Sorry,
ich meinte die Familienkasse. Wenn die noch unter 18jährigen "Kinder" nicht regelmäßig zur Schule kommen, gibt es halt kein Kindergeld. Wobei da die Grenze wohl bei 30% unentschuldigter Fehlstunden liegt
Meldungen wegen anhaltendem unentschuldigten Fehlens gehen bei uns ab Mahnstufe 4 an den Landkreis bzw. das Schulamt (zumindest bei noch schulpflichtigen SuS). Die leiten das dann meines Wissens an die Familienkasse weiter. Damit haben wir als Schule also nichts zu tun.
Wir müssen der Familienkasse nur mitteilen, wenn SuS die Schule verlassen haben oder ausgeschult wurden, weil sie nicht mehr schulpflichtig sind. Aber auch damit habe ich als Klassenlehrerin nichts zu tun; das übernimmt das Sekretariat.
Wir haben halt sehr viele "Kinder", die am ersten Schultag nach den Sommerferien gleich nach einer Schulbescheinigung schreien und danach nie wieder gesehen werden.
Bei uns ist das eher selten der Fall (die Schulbescheinigungen gibt's auch erst nach zwei oder drei Wochen). Schrieb ich schon mal, glaube ich.
Mich verläßt regelmäßig die Hälfte der Klasse eines jeden Jahrgangs aufgrund unentschuldigter Fehlstunden. Das Mahnwesen inkl. der Abteilungsleiter-Sitzungen (mit Sozailarbeit) und die späteren Teilkonferenzen zur Ausschulung nehmen also schon einen beträchtlichen Raum ein.
Wir konzentrieren uns ja eher auf unentschuldigte Fehltage (die kommen ja auch aufs Zeugnis; Fehlstunden in NDS nicht). Unentschuldigtes Fehlen in einzelnen Stunden wird i. d. R. durch schlechte Zeugnisnoten "geahndet".
Ich gebe der Schulsozialarbeit Bescheid, wenn ich Mahnstufe 2 (bedeutet: Fehlen nur noch mit ärztlicher Bescheinigung) an ein/e Schüler/in 'rausschicke. Die nehmen dann Kontakt mit dieser Person bzw. den Erziehungsberechtigten auf und geben mir - meist per Mail - Rückmeldung. Irgendwelche Sitzungen gibt es dazu aber nicht.
Ausschulen können wir eh nur SuS, die nicht mehr schulpflichtig sind (das hat ja in NDS nicht unbedingt mit der Volljährigkeit zu tun). Bei nicht mehr Schulpflichtigen läuft dies ohne großes Vertun über die Schulleitung, bei den noch Schulpflichtigen gibt es halt im Endeffekt die Abgabe an den Landkreis/Schulamt, die sich ums Weitere kümmern.
Dadurch habe ich als Klassenlehrerin gar nicht allzu viel Arbeit mit solchen Dingen.