Liebe Forenmitglieder,
ich habe mehrere Fragen bezüglich des Sabbatjahres.
1) Normalerweise muss ja zunächst angespart werden und anschließend wird das Sabbatjahr genommen. Ich habe jedoch gelesen, dass man aus familienpolitischen Gründen auch zunächst das Sabbatjahr nehmen kann und anschließend erst anspart. Ist das korrekt?
2) Ist es weiterhin korrekt, dass die minimale Ansparzeit zwei Halbjahre beträgt und man dafür ein Halbjahr freibekommen kann?
Wir haben zwei Kinder und meine Idee ist es vor der Schulpflicht ein Sabbatjahr zu nehmen:
1. Antrag vor dem 1. Februar
2. Erste Halbjahr Schuljahr 2023/2024 frei
3. Zweite Halbjahr Schuljahr 2023/2024 und erste Halbjahr Schuljahr 2024/2025 ansparen
Liebe Grüße
Thomas