Die durch die Schule zu besorgende Aufsichtspflicht erstreckt sich auch auf einen angemessenen Zeitraum vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende und hängt etwas von den konkreten Gegebenheiten vor Ort ab (z.B. Ankunft und Abfahrt der Schulbusse). Als angemessenen Zeitraum findet man häufig 10-15min vor Unterrichtsbeginn.
Richtig, der SCHULE! Das bedeutet aber doch nicht, dass jeder L seine Schüler selber beaufsichtigen muss!
Aufsicht auf dem Hof von 1-2 Lehrkräften, zack, Aufsichtspflicht abgedeckt. Da müssen aber doch nicht 8-16 Lehrkräfte Aufsicht schieben.
M.E. ist das eine unzulässige Anweisung die ich a) schriftlich einfordern würde und b) von meiner Gewerkschaft in Bezug auf meine Dienstordnung auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen würde.