Festanstellung (100%) und didaktische Nebentätigleit = Meldepflich?

  • Ich fahre seit Jahren auf der Autobahn 150 km/h, da wo 120 km/h ist, bisher bin ich nicht geblitzt worden.

    Kann ich da auch von einer "stillschweigenden Genehmigung" ausgehen?

    Das ist wohl etwas anderes, wenn man das explizit drin stehen hat bei der Bewerbung, dann kann man davon sehr wohl ausgehen. Ich gaube kaum, dass du das offiziell so dem entsprechenden Autobahnamt mitgeteilt hast!

  • Das ist wohl etwas anderes, wenn man das explizit drin stehen hat bei der Bewerbung, dann kann man davon sehr wohl ausgehen. Ich gaube kaum, dass du das offiziell so dem entsprechenden Autobahnamt mitgeteilt hast!

    Du bist als Beamter dazu verpflichtet deine Nebentätigkeit anzumelden, dafür gibt es einen Dienstweg und ein vorgesehenes Formular, was dann in deiner Personalakte hinterlegt wird. Das "sie hätten es aber wissen können, weil dazu in meinen Bewerbungsunterlagen irgendwo ein Einzeiler steht" nicht das gleiche ist und dir diese Argumentation im Ernstfall nicht viel helfen wird, müssen wir doch jetzt nicht ernsthaft diskutieren, oder?

  • Du bist als Beamter dazu verpflichtet deine Nebentätigkeit anzumelden, dafür gibt es einen Dienstweg und ein vorgesehenes Formular, was dann in deiner Personalakte hinterlegt wird. Das "sie hätten es aber wissen können, weil dazu in meinen Bewerbungsunterlagen irgendwo ein Einzeiler steht" nicht das gleiche ist und dir diese Argumentation im Ernstfall nicht viel helfen wird, müssen wir doch jetzt nicht ernsthaft diskutieren, oder?

    Nee, da du ja dazu absoluten Unsinn erzählst und sicher weißt, dass dort eine Auflistung mit Tätigkeiten war (da du ja das alles genau zu kennen scheinst) ist da jede Unterhaltung mit dir sinnlos, zumal es ja ums Angestelltenverhältnis ging.

  • Nee, da du ja dazu absoluten Unsinn erzählst und sicher weißt, dass dort eine Auflistung mit Tätigkeiten war (da du ja das alles genau zu kennen scheinst) ist da jede Unterhaltung mit dir sinnlos, zumal es ja ums Angestelltenverhältnis ging.

    Naja der TV-L sagt dir genauso dass du sowas explizit anzeigen musst. Völlig egal ob das in deinem Lebenslauf drin steht.


    Zitat

    1Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. 2Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. 3Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst kann eine Ablieferungspflicht nach den Bestimmungen, die beim Arbeitgeber gelten, zur Auflage gemacht werden

  • Nee, da du ja dazu absoluten Unsinn erzählst und sicher weißt, dass dort eine Auflistung mit Tätigkeiten war (da du ja das alles genau zu kennen scheinst) ist da jede Unterhaltung mit dir sinnlos, zumal es ja ums Angestelltenverhältnis ging.

    Nun - es gibt hier nur einen, gewichtigen Unterschied:
    Als Angestellter wirst du leichter entlassen.


    Das Nebentätigkeitsrecht ist fix geregelt.
    Anmeldefrei ist nur die Verwaltung des eigenen Vermögens.


    Jede andere Tätigkeit muss "angezeigt" werden, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten sind genehmigungsfrei.
    Jede selbstständige Tätigkeit muss angezeigt und genehmigt werden (mit Ausnahme der beiden genannten)

    Wer das unterlässt, kann dazu verdonnert werden, die erzielten Einkünfte an den Dienstherrn abzuliefern.
    Kann man sich weigern. Ja. Dann wird eben so lange kein Gehalt bezahlt, bis die (evtl. sogar geschätzte) Summe abgestottert ist.

    Einige Infos zum Thema habe ich - auch weil es mich selbst betrifft - hier gesammelt:
    https://www.autenrieths.de/steuer.html#nebenjob

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Ich empfehle jedem, Nebentätigkeiten egal welcher Art Nutzungen und als Beamter genehmigen zu lassen.


    Ich kenne zwei KuK die das nicht gemacht haben und wo das dann nach hinten losgegangen ist! Eine davon durfte dann den Schuldienst verlassen.


    Meine nebentätigkeiten habe ich alle angezeigt und für meinen Dienstherren ist es bisher kein Problem da meine Arbeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Genehmigt und gut ist. Wenn man glaubhaft darlegen kann das die Arbeit nicht gefährdet ist geht das durch.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Jede andere Tätigkeit muss "angezeigt" werden,

    Ist sie doch, stand alles mit drin, es wurde nicht abgelehnt.


    Und nee, entlassen wirst du hier gar nicht leicht, selbst beim Kollegen, der durch die Medien ging mit seinem Reichsbürgertum hat es Jahre gedauert, wenn du nicht gerade sowas machst oder goldene Löffel vom Bürgermeister klaust wird hier niemand entlassen, kann man sich gar nicht leisten.

  • Wie ist denn das, wenn man erst das Gewerbe hatte und dann verbeamtet wird? Beim Ref und beim Angestelltenverhältnis stands im Lebenslauf, der zur Personalakte einzureichen war, also ist das für mich eine stillschweigende Genehmigung (wobei ich es dann bei Ref noch mal beantragt habe und da wurden wir von der Seminarleitung aufgefordert die durchschnittliche Wöchentliche Arbeitszeit zu benennen, damit waren wir meist alle fein raus).

    Sorry, auch wenn du es nicht einsehen magst: Die Erwähnung einer vorherigen Nebentätigkeit im Lebenslauf stellt weder einen Antrag auf Genehmigung und erst Recht keine Genehmigung dieser Nebentätigkeit dar.

  • Sorry, auch wenn du es nicht einsehen magst: Die Erwähnung einer vorherigen Nebentätigkeit im Lebenslauf stellt weder einen Antrag auf Genehmigung und erst Recht keine Genehmigung dieser Nebentätigkeit dar.

    Eine Eintragung in der Übersicht der Tätigkeiten in den Bewerbungsunterlagen und der Personalakte stellt natürlich eine Anmeldung dar.

    Es ging ja nicht um vorherig, sondern du musstest eintragen, welche Tätigkeit von wann bis wann und ob abgeschlossen, da da fortlaufend stand, ist alles angegeben.


    Mag ja bei euch anders sein, bei uns reichte es wie gesagt im Angestelltenverhältnis vollkommen aus, zumal sie ja vorher im Beamtenverhältnis auch genehmigt war.

  • Auch wenn du hier ziemlich pampig auftrittst und es offensichtlich nicht hören willst:

    Eine Nebentätigkeit musst du auf dem Wege anmelden, den der Dienstherr dafür vorsieht, genau so wie das bei jedem anderen dienstrechtlichen Vorgang der Fall ist. Alles, was du bei deiner Bewerbung angegeben hast, kann der Dienstherr damit konnten, dass er sagt "wir sind selbstverständlich davon ausgegangen, dass sie mit ihrem erfolgreichen Eintritt in die Stelle ihre anderen Tätigkeiten beenden". Das ist jetzt aber auch wirklich oft genug gesagt worden und eigentlich so trivial, dass man es überhaupt nichts sagen müsste. Wenn du es nicht tun willst, lass es sein, wenn du glaubst, es ist unwahrscheinlich, dass du erwischt wirst und es unangenehme Konsequenzen hat, kann das durchaus stimmen (wir reden immerhin von Berlin). Aber höre bitte auf, hier falsche Dinge zu verbreiten.

  • Auch wenn du hier ziemlich pampig auftrittst und es offensichtlich nicht hören willst:

    Eine Nebentätigkeit musst du auf dem Wege anmelden, den der Dienstherr dafür vorsieht, genau so wie das bei jedem anderen dienstrechtlichen Vorgang der Fall ist. Alles, was du bei deiner Bewerbung angegeben hast, kann der Dienstherr damit konnten, dass er sagt "wir sind selbstverständlich davon ausgegangen, dass sie mit ihrem erfolgreichen Eintritt in die Stelle ihre anderen Tätigkeiten beenden". Das ist jetzt aber auch wirklich oft genug gesagt worden und eigentlich so trivial, dass man es überhaupt nichts sagen müsste. Wenn du es nicht tun willst, lass es sein, wenn du glaubst, es ist unwahrscheinlich, dass du erwischt wirst und es unangenehme Konsequenzen hat, kann das durchaus stimmen (wir reden immerhin von Berlin). Aber höre bitte auf, hier falsche Dinge zu verbreiten.

    Du verbreitest doch hier falsche Dinge, ich habe es angegeben, dass ich es nicht aufgegeben werde, ich habe es als Beamter genehmigen lassen und bin dann ins Angestelltenverhältnis wieder übergegangen, lückenlos und habe da nur noch mal mit der erneuten Eintragung dran erinnert.


    Warum hätte ich als Angestellter es noch einmal beantragen sollen?!?

  • Du verbreitest doch hier falsche Dinge, ich habe es angegeben, dass ich es nicht aufgegeben werde, ich habe es als Beamter genehmigen lassen und bin dann ins Angestelltenverhältnis wieder übergegangen, lückenlos und habe da nur noch mal mit der erneuten Eintragung dran erinnert.


    Warum hätte ich als Angestellter es noch einmal beantragen sollen?!?


    Ganz ehrlich: es kann hier keiner mehr durchsteigen, bei dem was du schreibst, und die Darstellung ändert sich auch ständig.

    Es geht mir darum, dass du ursprünglich behauptet hast, man müsse eine Nebentätigkeit nicht mehr angeben, wenn man sie bei der Bewerbung im Lebenslauf angegeben hat:

    Wie ist denn das, wenn man erst das Gewerbe hatte und dann verbeamtet wird? Beim Ref und beim Angestelltenverhältnis stands im Lebenslauf, der zur Personalakte einzureichen war, also ist das für mich eine stillschweigende Genehmigung [...].

    Das ist grob falsch, man muss eine Nebentätigkeit immer so anmelden oder genehmigen lassen, wie es vorgesehen ist und nicht durch irgendwelche Hilfskonstruktionen.

    Und damit belasse ich es jetzt.

  • Es geht mir darum, dass du ursprünglich behauptet hast, man müsse eine Nebentätigkeit nicht mehr angeben, wenn man sie bei der Bewerbung im Lebenslauf angegeben hat:

    Das habe ich nicht behauptet, ich habe gesagt, dass ich davon ausgehe, dass sie damit stillschweigend genehmigt ist. Und habe angefragt, wie es nun ist, wenn ich verbeamtet werde.


    Und da sie ordnungsgemäß vorher als Beamter genehmigt war, bleibe ich dabei und dem AG und den Vorgesetzten ist sie ja auch bekannt.


    Und dabei belasse ich es auch, werde aber bei der Verbeamtung das noch einmal mitteilen, dass ich mich nur unter der Voraussetzung verbematen lassen, dass Genehmigungen weiterhin bestand haben.


    Und die -245 Euro aus dem letzten Jahr kann mir der AG dann ja gerne geben ;)

  • Da die Form aber nicht vorgeschrieben ist, ist sie damit doch angezeigt.

    Die Form legt das Schulamt fest und nicht du. Ich würde mir wegen solcher Kleinigkeiten nicht unnötige Angriffspunkte offen lassen. Genehmigung auf dem Dienstweg machen und dann haste Ruhe.

  • Die Form legt das Schulamt fest und nicht du. Ich würde mir wegen solcher Kleinigkeiten nicht unnötige Angriffspunkte offen lassen. Genehmigung auf dem Dienstweg machen und dann haste Ruhe.

    Ich habe doch Ruhe und nein, die Form legt der Gesetzgeber vor und nicht das Schulamt, habe ich sie schon mehrmals drauf hingewiesen und werden sie immer wieder zu hören bekommen.


    Und warum Angriffspunkte, in Berlin sind Grundschullehrer Goldstaub, d.h. wir stellen Bedingungen und nicht andersrum!

  • Und warum Angriffspunkte, in Berlin sind Grundschullehrer Goldstaub, d.h. wir stellen Bedingungen und nicht andersrum!

    Wenn du meinst.

  • Wenn du meinst.

    Ja, denn ich habe aktuell ja in Berlin gar keine Anfragen nach offenen Stellen laufen, aber in Brandenburg und vom 22.3. bis gestern alleine habe ich über 50 Stellen angeboten bekommen, warum sollte ich da auf irgendwas eingehen, was mir nicht passt oder mir zum Nachteil ist`?!?

  • Ja, denn ich habe aktuell ja in Berlin gar keine Anfragen nach offenen Stellen laufen, aber in Brandenburg und vom 22.3. bis gestern alleine habe ich über 50 Stellen angeboten bekommen, warum sollte ich da auf irgendwas eingehen, was mir nicht passt oder mir zum Nachteil ist`?!?

    Weil Zeiten sich auch ändern und niemand unersetzlich ist. Aber mach was du meinst. Ich zwar nicht was daran so schlimm ist, aber hey.


    Welchen Nachteil hast du nochmal, wenn du deine Nebentätigkeit ordentlich genehmigen lässt?

  • Welchen Nachteil hast du nochmal, wenn du deine Nebentätigkeit ordentlich genehmigen lässt?

    Sie ist doch genehmigt (auch wenn du das anders siehst) und bei der Verbeamtung schreibe ich einfach mit rein, dass ich davon ausgehe, dass die Nebentätigkeit weiterhin genehmigt bleibt.
    Sonst lasse ich mich eben nicht verbeamten

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