Leerlauf zwischen dem Unterrichten

  • Sorry,
    ich meinte die Familienkasse. Wenn die noch unter 18jährigen "Kinder" nicht regelmäßig zur Schule kommen, gibt es halt kein Kindergeld. Wobei da die Grenze wohl bei 30% unentschuldigter Fehlstunden liegt

    Meldungen wegen anhaltendem unentschuldigten Fehlens gehen bei uns ab Mahnstufe 4 an den Landkreis bzw. das Schulamt (zumindest bei noch schulpflichtigen SuS). Die leiten das dann meines Wissens an die Familienkasse weiter. Damit haben wir als Schule also nichts zu tun.

    Wir müssen der Familienkasse nur mitteilen, wenn SuS die Schule verlassen haben oder ausgeschult wurden, weil sie nicht mehr schulpflichtig sind. Aber auch damit habe ich als Klassenlehrerin nichts zu tun; das übernimmt das Sekretariat.

    Wir haben halt sehr viele "Kinder", die am ersten Schultag nach den Sommerferien gleich nach einer Schulbescheinigung schreien und danach nie wieder gesehen werden.

    Bei uns ist das eher selten der Fall (die Schulbescheinigungen gibt's auch erst nach zwei oder drei Wochen). Schrieb ich schon mal, glaube ich.

    Mich verläßt regelmäßig die Hälfte der Klasse eines jeden Jahrgangs aufgrund unentschuldigter Fehlstunden. Das Mahnwesen inkl. der Abteilungsleiter-Sitzungen (mit Sozailarbeit) und die späteren Teilkonferenzen zur Ausschulung nehmen also schon einen beträchtlichen Raum ein.

    Wir konzentrieren uns ja eher auf unentschuldigte Fehltage (die kommen ja auch aufs Zeugnis; Fehlstunden in NDS nicht). Unentschuldigtes Fehlen in einzelnen Stunden wird i. d. R. durch schlechte Zeugnisnoten "geahndet".

    Ich gebe der Schulsozialarbeit Bescheid, wenn ich Mahnstufe 2 (bedeutet: Fehlen nur noch mit ärztlicher Bescheinigung) an ein/e Schüler/in 'rausschicke. Die nehmen dann Kontakt mit dieser Person bzw. den Erziehungsberechtigten auf und geben mir - meist per Mail - Rückmeldung. Irgendwelche Sitzungen gibt es dazu aber nicht.

    Ausschulen können wir eh nur SuS, die nicht mehr schulpflichtig sind (das hat ja in NDS nicht unbedingt mit der Volljährigkeit zu tun). Bei nicht mehr Schulpflichtigen läuft dies ohne großes Vertun über die Schulleitung, bei den noch Schulpflichtigen gibt es halt im Endeffekt die Abgabe an den Landkreis/Schulamt, die sich ums Weitere kümmern.


    Dadurch habe ich als Klassenlehrerin gar nicht allzu viel Arbeit mit solchen Dingen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Sorry,
    ich meinte die Familienkasse. Wenn die noch unter 18jährigen "Kinder" nicht regelmäßig zur Schule kommen, gibt es halt kein Kindergeld. Wobei da die Grenze wohl bei 30% unentschuldigter Fehlstunden liegt. Damit soll wohl verhindert werden, daß Kinder, die eigentlich gar nicht in Deutschland leben, hier Kindergeld bekommen (bzw. deren Eltern). Wir haben halt sehr viele "Kinder", die am ersten Schultag nach den Sommerferien gleich nach einer Schulbescheinigung schreien und danach nie wieder gesehen werden.

    Hast du da eine Quelle für? Soweit ich es finden kann, gilt für Kinder unter 18 nur die Bedingung, dass sie im Elternhaus (in Deutschland) wohnen. Für die Weiterzahlung für über 18 Jährige ist eine Ausbildung, Studium oder weiterer Schulbesuch notwendig.

  • Gibt es eigentlich irgendwelche Regelung en, wie viele Springstunden zulässig sind?


    Muss das gleichmäßig verteilt sein, oder dürfen bestimmte Kollegen immer mehr Springstunden machen als andere?


    Also nach dem Prinzip, wer mit dem Stundenplaner ein gutes Verhältnis hat....

  • In BaWü darf man drei Stunden im Monat anordnen, ab der 4. Stunde muss dann alles bezahlt werden, daher hat eigentlich keiner mehr als drei.

  • In BaWü darf man drei Stunden im Monat anordnen, ab der 4. Stunde muss dann alles bezahlt werden, daher hat eigentlich keiner mehr als drei.

    Du sprichst von Überstunden, der fachinformatiker allerdings von Springstunden.


    Also mal als ganz extremes Beispiel: Darf eine Teilzeitkraft mit einem Deputat von 10 Unterrichtsstunden einen Stundenplan bekommen, bei dem sie montags bis freitags jeweils immer nur die erste und achte Stunde unterrichtet und so in jeder Woche 30 Springstunden ansammelt?

  • Den Begriff habe ich dann noch nie gehört, bei uns nennt man das Hohlstunden. Das von dir beschriebene Szenario verhindert der Personalrat.

  • In BaWü darf man drei Stunden im Monat anordnen, ab der 4. Stunde muss dann alles bezahlt werden, daher hat eigentlich keiner mehr als drei.

    Wie plattyplus schon schrieb: Das gilt doch nur für Mehrstunden, aber nicht für "Freistunden" (Springstunden, Hohlstunden, ... oder wie auch immer sie in verschiedenen Gegenden Deutschlands genannt werden).

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  • Besser wäre es, wenn der PR da gar nicht erst eingeschaltet werden muss. Bei uns achten die Stundenplaner*innen schon darauf, dass keine Lehrkraft mehr als zweimal die Woche Springstunden hat (also max. zwei Doppelstunden, da es bei uns keine Einzelstunden gibt).

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  • Bei uns schauen die Personalräte die Stundenpläne automatisch nach Vereinbarkeit Familie/Beruf und ungünstige Stundenpläne durch.


    Das ist auch gut so, weil wir Planer eben im Kopf haben, alle Stundentafeln zu erfüllen und erstmal irgendwelche Lücken suchen, dass jede Klasse alle Fächer hat und alle Lehrer ihre Stunden haben.

  • Bei uns schauen die Personalräte die Stundenpläne automatisch nach Vereinbarkeit Familie/Beruf und ungünstige Stundenpläne durch.


    Das ist auch gut so, weil wir Planer eben im Kopf haben, alle Stundentafeln zu erfüllen und erstmal irgendwelche Lücken suchen, dass jede Klasse alle Fächer hat und alle Lehrer ihre Stunden haben.

    Hm, es war bei uns noch nie notwendig, dass sich der Personalrat die Stundenpläne der KuK anschaut.

    Unsere Stundenplaner*innen haben da tatsächlich einen guten Blick drauf, dass die Pläne auch "sozial verträglich" sind und schauen nicht nur auf die Erfüllung der Stundentafeln u. ä. Und wenn doch mal versehentlich bei einer Kollegin oder einem Kollegen etwas nicht passt, kann sie/er zu den Stundenplaner*innen der Abteilung gehen und dann wird umgeplant. Dahingehend gab es in all den Jahren, die ich jetzt an meiner Schule bin, noch nie Probleme.

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  • Bei mir hat es bei den Stundenplänen früher öfters mal geknallt. Humblebee


    Damals gab es bei uns an der Schule für ein Fach nur zwei KuK. Da kam es dann dazu, daß ich meine Ruhezeit von 11 Stunden nicht mehr einhalten konnte, von wegen Abendschule und dann am nächsten Morgen zur ersten Stunde wieder antreten. Die Stunde wollte meine Alleinerziehende Kollegin aber auch nicht machen, weil sie die Kinder morgens in den Kindergarten bringen mußte.


    Da war dann der Personalrat gefordert: Welches Recht wiegt schwerer? Einhaltung der Mindestruhezeiten Contra Vereinbarkeit von Familie und Beruf ???

  • Bei mir hat es bei den Stundenplänen früher öfters mal geknallt. Humblebee


    Damals gab es bei uns an der Schule für ein Fach nur zwei KuK. Da kam es dann dazu, daß ich meine Ruhezeit von 11 Stunden nicht mehr einhalten konnte, von wegen Abendschule und dann am nächsten Morgen zur ersten Stunde wieder antreten. Die Stunde wollte meine Alleinerziehende Kollegin aber auch nicht machen, weil sie die Kinder morgens in den Kindergarten bringen mußte.


    Da war dann der Personalrat gefordert: Welches Recht wiegt schwerer? Einhaltung der Mindestruhezeiten Contra Vereinbarkeit von Familie und Beruf ???

    Äh, das Fach in die 5./6. Stunde schieben und mit einem anderen Fach tauschen?

    Weil beide Rechte eingehalten werden müssen.

  • Wer um die Ecke wohnt, legt mehr Wert, keine Doppeleinsätze an einem Tag zu haben.

    Was meinst du mit "Doppeleinsätzen"?

    Als ich noch am Schulort gewohnt habe, war mir mein Stundenplan ziemlich egal, muss ich sagen. Da bin ich während Springstunden auch mal nach Hause gegangen, weil ich nur ca. 1 km von der Schule entfernt wohnte.

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  • Ein Fernpendler hat vielleicht lieber einen oder zwei freie Tage und spart sich die Fahrzeiten/ und Kosten. Dafür ist er ansonsten von morgens bis abends in der Schule.

    Wer um die Ecke wohnt, hat vielleicht lieber Tage mit weniger Stunden. Muss aber nicht zwangsläufig so sein, jeder tickt anders. Es gibt Schulen, die Fragen Kollegenwünsche ab und lassen Prioritäten eintragen.


    Es gab aber auch unverschämte Forderungen. ZB. ohne Abendschule jeden Montag frei.


    Mir wären 5 Einsätze immer wichtig, während mir Ruhezeiten oder Freistunden eher egal waren.


    Hat leider nie geklappt.

  • 5 Einsätze heißt für mich z.B. von Montag bis Freitag von 7-15 Uhr.


    Pro Abendeinsatz sollte ein freier Vormittag oder Tag freigeschaufelt werden. So hat jeder nur 5 Anreisen pro Woche zur Schule, von Sondereinsätzen wie Beratungen usw abgesehen.


    Wenn jemand 4 Einsätze fordert, ist dass nur dann OK, wenn dies keine Nachteile für andere bedeutet. 4 Einsätze bedeutet auch, nahezu keine Springstunden zu haben und für Vertretungen keine Zeit zu haben.


    Bei uns variieren die Einsätze bei voller Stundenzahl zwischen 4 und 7 Einsätzen pro Wochen, wobei seit Jahren immer dieselben Kollegen betroffen sind. Ich empfinde dies als ungerecht, da die vielen Einsätze die Woche sehr zerhacken.

  • Und die IHK-Prüfungen die auch noch eintrudeln und mal eben so nebenbei korrigiert werden sollen, als ganz ganz freiwilliges Ehrenamt (Achtung Ironie!)

    Selten bei mir, aber hier verstehe ich die Ironie nicht: Entweder das Engagement ist freiwillig oder nicht. Wenn ja, kann man es ablehnen, wenn nein, ist es Dienst und wird auf die Arbeitszeit angerechnet.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

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