Weit und breit keine Planstelle

  • welchem Alter?

    Ich meine, das jüngste Mädchen war 14. An den Brennpunktgrundschulen in NRW herrscht absoluter Personalnotstand, da ist es keine Frage, dass da der Dienstherr seine Beamten zu Vollzeit "ruft", wenn die Kinder so alt sind, dass sie alleine bleiben können. Wenn du angestellt bist, könntest du an dem Punkt kündigen und dahin gehen, wo Teilzeit reicht. Auch wenn es als Lücke ist. Ich habe gerade einen Vorteil des Nichtbeamtenverhältnisses gefunden.:) Oder steht das dem Dienstherrn auch bei Tarifbeschäftigten zu? Ich glaube nicht.

    • Offizieller Beitrag

    dann sind wir uns einig, dass es ein gar nicht niedriges Alter ist, damit - aufgrund (!) der Kindererziehung - eine Vollzeitstelle für eine*n reserviert wird?'
    Eine (mittlerweile pensionierte) Kollegin war noch in Teilzeit als beide Kinder mit dem Medizinstudium oder gar Promotion fertig waren. Jüngstes Kind war 27, als wir sprachen.
    Ich kann es verstehen. Teilzeit ist auch schön und die "freie Zeit" genießen, die man hat, wenn die Kinder eben nicht mehr jede Minute beanspruchen, sicher schön. Aber dass der Staat dafür den Platz warm hält und das Kollegium es auffangen muss (so ist es, wenn man keinen offiziellen Grund mehr), ist so eine Sache, über die man sprechen könnte.

  • Manche betreiben den Job auch als Hobby. Denen reichen dann 8 Stunden.

    Aber wegen dieser kleinen Minderheit sollte man nicht die große Errungenschaft der Teilzeitmöglichkeit mit dem Bade ausschütten.

  • Also soweit ich weiß, hat Bayern mittlerweile zusätzliche Planstellen geschaffen und mehr Lehrkräfte eingestellt, um die hohen Teilzeitquoten auszugleichen. Das funktioniert meines Wissens nach hauptsächlich über das System der Mobilen Reserve (Planstellen mit fester Ortszuweisung nach spätestens 1,5 Jahren; zumindest am Gymnasium). Prinzipiell wäre es aber natürlich schon sinnvoll, man würde die Teilzeitmöglichkeiten generell etwas restriktiver handhaben, ohne das Kind mit dem Bade auszuschütten. Wie das die anderen Bundesländer handhaben, und ob es da bereits ähnliche Versuche gibt, letzten Endes mit viel Geld gegenzusteuern, weiß ich nicht.

    Zum Thema G8 - G9: Ich bin selbst ein Kind des G8 in Bayern und heilfroh, nicht das neue G9 besuchen zu müssen. Überspitzt gesagt, erschiene mir ein Jahr länger in die Schule zu gehen für ein paar Stunden mehr Religion, Musik und Sozialkunde sehr unattraktiv. Ich würde State_of_Trance in dieser Hinsicht schon zustimmen: Für die (sehr) guten sowie die interessierten Schülerinnen und Schüler war das G8 meines Erachtens eine gute Alternative. Das Argument, dass viele Schülerinnen und Schüler noch ein Jahr Reifezeit brauchen würden, kann ich nur bedingt nachvollziehen. Irgendwann muss man halt einen Cut setzen. An anderen Schularten endet die Schulzeit mit 15 oder 16 Jahren. Man kann auch während Studium oder Beruf noch "nachreifen" (Wann gilt man eigentlich überhaupt als wirklich "reif"?). Ich jedenfalls habe die Freiheit an der Universität genossen; erst dort habe ich gemerkt, wie man in der Schule teils (über-)behütet und eingeschränkt war. So kam es mir jedenfalls vor. Vermindert studierfähig war ich trotz G8 sicher nicht. Aus meiner Erfahrung von mittlerweile mehreren Unikursen, die ich als Dozent geben durfte, mit insgesamt deutlich über 100 Studentinnen und Studenten, würde ich zudem sagen, dass die Studierfähigkeit bei Drittsemestern nicht prinzipiell in größerem Maße gegeben ist als bei Erstsemestern (das wäre ja ein bisschen die Logik hinter der Argumentation für das G9). Dafür sind die Menschen einfach viel zu unterschiedlich.

    Um zu erläutern, warum ich nicht gerne das neue G9 gemacht hätte, hier mal eine Beispielrechnung: Gegenüber dem G8 hätten sich für mich über die gesamte Gymnasialzeit im G9 folgende Stundenunterschiede ergeben (inklusive der verpflichtenden Intensivierungen): Deutsch +1, Mathe +1, Englisch (1. Fs.: 5-10 bzw. 11) +2, Latein (2. Fs.: 6-12 bzw. 13) -4, Französisch (3. Fs.: 8-12 bzw. 13) -2, Religion +2, Informatik +2, Physik +1, Chemie +1, Biologie +/-0, Geschichte +1, Politik und Gesellschaft/Sozialkunde +4, Geographie -2, Wirtschaft und Recht +/-0, Kunst +/-0, Musik +2, Sport +2). Dazu kommt in der Oberstufe im G9 für eines dieser Fächer ein Plus von vier Stunden (Leistungsfach). Das W-Seminar, P-Seminar und die Studien- und Berufsorientierung halten sich in G8 und G9 etwa die Waage (offiziell zusammen -0,5). Insgesamt ginge ich also für zusätzliche 14,5 Stunden Fachunterricht ein Jahr länger in die Schule. In manchen Fächern - insbesondere denen meines sprachlichen Profils - käme ich unter dem Schnitt wohl mit weniger Stunden heraus als im G8. Allein elf zusätzliche Stunden entfallen allein auf die Fächer G, PuG, Mu, Rel, Spo. Hätte ich davon einen derartigen Mehrwert, dass sich ein zusätzliches Schuljahr lohnt? Nicht falsch verstehen, zwei dieser Fächer habe ich studiert; dennoch bin ich für meinen Teil skeptisch, ob die zusätzlich aufgewendete Zeit noch im Verhältnis zum Nutzen steht.

    Mir ist bewusst, dass diese Argumentation stark auf einer fachlichen Perspektive fußt, die davon ausgeht, dass die Stundenzahl und die Stoffverteilung über diese Stunden im G8 (gut) machbar ist. Für mich - und doch auch einige andere - war und ist dies der Fall.

    Dennoch: Für manche Schülerinnen und Schüler mag das G9 eine sinnvolle Alternative sein, für manche das G8. Gründe wurden ja oben schon genannt (Persönlichkeitsentwicklung, familiäre Hintergründe, Nachmittagsunterricht - auch wenn dieser mit ein bis zwei Nachmittagen pro Woche im G8 jetzt auch nicht jede Freizeitaktivität verunmöglichte - etc.). Meines Erachtens sollten deswegen beide Formen gleichberechtigt nebeneinander bestehen. G8 und G9 sollten als Möglichkeiten der Differenzierung nach Lerntempo verstanden werden, wobei die Lehrpläne sich nicht wesentlich unterscheiden dürfen. Die im G9 zusätzlich zur Verfügung stehende Zeit sollte für Persönlichkeitsbildung, Vertiefung etc. genutzt werden. Wenn ich allerdings das G9 - wie jetzt in Bayern - als Regelform etabliere, muss das zusätzliche Jahr meines Erachtens schon einen deutlichen Mehrwert auch für die guten und interessierten Schülerinnen und Schüler bringen. Diesen sehe ich, wenn ich mir die Stundenunterschiede von G8 und G9 sowie die Lehrpläne anschaue, nicht in dem Maße, wie es meines Erachtens notwendig wäre. Dass das neue G9 mit deutlich weniger Nachmittagsunterricht mehr Raum für individuelles Lernen und Erwachsenwerden bietet, würde ich bezweifeln. Die Schüler und Schülerinnen gehen an mehr Tagen eher heim. Ob die verbleibende Unterrichtszeit am Vormittag mehr Zeit für die individuelle Entwicklung lässt und in stärkerem Maße auf die persönliche Situation Rücksicht nimmt, würde ich schwer bezweifeln. Inwiefern die "Überholspur" im G9 ein adäquater Ersatz für das alte G8 sein kann, wird sich in den nächsten Jahren zeigen müssen. Einige gute Ansätze gibt es hier aus meiner Sicht definitiv. Die Stundenzahl in den einzelnen Fächern ist aber freilich insgesamt geringer.

    Tut mir leid für den doch recht lang gewordenen Text, aber es gibt eben nicht "das" (schlechte) G8 und "das" (gute) G9, sondern individuell können beide Formen ihr Gutes oder Schlechtes haben. Pauschal lässt sich meines Erachtens überhaupt nicht sagen, was besser ist - es kommt in hohem Maße auf die Umsetzung und auf die individuellen Präferenzen an. Allerdings kann man natürlich, wie in jedem System, nunmal auch nicht allen in gleicher Weise gerecht werden.

  • Ich versteh das Teilzeitproblem nicht. Das ist doch landesweit halbwegs gut berechenbar. Stellen dürfen halt nicht von der Kopfzahl her, sondern müssen von den Stundenanteilen her berechnet werden. So ist das bei uns in NRW auch.


    Zu glauben, dass man durch eine restriktivere Teilzeitregelung mehr Mangelfachlehrerinnen bekommt als jetzt, ist auch eine große Illusion. Die fehlen weil in den Fächern das Paket Lehramtsstudium&Schuldienst gegenüber der Alternativen nicht attraktiv genug ist. Das würde nicht besser, indem man die Attraktivität durch eine Ruinierung der Teilzeitregelung weiter senkt....


    Mal abgesehen davon, dass man ggf. weitere Lehrkräfte verlöre, weil dann wieder Elternteile in das Vollzeitelternteil-ohne-Job-Modell gedrängt würden.

  • Ich versteh das Teilzeitproblem nicht. Das ist doch landesweit halbwegs gut berechenbar. Stellen dürfen halt nicht von der Kopfzahl her, sondern müssen von den Stundenanteilen her berechnet werden. So ist das bei uns in NRW auch.

    Wenn du einen Bedarf für 240 Stunden Deutsch hast, hast du bspw. 10 Planstellen für je 24 Stunden Deutsch. Wenn von den 10 Lehrern auf den 10 Planstellen 5 in 50% Teilzeit gehen, hast du auf einmal nur noch 180 Stunden Deutsch abgedeckt. Die restliche. 60 Stunden musst du irgendwie anders abdecken, in der Regel mit Angestellten. Du musst also irgendwoher mehr Leute bekommen, weil einige Lehrer in Teilzeit sind. Neue Planstellen kann es für die Stunden nicht geben, weil die 5 Teilzeit Lehrer jederzeit wieder auf Vollzeit gehen können.

    (Die Zahlen sind natürlich frei erfunden und dienen nur der Illustration.)

  • Das ist bei uns anders.

    Du bekommst die weggefallenen 50% Stellenanteil als Schule wieder zugewiesen und schreibst entsprechend aus oder bekommst einen Versetzer. Landesweit wird die durchschnittliche Teilzeitquote mit eingerechnet.


    Natürlich kann es auch dabei an einzelnen Schulen mal eine temporäre Schieflage geben, bis die durch Versetzungen, Neueinstellungen oder Abordnungen ausgeglichen wurde.

    • Offizieller Beitrag

    kodi: wir sind im selben Bundesland.

    Dies wurde mir von 3 verschiedenen SL anders erklärt:

    - Ersatz /Vertretung nur für Elternzeiten/Langzeitkrankheit (befristet)

    - anderweitige Reduzierung von KuK muss vom Kollegium aufgefangen werden.


    In einem gut funktionierenden System (refelmäßige Einstellungen, keine Mangelfächer) würde das von dir erklärte System kein Problem sein aber wie funktioniert es bei den Einstellungsstaus und dann auf einmal gehen 5-10 Frauen in Teilzeit und dann alle wieder hoch?


    Das erscheint mir geradezu utopisch, dass es einfach so funktionieren würde.

  • Vielleicht ging da etwas durcheinander bzw. wir schrieben aneinander vorbei:

    • Elternzeit/Langzeitkrank - befristeter Ersatz über Vertretungskräfte. Das stimmt
    • Reguläre Teilzeit - "fehlende" Stellenanteile werden der Schule wieder zugewiesen
    • Temporäre Reduzierungen wie Wiedereingliederung oder Kurzzeitkrankheiten - kein Ersatz.

    Ich bezog mich nur auf die reguläre "Dauer"-Teilzeit.

  • Ja, leider. Dann droht die Gefahr der Abordnung/Versetzung.


    In der Realität gibt es da noch ein paar andere Probleme...nämlich dass die Stellen landesweit nicht wirklich bedarfsgerecht "gleichmäßig" über die Schulformen und Bezirksregierungen verteilt werden. Auch dadurch kann es zu Unterbesetzungen kommen.

    • Offizieller Beitrag

    Das heißt, die SL, die mir das erzählt haben (2, wenn ich selbst Teilzeit angemeldet hätte / habe, eine andere einfach so zufällig, aber in einem ähnlichen Kontext ("Wenn X reduziert, belastet es uns alle"), haben entweder keine Ahnung oder versuchen, auf die Tränendrüse zu drücken?

    Und wie schnell wird sowas "ausgeglichen"? Immerhin unterschreibt die SL, dass nichts gegen meinen Antrag auf TZ steht (was aber faktisch nicht vollständig korrekt ist, denn jede LK wird gebraucht, aber wenn es doch einen rechnerischen Ausgleich gibt, sorge ich entweder dafür, dass die Schule nicht zu sehr in Überhang geht (keine Abordnung), oder dafür, dass eine neue Stelle zugewiesen wird?

  • Das heißt, die SL, die mir das erzählt haben (2, wenn ich selbst Teilzeit angemeldet hätte / habe, eine andere einfach so zufällig, aber in einem ähnlichen Kontext ("Wenn X reduziert, belastet es uns alle"), haben entweder keine Ahnung oder versuchen, auf die Tränendrüse zu drücken?

    Vielleicht hängt es damit zusammen: Wenn eine Lehrkraft - insbesondere eine geschätzte ;) - in Teilzeit gehen will, ist es erst einmal ein Verlust für die Schule. Zwar wirkt sich das auf die Stellenanteile aus (die Personalausstattungsquote wird geringer), was bedeutet, dass die Schule anderweitig Ersatz bekommen könnte (über Versetzung oder irgendwann Stellenausschreibung); aber die Stelle muss dann auch erst einmal besetzt werden - und das kann dauern oder gar nicht stattfinden.

  • Ein wenig anders sieht es wohl an Ersatzschulen aus. Die müssen nämlich wirklich aufpassen, dass sie nicht über die 100% kommen, da darüber hinaus nicht refinanziert wird. Die Ersatzschulen sind auch deshalb etwas zögerlich dabei, den möglichen Stellenrahmen auszuschöpfen.

  • WENN plötzlich 5-6 KuK, deren Kids jetzt 15-25 sind, spontan eine Wärmepumpe kaufen wollen

    Keine Sorge, das bleibt vorläufig beim Wollen! :eisig:

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Vielleicht hängt es damit zusammen: Wenn eine Lehrkraft - insbesondere eine geschätzte ;) - in Teilzeit gehen will, ist es erst einmal ein Verlust für die Schule. Zwar wirkt sich das auf die Stellenanteile aus (die Personalausstattungsquote wird geringer), was bedeutet, dass die Schule anderweitig Ersatz bekommen könnte (über Versetzung oder irgendwann Stellenausschreibung); aber die Stelle muss dann auch erst einmal besetzt werden - und das kann dauern oder gar nicht stattfinden.

    Aber nochmal für mich - die ich aus "Kulanz" jetzt erstmal Vollzeit gegangen bin und eigentlich Teilzeit beantragen möchte: Die Schulleitung kann mir mit Kind (6 Jahre alt) diesen Anspruch nicht verwehren, oder? Ich saufe nämlich umgekehrt gerade ab mit meiner Klassenleitung, meiner Stammkursleitung und meinen Kursen insbesondere im beruflichen Gymnasium, die ich gerade zum ersten Mal mache. Und bin ehrlich genervt von etlichen (!) Kollegen, deren Kinder definitiv > 14 Jahre sind und die Teilzeit machen (dürfen).

  • Ich weiß nicht, wie es in RLP genau geregelt ist. In NRW haben Beamte einen Anspruch, wenn dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Wenn die SL sich bei kleinen Kindern weigert, würde ich den Lehrerrat/Personalrat einschalten. Ob die KollegInnen, von denen Haubsi1975 spricht, aus familiären oder anderen Gründen teilzeitbeschäftigt sind, dürfte aber andere Lehrkräfte zunächst nichts angehen.

  • Aber nochmal für mich - die ich aus "Kulanz" jetzt erstmal Vollzeit gegangen bin und eigentlich Teilzeit beantragen möchte: Die Schulleitung kann mir mit Kind (6 Jahre alt) diesen Anspruch nicht verwehren, oder? Ich saufe nämlich umgekehrt gerade ab mit meiner Klassenleitung, meiner Stammkursleitung und meinen Kursen insbesondere im beruflichen Gymnasium, die ich gerade zum ersten Mal mache. Und bin ehrlich genervt von etlichen (!) Kollegen, deren Kinder definitiv > 14 Jahre sind und die Teilzeit machen (dürfen).

    https://www.gew-rlp.de/schulle…i%20gew%C3%A4hlt%20werden

  • Ich weiß nicht, wie es in RLP genau geregelt ist. In NRW haben Beamte einen Anspruch, wenn dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Wenn die SL sich bei kleinen Kindern weigert, würde ich den Lehrerrat/Personalrat einschalten. Ob die KollegInnen, von denen Haubsi1975 spricht, aus familiären oder anderen Gründen teilzeitbeschäftigt sind, dürfte aber andere Lehrkräfte zunächst nichts angehen.

    So ist es auch in RLP.

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