Rechtlich ist eine Stellenzulage wesentlich einfacher umzusetzen, da diese an konkreten Tätigkeiten orientiert werden kann und nicht an einem haushaltsrechtlich festgesetzten Stellenkegel. Insofern gehe ich eher von einer Stellenzulage aus...wenn überhaupt. Ich muss aber auch erwähnen, dass meine Glaskugel bereits vor einigen Jahren kaputt gegangen ist. In Thüringen wird das ja bereits seit einiger Zeit so gehandhabt: Mit "A13 für alle" kam auch "Beförderungen für fast niemanden", entsprechend herausgehobene Stellen wie Fachleiter an Studienseminaren oder Fachberater werden entsprechend mit Stellenzulagen abgespeist.
Angleichung der Lehrergehälter in NRW - A13 - Stufenplan?
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es eine Amts- oder Stellenzulage sein wird
Es ist noch nicht geklärt, was mit den Beförderungsstellen passiert.
Stellenzulagen sind der einfachste Weg für das Land.
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Evtl wird das Besoldungsgesetz ab 2026 neu überarbeitet und es gibt für jetzige A13 - Beförderungsstellen doch A14. Als neues Zwischenamt zwischen ehem. gehobenen und höherem Dienst.
Wenn alle Lehrer gleich sind, warum soll dann eine Studienrätin mit A13 Z die gleiche Revision machen wir ihr Kollege in der Sek 1 mit A12. Sie bekommt aber A14 nach bestandener Prüfung und der Sek 1 Kollege A13 ? Oder später bekommt der Sek 1 Kollege dann A13 Z und die Sek 2 Kollegin A14....? Das hat mit dem Gleichheitsprinzip nix zu tun.
1. Beförderungsamt muss für ALLE A14 sein.
Abteilungsleiter bekommen von mir aus dann A14 mit Z und Entlastungsstunden.
Mit ner Zulage von 250 Euro für die beförderten A13er, die tatsächlich eine beförderungswürdige Aufgabe übernehmen, könnte ich leben.
Obwohl der eigentliche, ursprüngliche Unterschied nach Beförderung von A12 auf A13 brutto schon eher 450 Euro sind als nur 250...!
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Die Argumentation scheitert schon einmal daran, dass es kein solches Gleichheitsprinzip im von dir dargestellten Sinn gibt. Entscheidend ist, welche Stellen den einzelnen Schulen zugewiesen sind. Wenn man sich auf eine ausgeschriebene A14-Stelle bewirbt und sich im Verfahren durchsetzt, wird man (nach einer Probezeit) eben A14 aus einer solchen Stelle erhalten. Analoges gilt für eine A13-Stelle. Das 1. Beförderungsamt im höheren Dienst ist für alle mit A14 besoldet. Für den gehobenen Dienst gilt dies jedoch gerade nicht.
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Es gibt bei normale Beförderungen ( keine Funktionsämter) keine Probezeit in NRW.
Angeblich gibt es in NRW nun gleiches Geld für gleichwertige Arbeit.
Wenn alle A13 bekommen ( Sek 2 sogar A13 Z), dann, müssten alle Beförderungen auf A14 laufen.
A13 Beförderungen wird es ja nicht mehr geben!!!
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müssten alle Beförderungen auf A14 laufen
Nein.
A14 gibt es nicht in der L2.1 (gD)
Eine Beförderung kann auch im Rahmen einer Amtszulage erfolgen.
Vgl. Fachleiter in der Sek I .
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Sorry, wenn ich eine etwas naive Frage stelle, aber diese Laufbahnsache ist mir unklar. Wenn ich das alles so lese, war die Forderung nach "A13 für alle" eigentlich unsinnig. Es hätte heißen müssen hD für alle. Da ist dann das Einstiegst A13 und Beförderungsämter sind möglich.
Oder nicht?
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Nicht notwendigerweise. Das Lehramt für Sonderpädagogik wurde immer schon mit A13 besoldet und gehört zum gehobenen Dienst und an Gesamtschulen gibt es sowohl A13-Stellen (gD) als auch A13Z-Stellen (hD).
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Oder nicht?
Beförderungsämter müssen nicht zwangsläufig die nächste Besoldungsstufe sein.
Eine Amtszulage reicht und gilt als höherwertiges Statusamt. Bsp: A15 (Abteilungleiter) A15Z (Stv. Schulleitung)
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Sorry, wenn ich eine etwas naive Frage stelle, aber diese Laufbahnsache ist mir unklar. Wenn ich das alles so lese, war die Forderung nach "A13 für alle" eigentlich unsinnig. Es hätte heißen müssen hD für alle. Da ist dann das Einstiegst A13 und Beförderungsämter sind möglich.
Oder nicht?
Das hätte dann aber die Bestandslehrkräfte nicht erfasst, die sich ja nun in einer Laufbahn des gehobenen Dienstes befinden. Der Wechsel der Laufbahngruppen ist noch einmal etwas schwieriger auszugestalten als die Neubewertung einer Tätigkeit mit einer anderen Besoldungsstufe der gleichen Laufbahngruppe.
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Danke für Eure Infos. Nun sehe ich etwas klarer.
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Nein.
A14 gibt es nicht in der L2.1 (gD)
Der/die Abteilungsleiter an Gesamtschulen ist A14 (ggf. mit Zulage) (außer GOST), da sind sehr häufig Leute im ehem. gD drin
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Entschuldigung.
A14 gibt es nicht als Beförderungsamt, lediglich als Funktionsamt.
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Meint ihr nicht, dass es etwas haarspalterisch wird?
Letztlich muss eine Lösung her. Es ist auch klar, dass es dazu unterschiedliche Ansichten gibt, je nachdem ob man betroffen ist oder nicht, einen gefühlten Statusverlust durch Besserstellung anderer erlebt oder ein Haushaltspolitiker ist....
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Haben alle auch schon den offiziellen Brief vom LBV erhalten?
Was bedeutet denn bitte der Satz "Sollten Sie während des laufenden Stufenplans in den Ruhestand eintreten oder versetzt werden, erfolgt keine Überleitung in das Amt der Besoldungsgruppe 13."
Ruhestand ist klar aber darf sich nun niemand mehr bis 2026 versetzen lassen? 🤨😳
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Oh, dann gibt es am 31.12.2025 eine großangelegte, automatische, vom MSB angeordnete Versetzungswelle mit den Worten: "Tja, Pech gehabt".
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"in den Ruhestand eintreten oder versetzt werden,"
-> in den Ruhestand eintreten oder in der Ruhestand versetzt werden.
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Du kannst in den Ruhestand eintreten, wenn Du bis zu Regelaltersgrenze durcharbeitest. In allen anderen Fällen kannst Du nur in den Ruhestand versetzt werden.
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Habe es jetzt noch ein paar mal gelesen und auch verstanden. Ist aber auch etwas verwirrend formuliert 😂 vllt auch nur wenn man gerade erst eine Versetzung durchlaufen hat und noch im Thema ist 😂
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Sagen wir Mal so, das Ganze ist verwirrend, weil mittlerweile soviel verschiedene Konstellationen da sind, das hier ein richtiger Zulagensalat entstanden ist, den man für jeden Einzelfall auseinandernehmen muss.
Die Mitarbeiter in der Bezreg verzweifeln schon, da da jetzt auch die Telefone heiss laufen.
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