Leerlauf zwischen dem Unterrichten

  • Selten bei mir, aber hier verstehe ich die Ironie nicht: Entweder das Engagement ist freiwillig oder nicht. Wenn ja, kann man es ablehnen, wenn nein, ist es Dienst und wird auf die Arbeitszeit angerechnet.

    Es ist halt nicht freiwillig bei uns und gleichzeitig macht man den Job als Prüfer als Ehrenamt.... Und man kann das leider meistens nicht komplett in der regulären Arbeitszeit erledigen.

  • Meer

    Die Frage ist: Beauftragt dein Schulleiter Dich als Prüfer tätig zu werden oder nicht?

    Wenn er Dich nicht beauftragt, dann kannst Du auch „nein“ sagen und dann ist es das Problem der IHK einen Prüfer zu finden. Ggf. müßte die IHK dann die Prüfer auch einfach mal regulär bezahlen. Ein Ehrenamt verpflichtet zu rein gar nichts. Ich verstehe es z.B. schon nicht warum die IHK-Prüfungen immer morgens stattfinden müssen und die Kollegen dafür freigestellt werden, was zur Folge hat, daß in anderen Klassen Unterricht ausfällt.

  • Es ist halt nicht freiwillig bei uns und gleichzeitig macht man den Job als Prüfer als Ehrenamt.... Und man kann das leider meistens nicht komplett in der regulären Arbeitszeit erledigen.

    Das widerspricht sich irgendwie selbst. Ich kann mir kaum vorstellen bzw. kenne keinerlei rechtliche Grundlage, dass dich dein AG dazu verpflichten kann, dieses Ehrenamt auszuüben. Ein solches Konstrukt ist mir lediglich von den freiwilligen Feuerwehren bei Personalmangel bekannt. Dass ein Ehrenamt nicht zwangsläufig innerhalb der normalen Arbeitszeit stattfindet, liegt hingegen in der Natur der Sache.

  • Es ist halt nicht freiwillig bei uns und gleichzeitig macht man den Job als Prüfer als Ehrenamt.... Und man kann das leider meistens nicht komplett in der regulären Arbeitszeit erledigen

    Unser ganzes Schulsystem beruht auf der Tatsache, dass ein Großteil der Lehrkräfte Dinge als gottgegeben hinnimmt. Wäre vielleicht mal Zeit, das zu ändern.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • fossi74

    Das ist leider so. Was war es für ein Drama, als mein Kollege die Vergütung der IHK für die Prüfertätigkeit einfach nur noch als Frechheit empfunden hat. Wir mußten ihm schon alle zureden, daß er bitte die tatsächlichen Stunden aufschreibt und eben nicht mehr pauschal pro korrigierter Prüfung 1,50€ abrechnet.


    Merke: Wenn die IHK keine Multiple-Choice Abschlußprüfungen mehr haben will sondern bitte nur noch ungebundene Aufgaben, dann kann man eben keinen Lösungsstreifen mehr anlegen und dann dauert die Korrektur eben wesentlich länger. Entsprechend sollte man da dann auch den tatsächlichen Zeitaufwand ansetzen, multipliziert mit dem tatsächlichen Stundenlohn eines Dipl. Ing. versteht sich.


    Will das die IHK nicht, muß sie sich halt andere Prüfer suchen. Wo auch immer sie die finden will.

  • Anekdotisch: Meine Frau korrigiert gelegentlich für ein privates Institut Abschlussprüfungen. Diese werden nach der Prüfungszeit vergütet - bei 180 Minuten Arbeitszeit (Deutsch) gibt es 18 € pro Klausur, bei 90 Minuten (Englisch) sind es 8,50 €. Arbeitsaufwand: ca. 20-30 Minuten pro Arbeit für Deutsch, 10 Minuten für Englisch (stark formalisiert, praktisch keine Freitextaufgaben). Das ergibt einen Stundensatz von ca. 50 € brutto. Halte ich für angemessen.


    Ergänzung: Dass besagtes Institut wenig Probleme hat, Korrektoren zu finden, liegt auf der Hand.

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  • Es ist halt nicht freiwillig bei uns und gleichzeitig macht man den Job als Prüfer als Ehrenamt.... Und man kann das leider meistens nicht komplett in der regulären Arbeitszeit erledigen.

    Unfreiwilligkeit und Ehrenamt schließen sich irgendwie aus... Wenn dein Dienstherr/ Arbeitgeber meint, du müsstest auch noch neben deinem regulären Deputat IHK- Prüferin sein, nimmt er in Kauf, dass du weniger Zeit für deine schulischen Aufgaben zur Verfügung hast. Deine wöchentlichen Arbeitsstunden nehmen schließlich nicht zu, nur weil du das auch noch machen sollst. Solltest du dieses "Ehrenamt" als zu belastend empfinden, wäre in deinem Fall auch der Weg zur Schwerbehindertenvertretung sicherlich sinnvoll.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Man muss bei der IHK auch nochmal ein bisschen trennen, zwischen der Abnahme der "Praktischen Prüfung" wozu viele KuK inzwischen aber auch mehr oder weniger freiwillig verpflichtet sind und der Korrektur der Schriftlichen Prüfungen. Letztere landen einfach in der Schule und werden dann verteilt.

    Je nach Zeitpunkt schafft man das halbwegs in der regulären Arbeitszeit. Fällt es in ein Blockende oder gar in Ferienzeiten...

    Bezüglich der praktischen Prüfungen habe ich ganz klar gesagt, wenn ich das machen und dadurch in der Schule fehle,werde ich die Unterrichtsstunden nicht tauschen, entweder es passt dann mit Aufgaben oder mein Unterricht fällt aus. So ist es für mich halbwegs händelbar. Geht es nicht mehr, kann ich persönlich natürlich auf meine Schwebehinderung hinweisen. Anderen KuK ist damit allerdings nicht geholfen.

    Und klar schließt sich das irgendwie aus. Ist aber halt so und geht auch nicht nur unserer Schule hier so.

  • Man muss bei der IHK auch nochmal ein bisschen trennen, zwischen der Abnahme der "Praktischen Prüfung" wozu viele KuK inzwischen aber auch mehr oder weniger freiwillig verpflichtet sind und der Korrektur der Schriftlichen Prüfungen. Letztere landen einfach in der Schule und werden dann verteilt.

    Je nach Zeitpunkt schafft man das halbwegs in der regulären Arbeitszeit. Fällt es in ein Blockende oder gar in Ferienzeiten...

    Bezüglich der praktischen Prüfungen habe ich ganz klar gesagt, wenn ich das machen und dadurch in der Schule fehle,werde ich die Unterrichtsstunden nicht tauschen, entweder es passt dann mit Aufgaben oder mein Unterricht fällt aus. So ist es für mich halbwegs händelbar. Geht es nicht mehr, kann ich persönlich natürlich auf meine Schwebehinderung hinweisen. Anderen KuK ist damit allerdings nicht geholfen.

    Und klar schließt sich das irgendwie aus. Ist aber halt so und geht auch nicht nur unserer Schule hier so.

    Wieso wird denn die Prüfertätigkeit nicht bezahlt? Also ich werde von der IHK bezahlt, wenn ich was für die mache.

  • Gut, daß ich nicht Schulleiter bin. Ich würde es nicht akzeptieren, daß bei mir wegen der Prüfertätigkeit, egal ob praktische oder schriftliche Prüfungen, auch nur eine einzige Unterrichtsstunde bei irgendeiner Klasse ausfällt. Dann muß sich die IHK halt andere Prüfer suchen.

  • Das scheint überall etwas verschieden gehandhabt zu werden.

    Bei uns machen Kollegen die IHK freiwillig gegen eine Aufwandsentschäfigung, entfallener Unterricht muss nachgeholt werden. Quasi ein Nebenjob.

    Was passiert, wenn es keine Freiwilligen gäbe, weiß ich daher nicht.


    Da muss es doch eine Rechtslage geben?

  • Bei mir hat es bei den Stundenplänen früher öfters mal geknallt. Humblebee


    Damals gab es bei uns an der Schule für ein Fach nur zwei KuK. Da kam es dann dazu, daß ich meine Ruhezeit von 11 Stunden nicht mehr einhalten konnte, von wegen Abendschule und dann am nächsten Morgen zur ersten Stunde wieder antreten. Die Stunde wollte meine Alleinerziehende Kollegin aber auch nicht machen, weil sie die Kinder morgens in den Kindergarten bringen mußte.


    Da war dann der Personalrat gefordert: Welches Recht wiegt schwerer? Einhaltung der Mindestruhezeiten Contra Vereinbarkeit von Familie und Beruf ???

    Hm, komisch?? Bei uns schaut niemand darauf, ob die Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden kann, wenn es um Sitzungen des Schulvorstandes o.Ä. geht??

  • Hm, komisch?? Bei uns schaut niemand darauf, ob die Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden kann, wenn es um Sitzungen des Schulvorstandes o.Ä. geht??

    Die Ruhezeit MUSS eingehalten werden. Wahrscheinlich hat sich noch niemand beschwert.

    Das wird ausgenutzt.

    • Offizieller Beitrag

    und was ist mit Schulvorstellungen (Musical, Orchester, Theater, die um 21 Uhr 30 enden?) Bekommen dann alle Lehrkräfte die erste Stunde frei?
    Gilt die Ruhezeit für regelmäßige Stundenpläne oder auch für "Sondersituationen"?
    (abgesehen davon, ich dachte, sie gelte nicht für Lehrer:innen)

  • und was ist mit Schulvorstellungen (Musical, Orchester, Theater, die um 21 Uhr 30 enden?) Bekommen dann alle Lehrkräfte die erste Stunde frei?

    Derartige Veranstaltungen dürften schon gar nicht genehmigt werden, wenn die Ruhezeiten nicht eingehalten werden können.

  • Gefühlt ist das im Forum schon mehrfach geschrieben worden, aber eh sich die Diskussion wieder im Kreis dreht:

    In NRW gelten die Aussagen aus der Arbeitszeitverordnung ausdrücklich nicht für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen. Das Bundesarbeitszeitgesetz gilt ausdrücklich nur für Arbeiter und Angestellte.


    Ob das richtig ist, ist eine andere Frage.

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