine volljährige Schülerin (Klasse 13) in London gelassen. Hatte du Erlaubnis der Eltern. Schulleitung sah darin auch kein Problem.

    Sie ist dann eine Woche später nach Hause gefahren.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Danke, Seph, für die Antwort! Die Schüler sind in der 8. Klasse; einige sind dann auch schon 18 und somit volljährig - reicht das auch?

    Wie ist das denn überhaupt möglich? Meine Tochter ist in der 8.Klasse und gerade 13 geworden.

    So oft kann man doch gar nicht wiederholen als dass in der 8.Klasse schon mehrere Schüler über 18 sind.


    Ich würde den Fall mit der Schulleitung besprechen und finde das klingt nach einem seltsamen Plan. Die Schüler zahlen die Rückreise dann doch so gesehen auch doppelt, oder? Und wie viele Tage wollen sie im Anschluss noch bleiben?

  • Wie ist das denn überhaupt möglich? Meine Tochter ist in der 8.Klasse und gerade 13 geworden.

    So oft kann man doch gar nicht wiederholen als dass in der 8.Klasse schon mehrere Schüler über 18 sind.


    Ich würde den Fall mit der Schulleitung besprechen und finde das klingt nach einem seltsamen Plan. Die Schüler zahlen die Rückreise dann doch so gesehen auch doppelt, oder? Und wie viele Tage wollen sie im Anschluss noch bleiben?

    In Österreich entspricht die 8. Klasse der 12. Klasse.

    Wir haben in der Volksschule 1. - 4. Klasse, dann fängt es wieder bei der 1. Klasse an.

    Ich habe gerade eine 1. Klasse Mittelschule, also in D eine 5. Klasse.

  • Achso, verstehe.

    Normalerweise geht ja sogar jeder Ausflug wieder zurück bis zur Schule. Wobei dabei dann ja per Unterschrift der Eltern erlaubt werden kann, dass die Kinder von da aus anders nach Hause fahren.
    Aber im Ausland und bei Minderjährigen ist echt die Frage, ob da ein Zettel mit Elternunterschrift ausreicht.

    Bei uns würde ich mich mit so einer Frage wie oben schon geschrieben zuerst an meine Schulleitung wenden.

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