Angleichung der Lehrergehälter in NRW - A13 - Stufenplan?

  • !Achtung: Sarkasmus


    Naja, da ja alle Lehrkräfte aufgrund ihrer vergleichbaren Ausbildung und Arbeit unabhängig von der konkreten Tätigkeit A13 erhalten sollen, ist es quasi nur konsequent, das auch auf diejenigen auszudehnen, die einen Teil ihrer Arbeitszeit statt mit Unterricht und dessen Vorbereitung mit anderen Aufgaben ausfüllen. Warum also nicht konsequent alle Lehrkräfte auf A13 einstufen und dort behalten? Thüringen hat es ja vorgemacht: Streichung quasi aller Funktionsstellen außer die expliziten SL-Stellen.


    Ernsthafte Antwort:


    Ich bin mir übrigens sicher, dass du Super112 in eine Planstelle der Besoldungsstufe A13 eingewiesen wurdest und nicht in eine Stelle "des 1. Beförderungsamtes deiner Laufbahn". Das müsste so auch in deiner Urkunde stehen. Insofern ändert sich - zumindest zunächst - nichts an der Besoldung. Es ist kein Automatismus vorgesehen, der zur unmittelbaren Höhergruppierung bisheriger Stelleninhaber führt.

  • In anderen Worten: Man spielt auf Zeit oder möchte das Ganze unter den Tisch fallen lassen

    Gemach, gemach. Erst das eine, dann das andere!

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Eben, das meinte ich.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Super112 --> bitte die Zitatfunkton richtig benutzen. Sonst wird der Text nicht gelesen.



    Heute erhielt ich eine Mail des Philologenverbandes, wo erwähnt wurde, dass die Anhebung auf A13 KEINE Anhebung in die Laufbahn 2.2 (ehem. höherer Dienst) ist. Somit bleiben die Lehrer:innen in der Laufbahn 2.1 (gehobener Dienst).


    Demnach ist es mehr als wahrscheinlich, dass Beförderungsämter mit einer Zulage versehen werden und nicht nach A14 besoldet werden.

    • Offizieller Beitrag

    Das würde für die oben erwähnten "Floskel" sprechen. Gleichwohl frage ich mich, wieso man das dann überhaupt im Vorwort zum Gesetzestext meinte ansprechen zu müssen, wenn das ohnehin so klar gewesen wäre, wie Du dargestellt hast.
    Time will tell.

  • Das ließe sich ohne große Änderungen umsetzen, da Besoldungsstufe A13 ohnehin zwei Formen kennt. Einmal als Eingangsamt der Laufbahn 2.2 mitsamt der Amtsbezeichnung "Studienrat" und dem Anrecht auf die Strukturzulage (vormals allgemeine Stellenzulage) von rund 100,- Euro.

    Dann gibt es da noch die A13er zweiter Wahl in der Laufbahn 2.1 mitsamt der profanen Amtsbezeichnung "Lehrer" und natürlich keinem Anrecht auf die Strukturzulage (ihre Ausnahme ist in Paragraph 47 etwas sperrig verpackt).

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Das ließe sich ohne große Änderungen umsetzen, da Besoldungsstufe A13 ohnehin zwei Formen kennt. Einmal als Eingangsamt der Laufbahn 2.2 mitsamt der Amtsbezeichnung "Studienrat" und dem Anrecht auf die Strukturzulage (vormals allgemeine Stellenzulage) von rund 100,- Euro.

    Dann gibt es da noch die A13er zweiter Wahl in der Laufbahn 2.1 mitsamt der profanen Amtsbezeichnung "Lehrer" und natürlich keinem Anrecht auf die Strukturzulage (ihre Ausnahme ist in Paragraph 47 etwas sperrig verpackt).

    Und genau so ist es im Gesetzestext.

  • Liebe Expert:innen,

    was meint ihr - wird es eine Amtszulage (grunsätzlich ruhegehaltsfähig, unwiderruflich) oder eine Stellenzulage (nur wenn per Gesetz bestimmt ruhegehaltsfähig, widerruflich) werden?


    LG aus NRW

  • wird es eine Amtszulage (grunsätzlich ruhegehaltsfähig, unwiderruflich) oder eine Stellenzulage (nur wenn per Gesetz bestimmt ruhegehaltsfähig, widerruflich) werden?

    Was ist überhaupt die Frage? Was wird was?!

    Alle Infos dazu sind schon öffentlich...



    Die Zulage zur Differenz zu A13, die bereits zum 01.11.2022 wirksam wurde, ist ruhegehaltfähig:


    1. im Zeitraum vom 1. November 2022 bis zum 31. Juli 2023 115,00 Euro monatlich,

    2. im Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 230,00 Euro monatlich,

    3. im Zeitraum vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 345,00 Euro monatlich und

    4. im Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026 460,00 Euro monatlich.


    Ebenfalls ist schon in der Gesetzesvorlage zu sehen, dass alle Sek I Kollegen ab 01. August 2026 in A13 L2.1 (ehemals gD) sind.



    Also was ist das Problem?

  • Hallo Meiser calmac,

    vielen Dank für die Antwort!


    Bei den letzten Antworten / Meldungen ging es um Zulagen die ein beförderte(r) Lehrer:in bekommen soll wenn er /sie schon A13 hat. Der Grund war eine Info vom Philologenverband... und dem Hinweis des Users calmac...


    "......das die Anhebung auf A13 KEINE Anhebung in die Laufbahn 2.2 (ehem. höherer Dienst) ist. Somit bleiben die Lehrer:innen in der Laufbahn 2.1 (gehobener Dienst)."


    Diese Info habe ich als Grundlage genommen um zu fragen ob es eine Amts- oder Stellenzulage sein wird. Eine A14 gibt es hier wohl (leider) nicht (LB 2.1).


    Ansonsten wünsche ich dir einen ruhigen Nachmittag und eine besinnliche Adventszeit.


    LG Documenta

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