rechtliche Beratung Klassenfahrt Lehrerfreiplätze

  • Ist das so bei dir gelaufen?


    Vertragsschluss und Kostensicherung:

    Die Organisation solcher Fahrten erfordert es, Verträge mit Beförderungs- und Beherbergungsunternehmen zu schließen. Diese Verträge darfst du nie im eigenen Namen abschließen, sie sind von der Schulleitung zu unterzeichnen.


    Dann hat die SL beim Vertragsabschluss wohl selbst nicht aufgepasst.

  • An meiner Schule gibt es kein "klassisches" Genehmigungsverfahren. Wie ich es von anderen BKs kenne. Auf Zuruf via Mail wurde ich darauf hingewiesen (als Bildungsgansleitung), dass ich für die neue Unterstufe mal reservieren soll usw. Erspare Euch die Einzelheiten.


    Nein, ich habe ich nicht explizit auf die Freiplätze hingewiesen. Ich bin – wie immer davon ausgegangen – dass sie eben da sind. Habe sie aber auch nicht verschwiegen – siehe sehr transparente Rechnung.

  • 1. Ist das so rechtens? Mir kommt das sehr komisch vor. Wo liegt das Problem? Warum dieser Verwaltungsakt?

    2. Im Grunde wurden uns heute ein Geldwertenvorteil unterstellt, weil wir könnten ja über das Formular der Bezirksregierung zusätzlich das Geld für die Klassenfahrt einfordern. Aber warum sollten wir eine Summe gelten machen, die wir nicht bezahlt haben. ??? Verstehe ich nicht. ???

    3. Wie gehe ich nun damit geschickt um, ohne mich rechtlich in eine Bredouille zu bringen?

    Zu 1, ja es ist sogar Pflicht in NRW bei etwaigen Freiplätzen die Gesamtsumme durch die Anzahl aller Mitfahrenden, also inkl. der KuK zu dividieren, so daß die Freiplätze gleichmäßig auf alle SuS verteilt werden.


    Zu 2: Wie gesagt ist es in unserem Bundesland eben nicht zulässig Freiplätze als Lehrer anzunehmen, egal ob man das später noch bei der Bezirksregierung zusätzlich einfordert oder nicht.


    Zu 3: Den Betrag verrechnen, und später bei der Endabrechnung dasentsprechend zuviel gezahlte Geld wieder an die SuS auszahlen.

    • Offizieller Beitrag

    Im konkreten Fall würde ich eine Summe XY einzahlen, die mir genau gleich wieder zurück bezahlt würde.

    Es würde sich für die SuS nix verringern (was ich wirklich unterstützen würde – darum geht es nicht, um Himmels Willen.)

    Das kann nicht sein.
    Wenn du Geld / deinen Anteil irgendwo einzahlst, die Beiträge der Schüler*innen aber nicht verringert werden, dann ist irgendwo Geld zuviel und die Schule macht (auf Kosten der Schüler*innen!!) Gewinn.
    Dann stimmt auch deine Endabrechnung nicht.

  • Die SuS hätten meinem Verständnis nach ein Anrecht darauf, dass sie etwas zurückerstattet bekommen, ihre Anteile also gesenkt werden

    Wir sammeln vor den Klassenfahrten immer etwas mehr Geld ein und zahlen am Ende aus, eben um zu vermeiden, daß es am Ende finanziell doch nicht reicht. Die Kalkulation kann sich ja schnell ändern, wenn einzelne Schüler im Schuljahr die Klasse verlassen und sich entsprechend die Berechnungsgrundlage ändert.

  • Ja, ist ja auch ok. Ich bezog mich auch eher auf @PiratenAhoi , der/die meint, die Schule mache Gewinn, weil nun Freiplätze erstattet werden, die nicht bezahlt wurden. Aber das Geld steht in dem Fall ja den SuS zu, die zuviel bezahlt haben, weil die Freiplätze nicht umgelegt wurden - ergo kein Gewinn für die Schule.

    • Offizieller Beitrag

    Ganz genau! Nach all Euren Informationen macht die Schule "Gewinn" – das kommt mir "komisch" vor.

    Nein, die Schule macht eben nur Gewinn (was sie nicht darf), wenn du nicht den Schülerbeitrag senkst.
    Dass du es nicht JETZT machst, ist durchaus nachvollziehbar. Aber in der Endabrechnung wird es automatisch, da es weniger Kosten gegeben hat.
    Unsere Informationen zeigen genau das (meine und die Beiträge von Plattyplus unter anderem)

  • Ganz genau.


    Aber mal davon unabhängig … es handelt sich übrigens um einen sehr seriösen Anbieter – der ja nicht ohne Grund die Lehrerfreiplätze direkt (vgl. BVG Urteil 2018) anbietet


    Ich habe eine Summe – sagen wir mal 100 Euro … statt durch die Anzahl aller Beteiligten (z. B. 17); durch 15 (nur SuS) geteilt.

    Erfolgt die Summe: 6,6

    Wir sollen jetzt ebenfalls die Summe 6,6 überweisen.

    Die Summe von 17 wäre aber 5,8


    In wie fern macht das Sinn.???

  • Ich meine, dass es mal in einem Urteil gesagt wurde, dass es nicht rechtens ist die Freiplätze nur für Lehrer zu verwenden. Du bekommst die Freiplätze nicht, weil du Lehrer bist, sondern weil du mit der Klasse dahin fährst. In Nds. wäre es auch verboten diese Freiplätze für Lehrkräfte zu nehmen. Sie müssen auch auf alle umgelegt werden.

  • Es geht dabei um Vorteilsannahme und Bestechung.
    Du könntest die Anbieter danach wählen, ob du als Lehrkraft eine Freifahrt erhältst.
    Nun ist dein Dienstherr jedoch zur Erstattung der Kosten verpflichtet. Weil die (privatwirtschaftlichen) Anbieter noch in überkommenen Verfahren verankert sind, ist es trotzdem nicht rechtmäßig, diese "Plätze" = Kostenreduzierung zum persönlichen Nutzen heranzuziehen.
    Es müssen die Gesamtkosten durch die Zahl der Personen geteilt werden. Ohne Ansehen der Person. Als Lehrer erhält man (fast) die gesamten Kosten erstattet. Abgezogen wird, was man als Privatperson auch beim Aufenthalt Zuhause "vervespert" hätte.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Ich habe eine Summe – sagen wir mal 100 Euro … statt durch die Anzahl aller Beteiligten (z. B. 17); durch 15 (nur SuS) geteilt.

    Erfolgt die Summe: 6,6

    Wir sollen jetzt ebenfalls die Summe 6,6 überweisen.

    Die Summe von 17 wäre aber 5,8


    In wie fern macht das Sinn.???

    Ich vermute, dass dies daraus resultiert, dass ihr den SuS-Anteil falsch berechnet hattet und damit auch ein falscher Lehreranteil folgt (weil der gleich dem Schüleranteil gesetzt wird, was bei korrekter Verwendung der Freiplätze ja auch richtig gewesen wäre).


    Aber wenn das sowieso so larifari lief mit der Genehmigung - kann nicht einfach eine neue Kostenaufstellung ausgefüllt werden, bei der die Freiplätze korrekt umgelegt werden, und dann erhalten die SuS halt ihre zuviel bezahlten Beträge (gleich oder später im Rahmen der Endabrechnung) zurück? Dann könntet ihr auch direkt die richtig berechnete Summe für den Lehreranteil überweisen.

    • Offizieller Beitrag

    Warum solltest du "aus DEM Grund" nicht mehr fahren?
    Du bekommst doch die gesamten Kosten (plus die Tagespauschalen) doch erstattet. Mir fielen einige Gründe ein, warum ich nicht fahren möchte (und einige, warum ich doch fahre), aber doch nicht, weil ich keinen Freiplatz in Anspruch nehme. (und wenn ja: dann ist es ein guter Beweis, warum es in NRW eben nicht zulässig ist: du darfst nicht einen Anbieter danach aussuchen, ob es für dich Kosten gibt oder nicht).

    • Offizieller Beitrag

    ... und nebenbei gesagt (auch hier ist dein Bundesland NRW relevant): Fahrten gehören zum Dienstgeschäft, du kannst es dir also (theoretisch, im Unterschied zb zu Niedersachsen) nicht aussuchen, ob du fahren möchtest oder nicht. Und es ist auch der Grund, warum du alle Kosten dafür erstattet bekommen (außer die Zeitkosten, leider, aber wie soviele Dienstpflichten gilt es eben im Rahmen deines Dienstes als abgegolten).

  • Fahrten gehören zum Dienstgeschäft,...

    ...und deshalb muss ich die vorfinanzieren?

    Oder anders gefragt: Wenn ich Klassenfahrten etc. vorfinanzieren muss, wie hoch müssen die Rücklagen dafür auf meinem Konto sein? Auf welcher Rechtsgrundlage?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

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