Der kleinere Teil ist gebunden durch z.B. Unterricht und Konferenzen. Funktionsaufgaben, Nach-Vorbereitung, Elterngespräche, Korrekturen machen den größeren Teil der Arbeit aus. Gerade bei Korrekturen komme ich mit der AZ in der Woche nicht "hinterher". Ich müsste ohne WE in der Woche länger arbeiten, was aber nicht möglich ist.
Leerlauf zwischen dem Unterrichten
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Dann verbrauchst du trotzdem mehr Zeit als du Arbeitszeit hast. Bei mir waren das die Funktionsaufgaben, die ich auf die Zeit gekürzt habe, die ich dafür zur Verfügung gestellt bekomme.
Das heißt, ich traue mich, Sachen länger liegen zu lassen oder nicht zu tun.
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Da schreitet eure SL nicht ein? Boah! Das fände ich super-nervig.
Bei uns haben die Hausmeister schon mehrfach Parkkrallen an SuS-Autos befestigt, die unberechtigt auf Lehrerparkplätzen parkten. Jede Lehrkraft erhält bei uns einen Parkausweis (für SuS gibt es auch welche, die sie zum Parken auf den extra ausgewiesenen Parkplätzen berechtigen) und sollte die auch tunlichst ins Auto legen, damit nicht unsere Hausis aktiv werden.
Bescheidene Frage: Ist der Lehrerparkplatz öffentlicher Verkehrsraum oder ein Privatgrundstück (halt von der Liegenschaftsverwaltung für Schulgebäude)?
Falls Privatgrundstück sollten die Herren Hausmeister die Aktion mit der Parkkralle lieber ganz schnell einstellen, Stichwort: verbotene Eigenmacht im zivilrechtlichen Sinne, evtl. käme hier, je nach den Umständen des Einzelfalles, sogar der Straftatbestand der Nötigung in Betracht.
Und im öffentlichen Verkehrsraum haben nur die zuständigen Behörden die Befugnis Anordnungen und Maßnahmen zu treffen. Das ist die Polizei und das Ordnungsamt...Hausmeister gehören nicht dazu, auch wenn die gerne mal so tun, als seinen sie staatliche Vollzugsorgane.
Falls jemand meint ich übertreibe, es gab schon Gerichte die in ähnlichen Fällen mit Parkkrallen eine Nötigung bzw. verbotene Eigenmacht bejaht haben...wenn da der Schüler oder Mami und Papi genug Geld bzw. eine RV für einen guten, ausgefuchsten Anwalt haben, dann gibt es zumindest erst einmal Theater, Diskussionen und überflüssige Klagen.
Ganz nebenbei: Das anbringen der Parkkralle verhindert ja gerade das begehrte Ziel des wegfahrens bzw. freihaltens des Lehrerparkplatzes. Das haben im Übrigen auch vereinzelte Gerichte in Ihren Entscheidungen zu solch ähnlichen Fällen angemerkt und schon alleine deshalb ein anbringen der Kralle untersagt bzw. für unrechtmäßig erklärt.
Könnt Ihr nicht anregen den Lehrerparkplatz mit einer Schranke zu sichern oder das die einzelnen Parkbuchten Poller bekommen?
Das wäre doch am einfachsten und Ihr habt eure Ruhe vor den "Schülerkarren" auf euren Parkplätzen
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Falls jemand meint ich übertreibe, es gab schon Gerichte die in ähnlichen Fällen mit Parkkrallen eine Nötigung bzw. verbotene Eigenmacht bejaht haben...wenn da der Schüler oder Mami und Papi genug Geld bzw. eine RV für einen guten, ausgefuchsten Anwalt haben, dann gibt es zumindest erst einmal Theater, Diskussionen und überflüssige Klagen.
Das ist ein wichtiger Hinweis, rechtlich aber gar nicht so klar, wie man sich das wünschen würde. Die mir bekannten Fälle, in denen Gerichte wirklich gegen die Zulässigkeit der Parkkrallen entschieden hatten, wiesen aber jeweils noch Sonderumstände auf, z.B.
1) Anbringen einer Parkkralle schon nach weniger als 1 Minute, Fahrer teils noch im Fahrzeug, Entfernung nur gegen Zahlung von 100€ (AG Augsburg, Az. 17 C 4888/09) ---> Rückzahlung der Gebühr
2) gleicher Fall wie oben, aber als konsequentes Geschäftsmodell einer Firma (LG Augsburg, Az. 1 KLs 601) --> Freiheitsstrafe gegen den Unternehmer
Aber eben auch:
3) Parkraumüberwacher brachte teils Parkkrallen vor dem Abschleppen an, nahm diese erst gegen geringere Gebühr wieder ab oder ließ Fahrzeuge tatsächlich abschleppen -> LG München und auch BGH sahen hier keine strafbare Handlung (BGH, Az. 1 StR 253/15). Entscheidend war hier u.a. die nicht überhöhte Gebühr. Zur Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit der Parkkrallen hatte sich der BGH leider nicht weiter geäußert.
In der Praxis ist es aber sicher sinnvoller, auf die Parkkrallen zu verzichten und direkt abschleppen zu lassen, es sei denn, der Fahrer des Fahrzeugs ist leicht ermittelbar und entfernt sein Fahrzeug zügig. Im Falle des Abschleppens sollte auf die vorherige Anbringung der Parkkrallen verzichtet werden. Zumindest das LG Hanau sah hierin ein unzulässiges Vorgehen.
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Könnt Ihr nicht anregen den Lehrerparkplatz mit einer Schranke zu sichern oder das die einzelnen Parkbuchten Poller bekommen?
Anregen kann man vieles an Schulen, was dann aber nur allzu oft daran scheitert, dass Schulträger kein Geld für die Umsetzung haben bzw. einplanen wollen. Poller und Schranken für Lehrerparkplätze rangieren auf der "Das brauchen wir noch dringend dieses Haushaltsjahr" - Skala sicherlich im Regelfall ganz unten.
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Anregen kann man vieles an Schulen, was dann aber nur allzu oft daran scheitert, dass Schulträger kein Geld für die Umsetzung haben bzw. einplanen wollen. Poller und Schranken für Lehrerparkplätze rangieren auf der "Das brauchen wir noch dringend dieses Haushaltsjahr" - Skala sicherlich im Regelfall ganz unten.
Das ist so und haben wir bereits mit unserem Träger mal durchdiskutiert. Das Ergebnis war voraussehbar
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Großartig, dass du mal wieder einen uralten Thread hier auskramst cera !
Bescheidene Frage: Ist der Lehrerparkplatz öffentlicher Verkehrsraum oder ein Privatgrundstück (halt von der Liegenschaftsverwaltung für Schulgebäude)?
An meiner Schule sind die Lehrerparkplätze wie auch die Parkplätze für unsere SuS natürlich Teil des Schulgeländes, also "Privatgrundstück". Sonst würde ich sie nicht als "Lehrerparkplatz" bezeichnen und dann hätten unsere Hausmeister natürlich überhaupt nichts mit der ganzen Geschichte zu tun (danke für den Hinweis; da wäre ich echt nicht drauf gekommen ;-)!).
Falls Privatgrundstück sollten die Herren Hausmeister die Aktion mit der Parkkralle lieber ganz schnell einstellen, Stichwort: verbotene Eigenmacht im zivilrechtlichen Sinne, evtl. käme hier, je nach den Umständen des Einzelfalles, sogar der Straftatbestand der Nötigung in Betracht.
Das lass' doch bitte mal unsere Sorge sein, gell?! Diese "Parkkrallen" brauchten unsere Hausis übrigens jetzt schon seit langer Zeit nicht mehr anzuwenden, da die SuS mittlerweile selbst genügend Parkplätze zur Verfügung haben.
Könnt Ihr nicht anregen den Lehrerparkplatz mit einer Schranke zu sichern oder das die einzelnen Parkbuchten Poller bekommen?
Parkbuchten mit Pollern zu sichern, wäre m. E. viel zu teuer und zu umständlich. Eine Schranke hat einer der Lehrerparkplätze an unserem neuesten Gebäude nun (dieser Parkplatz war zum Zeitpunkt meines Beitrags, auf den du dich beziehst, noch nicht fertig).
In der Praxis ist es aber sicher sinnvoller, auf die Parkkrallen zu verzichten und direkt abschleppen zu lassen, es sei denn, der Fahrer des Fahrzeugs ist leicht ermittelbar und entfernt sein Fahrzeug zügig. Im Falle des Abschleppens sollte auf die vorherige Anbringung der Parkkrallen verzichtet werden. Zumindest das LG Hanau sah hierin ein unzulässiges Vorgehen.
Praxis ist an meiner Schule, dass zunächst Autos, die irgendwo im Weg stehen oder unberechtigt auf Lehrerparkplätzen parken (wie gesagt: ist schon seit Längerem nicht mehr der Fall gewesen), vom Sekretariat ausgerufen werden. Dann fahren die SuS, die dies i. d. R. betrifft, ihre Autos schnell woanders hin. Kurzzeitiges "Ankrallen" (die Hausis blieben in solchen Fällen in der Nähe und entfernten die Kralle - nach einer "Ansprache"- gleich wieder, wenn der/die Fahrer*in auftauchte) erwies sich nichtsdestotrotz in der Vergangenheit als sinnvoller als erst den Abschleppdienst - der aus einem Nachbarort herfahren muss - zu verständigen . Das Ganze ist ja eher als kurzzeitige Abschreckung der "Falschparker*innen" gedacht gewesen, als dies mal überhand nahm. Mittlerweile haben wir genügend Parkplätze für Lehrkräfte wie auch für SuS, so dass es keine Probleme dahingehend mehr gibt und jede/r einen Parkplatz findet.
Sprich: Problem "gegessen" und cera hat sich umsonst die Mühe mit seinem/ihrem Beitrag gemacht .
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wenn da der Schüler oder Mami und Papi genug Geld bzw. eine RV für einen guten, ausgefuchsten Anwalt haben, dann gibt es zumindest erst einmal Theater, Diskussionen und überflüssige Klagen.
Glücklicherweise haben wir im Übrigen weder klagefreudige Schüler*innen noch klagefreudige Erziehungsberechtigte.
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Das lass' doch bitte mal unsere Sorge sein, gell?!
Tut mir Leid, aber dies „eure Sorge sein zu lassen“ wird nur so lange klappen, bis sich mal tatsächlich ein Gericht damit beschäftigt…Ich denke mal, dass ein Richter, mit zwei juristischen Staatsexamen, als Volljurist bei solchen Themen doch etwas mehr bewandert ist als du…Also überlasse den Fachleuten die Entscheidungen und mach du einfach deinen Job als Lehrer, ja?
Im Übrigen finde ich es amüsant, über was ihr euch, an eurer Schule, so aufregt…Ist das parken auf den Lehrerparkplätzen wirklich DAS Top 1 Thema an eurer Schule? Habt Ihr so wie fast alle Schulen nicht genug andere und viel wichtigere Probleme?
Meine Güte aber auch…komm mal bitte runter. Wie viele Leute parken im täglichen Leben irgendwo verbotenerweise? Wenn man sich dort über jeden aufregen würde und rum jammern würde, dann müsste man den ganzen Tag wie ein depressiver Miesepeter rumlaufen…Ist es das wirklich wert? Lass die Lehrerparkplätze Lehrerparkplätze sein und erfreue dich an deinem Leben. Hast du es wirklich nötig, dich über solche Sachen aufzuregen? Bist du so unzufrieden mit deinem Leben, dass du deine Unzufriedenheit damit kompensieren musst, dich über die „blöden“ und „rotzfrechen“ Schüler zu echauffieren?
Wenn das nächste mal SuS auf dem LP parken dann lächel in dich hinein, genieß die Sonne und erfreu dich an diesem schönen Tag…ich meine das wirklich ernst!
Und ein Rat an eure Hausmeister: Lieber nicht mehr Polizei oder Ordnungsamt spielen - Privatgrundstück hin-oder her- und irgendwelche Parkkrallen an Autos festmachen. Das kann, wenn der Autobesitzer in der richtigen Stimung ist, auch mal derbe nach hinten losgehen. Ich würde mir das nicht gefallen lassen, dass irgendwelche Privatleute an meinem Eigentum rumfummeln - und das sind die Hausmeister: Privatleute, vielleicht mit Hausrecht, aber dennoch ohne hoheitliche Befugnisse und Parkkrallen an Autos machen ist schon etwas zu krass und schießt m.E. Weit übers Ziel hinaus…wie gesagt wäre interessant das mal rechtlich fein säuberlich auseinander zu nehmen. Hoffentlich hat da mal von euren SuS jemand den Mut und das Geld. Das Gerichtsurteil in diesem Verfahren würde mich dann sehr interessieren
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Im Übrigen finde ich es amüsant, über was ihr euch, an eurer Schule, so aufregt…Ist das parken auf den Lehrerparkplätzen wirklich DAS Top 1 Thema an eurer Schule? Habt Ihr so wie fast alle Schulen nicht genug andere und viel wichtigere Probleme?
Amüsant finde ich mal wieder deine Ausführungen - aber das kennen wir hier ja schon von dir. Vor allem hast du anscheinend meinen Beitrag entweder nicht vollständig gelesen oder aber überhaupt nicht verstanden. Ich weiß bspw. nicht, wen genau du mit "euch" und "eurer Schule" oder aber mit "uns aufregen" meinst. Mich bzw. meine Schule und meine KuK kannst du nicht meinen, denn ich schrieb ja, dass es diese Problematik bei uns seit Jahren schon nicht mehr gibt, da wir mittlerweile genügend Parkflächen haben - sowohl auf dem Schulgelände als auch auf einem nahegelegenen Parkplatz, den unsere SuS und Lehrkräfte mit Genehmigung der Stadt zusätzlich nützen dürften (ist aber selten notwendig).
Frohe Ferien, Ende mit dieser Thematik - weil "völlig überholt" - und "Plonk" !
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