Bisher dachte ich immer, und meine es auch schon hier irgendwo gelesen zu haben, dass sämtliche Pensionsansprüche nach einer Kündigung erlöschen. Nun habe ich ein bissel im Netz herumgelesen und wenn ich es richtig verstanden habe, dann stimmt das gar nicht. Vielmehr kommt es mal wieder auf das Bundesland an. Wenn man Glück hat, gehört man zu einem der Bundesländer, in denen es das Altersgeld gibt.
Das bedeutet, dass die bisher erwirtschafteten Pensionsansprüche auf diesem Stand eingefroren werden, bis man das Pensionsalter erreicht hat (66 oder 67). Dann erhält man diese abzüglich 15 %. Das ist glaube ich in 7 Bundesländern der Fall (Bawü gehört z.B. dazu, BY nicht).
Wie es in den anderen Bundesländern geregelt ist, in denen es das Altersgeld nicht gibt, habe ich nicht so genau verfolgt, weil es mich nicht betrifft, aber die kommen auf jeden Fall schlechter weg. Stimmen diese Informationen so?