Guten Morgen allerseits!
Ich versuche mich kurz zu fassen: In unmittelbarer Nähe zu meinem Wohnort (der von Dauer sein soll) hat eine neue Schule eröffnet, die in den nächsten Jahren jedes Jahr um einen Jahrgang wachsen wird. Ich bin an meiner jetzigen Schule nicht unzufrieden, aber es gibt Dinge, die ich auch nicht für den Rest meines Arbeitslebens unverändert sehen möchte ... Auch wäre die enorm reduzierte Fahrzeit natürlich toll.
Lange Rede, kurzer Sinn: Mein Plan ist, dass ich jetzt einen Versetzungsantrag stelle (der aufgrund der Personalsituation an meiner jetzigen Schule sicherlich nicht von der SL unterstützt wird), um dann ggf in fünf Jahren auf jeden Fall gehen zu dürfen, falls meine Unzufriedenheit oder meine Motivation einfach eine neue Schule kennenzulernen bis dahin weiter gewachsen sind.
Konkrete Fragen:
- Sollte der Antrag jetzt wider Erwarten nicht von der SL abgelehnt werden, bis wann kann ich ihn zurückziehen?
- Verstehe ich es richtig, dass dem Antrag im sechsten Jahr nach dem Erstantrag von Seiten der SL stattgegeben werden muss, oder muss ich tatsächlich jedes Jahr einen Antrag stellen, damit diese Regelung greift?
- gibt es weitere Gedanken zu diesem "taktischen" Antrag?
Ja, ich weiß, dass der Personalrat (bzw. die Gewerkschaft) hier die richtige Instanz wäre, aber weil ich das Forum in diesen Dingen immer sehr informiert finde und das Vorgehen bisher erstmal nur ein "Gedanke" ist, erlaube ich mir trotzdem diesen Beitrag:-).
Vielen Dank und viele Grüße!
Schiri