Vielleicht kennt sich ja jemand aus: Darf die Schulleitung Mehrarbeit in Form von zusätzlichem "Unterricht" ohne weiteren Ausgleich einfach anordnen?
Konkret geht es darum, dass die Lehrkräfte an meiner Grundschule dazu verpflichtet werden, statt um 08.00 Uhr (offizieller Unterrichtsbeginn) bereits um 7.50 Uhr in der Klasse zu stehen und die Kinder in Empfang zu nehmen. Den Eltern wurde klar kommuniziert, dass die Lehrkräfte ab 07.50 bereit stehen, um Kinder vor Unterrichtsbeginn in der Klasse zu betreuen. Für eine Vollzeitlehrkraft, die jeden Tag zur ersten Stunde Unterricht hat, bedeutet das Mehrarbeit von 50 Minuten in der Woche.
Ist das rechtlich so okay? Von einem Ausgleich war nie die Rede.