Angleichung der Lehrergehälter in NRW - A13 - Stufenplan?

  • Ich hatte naiv gedacht ( bzw. es so verstanden), dass " alle" ab November 2022 rückwirkend im Januar 115€ mehr bekommen sollen.

    So steht es auch auf der bereits von mir zitierten Seite des Ministeriums.

    Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Lehrkräften, die ihre Ausbildung nach Lehrerausbildungsgesetz 2009 absolviert haben und sog. nach altem Recht ausgebildeten Bestandslehrkräften.

    Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I eine (ruhegehaltsfähige) Zulage in Höhe von 115,- Euro, die bereits Anfang des kommenden Jahres zur Auszahlung gelangen soll.

  • Dann bin ich ja Mal gespannt, ob auch die Tarifbeschäftigten mit einer Zulage bedacht werden, oder bis 2026 in die Röhre schauen?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das wäre allerdings eine bodenlose Ungerechtigkeit, die so nicht hingenommen werden kann. Entweder die Tarifparteien kommen zu einer gütlichen Einigung oder die Betroffenen finden selber einen Weg. Die Franzosen würden das dann wahrscheinlich corrigez la Fortune nennen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das interessiert sie leider gar nicht. Und genau wie hier im Forum hat, wenn man die kürzlich erschienen Berichte über die Anhebung betrachtet, hat die Regierung weder die Angestellten noch die Seiteneinsteiger im Blick. Auch da wird es keine Anhebung auf E12 geben. Man kann nur hoffen, dass die Gewerkschaften sich auch für diejenigen einsetzten wird. Wahrscheinlichen werden sie aber leer ausgehen. Am Ende wird sich die Landesregierung auf die Schulter klopfen und sagen, wir haben das Gehalt doch angeglichen.

  • Na ja spätesten wenn das Eingangsamt A13 ist und nicht nur als Zulage, ergibt sich aber die E12 automatisch aus Lego, aber erst dann

    An alle Deutschlehrer:
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  • Wenn es keine zeitnahen Lösungen für Tarifbeschäftigte gibt, bin ich bei gemeinsamen Streiks mit denen, auch als Gewerkschafter, raus und zwar bis zum Angleich. Dann darf die TdL gerne alleine streiken. Korrektur: es muss natürlich heissen die VERDI

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Mal zurück zum Forumsbereich Dienstrecht verbeamtete Lehrkräfte:


    Lieber "Lehrerverband NRW": Was ist eigentlich an dem Ziel Angleichung der Lehrergehälter nicht zu verstehen?

    Auch Gymnasiallehrer wollen mehr Geld (Bezahlschranke)

    Zitat von Präsident des Lehrerverbandes NRW, Andreas Bartsch

    Der Lehrerverband NRW fordert mehr Geld für Kollegen, die in der Oberstufe unterrichten. „Man sollte für die Lehrer an Gymnasien, Berufsschulen und Gesamtschulen mit Oberstufe möglichst die Bezahlung nach der Besoldungsgruppe A14 nach bestandener Probezeit in den Blick nehmen

    Aus dem Schulministerium von Dorothee Feller (CDU) heißt es, die Frage nach einer grundsätzlichen Anhebung der Eingangsbesoldung in der Sekundarstufe II – also der Oberstufe – stelle sich nicht. - Gut erstmal, wenn sie das weiter so sieht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe es in einem anderen Thread auch schon geschrieben:

    Die Forderung der Gymnasiallehrkräfte - so sie denn mehrheitlich überhaupt von ihnen unterstützt wird - halte ich für unglaublich borniert.


    Sollen wir dann mal mit den Kombis Sport/Kunst o.ä. um die Ecke kommen? Dann kommt wieder die (Lautstärken)Belastung etc., etc. Kann man anderen nicht auch einmal etwas gönnen? Insbesondere dann, wenn die formalen Gründe für die niedrigere Besoldung nun schon eine Weile weggefallen sind?

    Hach je, ich bin Gymnasia(aaaa)llehrer. Und ich bin fachlich sowas von besser ausgebildet. Und ich darf die Abiturprüfung abnehmen. Uiuiui. Erstarrt in Ehrfurcht, Ihr niedrigere Schuformklientel. :uebel:

  • Und die BK-Lehrer erstmal: unterrichten auf DQR 6 Niveau! Müsste da das Eingangsamt nicht direkt bei A15 liegen? Jedenfalls für die, die in der Fachschule unterrichten. Das würde die Abendschule bei uns sehr viel attraktiver machen :tanz:

  • Hallo zusammen!


    Eine Frage:


    Habt ihr schon eine Idee, was nun mit Lehrern geschieht, die zum Beispiel in 2022 auf A13 - aufgabengebunden- befördert wurden. Nach bestandener Revision usw...?

    In meinem Schreiben zur Beförderungsurkunde stand, dass der Schulleiter, soweit noch nicht geschehen, mir eine Aufgabe zuteilen wird.

    Ich habe die Aufgabe schon über 10 Jahre ausgeführt. Nun auch ohne Entlastungsstunde.

    Nun erhalten ja- berechtigter Weise- alle Lehrer stufenweise A13. Was geschieht dann mit den Beförderten? Ich rede von Beförderungsämtern! Nicht von Funktionsstelleninhabern wie Abteilungsleitern usw!

    Bekommt man dann A13 Z oder 14?

    Das 1. Beförderungsamt wird ja in Zukunft A14 sein. Wie in der Sek 2 auch...

    Ich befinde mich ja auch im 1. Beförderungsamt....!

    Wird das alles gestrichen und ich kann die Urkunde wegwerfen? Und die sehr zeitintensive Zusatzaufgabe abgeben?

    Was meint ihr?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ideen bringen uns hier nicht weiter.

    Das hier lässt sich im Gesetzesentwurf nachlesen:


    "Die Landesregierung wird in der Folge mögliche Auswirkungen der Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer auf die Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter im Schulbereich sowie auf die Besoldung der Fachleitungen prüfen."


    Quelle: MMV18-277.pdf (nrw.de)


    In anderen Worten: Man spielt auf Zeit oder möchte das Ganze unter den Tisch fallen lassen.

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