Hallo zusammen,
ich blicke nicht ganz durch: Angenommen, man nimmt ein Sabbatjahr so, dass man 2/3 Gehalt bekommt und im 3. Jahr eben freigestellt ist; worauf beziehen sich diese 2/3? Brutto vermutlich? Inkusive Zuschläge wie zB Familienzuschlag? Also, wird der Familienzuschlag auch gekürzt, oder erhält man ihn voll weiter?
Die gleiche Frage mal übertragen auf Teilzeit oder auch Teilzeit in Elternzeit - wird der Familienzuschlag gekürzt?
Vielleicht mag mir ja jemand weiterhelfen - die üblichen Gesetzestexte übersteigen meine aktuelle Lesemotivation Ne, aber nachdem ich sowas gelesen habe, bin ich trotzdem nicht schlauer als vorher, ich brauche offenbar eine weitere Erklärung