Gefühlt ist das im Forum schon mehrfach geschrieben worden, aber eh sich die Diskussion wieder im Kreis dreht:
In NRW gelten die Aussagen aus der Arbeitszeitverordnung ausdrücklich nicht für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen. Das Bundesarbeitszeitgesetz gilt ausdrücklich nur für Arbeiter und Angestellte.
Ob das richtig ist, ist eine andere Frage.
Als angestellter Lehrer bist du doch auch Angestellter. Die Arbeitszeitverordnung für Landesbeamte in NRW sieht auch eine Ruhezeit von 11 Stunden zwischen Dienstende und Dienstbeginn vor.