rechtliche Beratung Klassenfahrt Lehrerfreiplätze

  • Ich weiß (ehrlich) nicht, ob es tatsächlich moralisch fragwürdig wäre, wenn die SuS die Fahrtkosten der Lehrkräfte mitbezahlen. Man könnte schon auch sagen, dass diejenigen für die Reise bezahlen, die davon profitieren.

    Mit ähnlicher Argumentation könnte man auch ein Schulgeld einfordern. 100 € im Monat um die Kosten der Bildung mitzutragen.

    Dazu kommt, dass man vielleicht mit höheren Kosten sozial benachteiligte Kinder von der Teilnahme abhalten. Gerade die, die knapp über den Sozialleistungen liegen.


    Letztlich gehören Klassenfahrten genauso wie Tagesausflüge oder Theaterbesuche zum Schulbesuch. Entsprechend sollte der Staat auch die Kosten für seine Mitarbeiter tragen.

  • Du vermischst hier einiges. Die Verpflichtung zur Finanzierung von Klassenfahrten durch die SuS schließt doch die Möglichkeit der Unterstützung für sozial Schwache nicht aus. Und ein Schulgeld ist noch mal ein ganz anderes Thema - Schulbesuch ist essentiell, Schulreisen sind es nicht.

    Und, abschließend bemerkt: Mit Moral hat das eigentlich überhaupt nichts zu tun. Sag ich mal so als Ethiker.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Unglaublich. Jemand möchte Rechtstipps, und ist dann nicht willens, den Fahrtenantrag auf dem passenden Formular einzureichen. Wenn man sich etwas zurechtmauschelt, wird man immer wiederin die Bredouille kommen.


    Den letzten zitierten Satz halte ich schlicht für eine leere Floskel.

  • Die Vorteilsnahme bei Freiplätzen läge aber doch nicht beim Lehrer, sondern beim Dienstherren. Der ist doch verpflichtet, die Kosten für die Mitarbeiter zu tragen. Eine Umlage auf die Schüler finde ich weder rechtlich noch moralisch tragbar. Ich will nicht wissen, wie viele Lehrkräfte ihre Dienstherren immer noch finanziell entlasten. Ich war selbst doof genug zu denken, dass man ja immerhin für wenig Geld auch eine schöne Reise hat: habe sogar als Referendar eine Fahrt zur Hälfte bezahlen müssen. Sich gegen so etwas zu wehren hätte ich nie gewagt, hängt zuviel von ab. Ein späterer Dienstherr ließ nur einen Lehrer pro Klasse mitfahren, weil die Übernachtung der zweiten Person zu teuer sei… und keiner weiß, ob selbst die nicht doch von den Schülern bezahlt worden ist, da die Fahrt über die Verwaltung abgerechnet wurde… läuft ganz viel nach dem Motto: was keiner wird macht lernen heiß…

  • Zur Rechtslage: Lange Zeit war die Annahme von Freiplätzen in NRW verpöhnt. Dann hat die GEW es endlich nach jahrelangem Rechtsstreit erreicht, dass ein Urteil ganz klar besagte, dass eine Lehrkraft nicht mehr rechtsgültig auf ihre Erstattungsansprüche verzichten kann. Das hatte zur Folge, dass die Budgets nicht mehr reichten. Diese wurde dann zwar erhöht aber nicht hinreichend. Nach weiterem Druck hat dann unser Ministerium erklärt, dass die Annahme von Freiplätzen durch Lehrer nun doch gestattet ist.

    Die Schulen stehen also jetzt vor der Entscheidung davon Gebrauch zu machen, dann reicht das Budget für mehr Klassenfahrten oder dies den Schülern zukommen zu lassen und weniger Klassenfahrten zu machen. Welche dieser Möglichkeiten man wählt sollte dann m.E. eine gemeinsame Entscheidung der Schulkonferenz sein, denn hier sitzen die, die entscheiden müssen ob weniger und billiger oder teurer und mehr.

    Ich höre aber an dieser Stelle nicht auf mantraartig zu wiederholen, dass ich in einer Situation in der absoluter Lehrermangel herrscht und man alles und mögliche unternimmt um Lehrerstunden zu generieren, in einer Situation in der KollegInnen auf dem Zahnfleisch gehen und ihre Gesundheit aufgrund der mannigfaltigen Belastungen gefährden. In solch einer Situation sollte man sich m.E. im Lehrerkollegium darauf verständigen, auf Klassenfahrten bis zur Besserung der Personallage zu verzichten. Dies wäre mal wirklich ein Beitrag zum Gesundheitsschutz.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    Ich höre aber an dieser Stelle nicht auf mantraartig zu wiederholen, dass ich in einer Situation in der absoluter Lehrermangel herrscht und man alles und mögliche unternimmt um Lehrerstunden zu generieren, in einer Situation in der KollegInnen auf dem Zahnfleisch gehen und ihre Gesundheit aufgrund der mannigfaltigen Belastungen gefährden. In solch einer Situation sollte man sich m.E. im Lehrerkollegium darauf verständigen, auf Klassenfahrten bis zur Besserung der Personallage zu verzichten. Dies wäre mal wirklich ein Beitrag zum Gesundheitsschutz.

    Wenn ich mich nicht irre, wurde ein solcher Schulkonferenzbeschluss in der Vergangenheit für nichtig erklärt, weil ein Schulkonferenzbeschluss nur Art und Zeitpunkt der Fahrten, nicht aber das Durchführen von Klassenfahrten an sich festlegen kann. Ein Schulkonferenzbeschluss kann keine bestehenden und gültigen Erlasse außer Kraft setzen.

    BASS 2022/2023 - 14-12 Nr. 2 Richtlinien für Schulfahrten (schul-welt.de)

  • Die Vorteilsnahme bei Freiplätzen läge aber doch nicht beim Lehrer, sondern beim Dienstherren...

    Derjenige, der den Vorteil entgegennimmt, ist der Vorteilsnehmer nicht der Bevorteilte. Der Vorteil kann also auch zugunsten einer dritten Person sein. Hingegen kann eine juristische Person selbst keine Vorteilsnahme begehen.

    Jetzt sind die anhängenden Aspekte natürlich:

    1. Ist die Dienstherrin als juristische Person eine mögliche Bevorteilte?

    2. Es ist keine Vorteilsnahme, wenn die Dienstherrin die Annahme des Vorteils zustimmt (was hier ja der Fall sein kann - siehe mein Post #75.

    3. Falls man keine Zustimmung eingeholt hat, muss man den Vorteil auf Verlangen an die Dienstherrin weitergeben (was hier ja auch der Fall sein kann).

  • dass man sich verständige. Das ist schwieriger als ein formaler Beschluss, aber möglich.

    Vor allem unter Lehrkräften sollte das ja kein Problem sein... nicht.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Es soll sogar Lehrkräfte geben, die gerne mit ihrer Klasse auf Klassenfahrt fahren...

    Ja total. mir haben die Klassenfahrten bisher immer sehr viel spaß gemacht. Bezahlen muss aber der Dienstherr für diese Reise, da es sich nicht um eine Privatveranstaltung handelt.


    wenn dann aber andere Aufgaben liegenbleiben (Unterricht z. B.), hat der eigene Spaß Nachrang.

    Verstehe ich nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Bolzbold


    chemikus08 sprach nicht von einem Schulkonferenzbeschluss sondern davon, dass man sich verständige. Das ist schwieriger als ein formaler Beschluss, aber möglich.

    Magst Du mit dann bitte den rechtlichen Winkelzug erläutern? Ich sehe auf der Basis der Erlasslage keine Chance, einfach so auf jegliche Form von Klassenfahrten pauschal zu verzichten.

  • Bolzbold

    Es ist auch Erlasslage, dass Unterricht nach Stundentafel und KLP unterrichtet werden soll, dass ist vielfach auch schon gefährdet. Interessiert offenbar auch niemanden.

    Wenn eine Schule eine unter 90%ige Deckung hat, sowie ferner hohe Krankenstände und Leistungsrückstände vorliegen. Wenn Kolleginnen und Kollegen mit dem derzeitigen Status (ohne Klassenfahrten) schon überlastet sind, dann sehe ich unter dem Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie der Erfüllung der übrigen Kernaufgaben schon eine Rechtsgrundlage Klassenfahrten bei dem derzeitigen Stand nicht durchzuführen. Man muss allerdings dann auch den A.... in der Hose haben das durchzuziehen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Bolzbold

    Im Übrigen kann ich beim besten Willen (vielleicht hab ich ja auch was überlesen) den Passus nicht finden, nachdem ich als Schule Klassenfahrten durchführen muss. Vielmehr ist es aus meiner Sicht eine Gebrauchsanweisung wie Klassenfahrten durchzuführen sind, wenn Schule es denn möchte??

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Im Übrigen kann ich beim besten Willen (vielleicht hab ich ja auch was überlesen) den Passus nicht finden, nachdem ich als Schule Klassenfahrten durchführen muss. Vielmehr ist es aus meiner Sicht eine Gebrauchsanweisung wie Klassenfahrten durchzuführen sind, wenn Schule es denn möchte??

    Aus Punkt 1 der folgenden Ausschnitte aus den Richtlinien kann man eine "Pflicht" herauslesen, die in Punkt 2 aber schon wieder abgeschwächt wird.

    Das "Fahrtenprogramm" (Punkt 3) legt erst fest, in welchem Rahmen Schulfahrten durchgeführt werden. Daraus ergeben sich dann die Teilnahmepflichten für die Lehrer (Punkt 4).

    Ich meine auch, dass eine Schule sich gegen bestimmte Formen von Fahrten entscheiden darf. Wir haben in den letzten 2 Jahren (aus gutem Grund) keine mehrtägigen Fahrten und auch keine kürzeren Busreisen unternommen.

Werbung