Beihilfe Elternzeit Rheinland-Pfalz

  • Hallo,

    ich bin gerade verbeamtet (auf Probe) geworden. Es ist das 2. Kind unterwegs.

    Bin Privat Krankenversichert bzw habe gerade die Gesetzliche Krankenversicherung gekündigt.

    Wisst Ihr wie es jetzt abläuft bzw wann ich 70% Beihilfe bekomme? Bekomme ich die 70% Beihilfe auch in der Elternzeit oder erst danach?


    Danke für Eure Hilfe

  • Maendy90

    Hat den Titel des Themas von „Beihilfe Elternzeit“ zu „Beihilfe Elternzeit Rheinland-Pfalz“ geändert.
  • In NRW gibt es die 70% auch in der Elternzeit, aber rückwirkend zum 1. des Monats in dem das zweite Kind geboren wurde. bei uns war das extrem nervenaufreibend, weil Beitragserstattungen von Krankenkasse und Beihilfe rückabgewickelt werden mussten und alles aufgrund der hohen Rechnungsbeträge und Beteiligten wirklich sehr unübersichtlich wurde. Daher mein Tipp: würde mindestens einen Monat vor ET nichts mehr einreichen und dann warten, bis die Umstellung durch ist.

  • Wenn du vorher die 70 hattest oder jetzt bekommst aufgrund des 2. Kindes, da du für das erste den Familienzuschlag bekommst, dann bekommst du diese auch in EZ, auch wenn du keinen Familienzuschlag erhältst (da keine Dienstbezüge). Ich verstehe es auch so, dass wenn dein Partner theoretisch berechtigt ist, FZ zu erhalten und er diesen auch erhält, während du in EZ ohne Bezüge bist (ist zumindest in NRW so), dann erhält er dadurch aber nicht 70% Beihilfe, da sie dir zugeordnet ist (durch den FZ, den eigentlich du erhältsts) 😅

  • Für NRW, keine Ahnung ob auch woanders: Wenn der Partner aber verbeamtet ist, bekommt man in der EZ eh 70% Beihilfe über den Partner, egal ob es das 1. oder 2. Kind ist.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Wenn du vorher die 70 hattest oder jetzt bekommst aufgrund des 2. Kindes, da du für das erste den Familienzuschlag bekommst, dann bekommst du diese auch in EZ, auch wenn du keinen Familienzuschlag erhältst (da keine Dienstbezüge). Ich verstehe es auch so, dass wenn dein Partner theoretisch berechtigt ist, FZ zu erhalten und er diesen auch erhält, während du in EZ ohne Bezüge bist (ist zumindest in NRW so), dann erhält er dadurch aber nicht 70% Beihilfe, da sie dir zugeordnet ist (durch den FZ, den eigentlich du erhältsts) 😅

    Mein Mann bekommt keinen Familienzuschlag, er ist Angestellter (nicht im öffentlichen Dienst, nicht verbeamtet).

    Genau das ist ja auch meine Frage, ab wann bekomme ich die 70% Beihilfe, sobald das 2. Kind auf der Welt ist (also auch in der Elternzeit) oder erst nach der Elternzeit, da ich aktuell "nur" 50% Beihilfe erhalte.


    Für NRW, keine Ahnung ob auch woanders: Wenn der Partner aber verbeamtet ist, bekommt man in der EZ eh 70% Beihilfe über den Partner, egal ob es das 1. oder 2. Kind ist.

    Mein Mann ist nicht verbeamtet, er ist Angestellter (nicht im öffentlichen Dienst, nicht verbeamtet).

  • Du bekommst diese Beihilfe schon in der EZ meiner Meinung nach, da du ab Geburt, also auch im Mutterschutz nach der Geburt mit Besoldung berechtigt bist, die 70% zu erhalten. Tatsächliche Erfahrung hab ich leider aber auch nur in NRW.

  • Ja, ab dem 2. Kind - für Maendy90 ist es das auch. In NRW erhält man aber auch in EZ 70% Beihilfe, wenn man selbst weniger als 50% arbeitet und der Partner auch beihilfeberechtigt ist. Dann läuft das über die Beihilfe des Partners.

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