Frage Sabbatjahr

  • Liebe Forenmitglieder,

    ich habe mehrere Fragen bezüglich des Sabbatjahres.

    1) Normalerweise muss ja zunächst angespart werden und anschließend wird das Sabbatjahr genommen. Ich habe jedoch gelesen, dass man aus familienpolitischen Gründen auch zunächst das Sabbatjahr nehmen kann und anschließend erst anspart. Ist das korrekt?

    2) Ist es weiterhin korrekt, dass die minimale Ansparzeit zwei Halbjahre beträgt und man dafür ein Halbjahr freibekommen kann?


    Wir haben zwei Kinder und meine Idee ist es vor der Schulpflicht ein Sabbatjahr zu nehmen:

    1. Antrag vor dem 1. Februar

    2. Erste Halbjahr Schuljahr 2023/2024 frei

    3. Zweite Halbjahr Schuljahr 2023/2024 und erste Halbjahr Schuljahr 2024/2025 ansparen


    Liebe Grüße

    Thomas

  • Bundesland?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In jedem Fall wäre eine Alternative ein Sabbatjahr in Form einer unbezahlten Freistellung. Das sollte angesichts des Alters der Kinder unproblematisch möglich sein. Eine Kollegin von mir macht das in diesem Jahr, weil sie eben auch ehe die Schulpflicht für ihre Kinder einsetzt wenigstens ein Jahr mit der Familie im Ausland verbringen möchte, aber sie eben vorab keine Ansparphase hatte (BW).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • NRW

    Die Bass, dein Freund und Helferlein mit anderen Worten:


    I. Formen des Sabbatjahres

    und Bewilligungsvoraussetzungen


    Das Sabbatjahr ist eine besondere, zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung, die ermöglicht, dass der Teil, um den die Arbeitszeit ermäßigt ist, zu einem zusammenhängenden Zeitraum am Ende der bewilligten Teilzeitbeschäftigung zusammengefasst wird.(...)

    Den entscheidenden Aspekt habe ich fett hervorgehoben. Demgemäß wäre es nicht möglich, die Ansparphase nachzuholen. Nachdem der Erlass von 2004 ist, würde ich dir empfehlen, noch einmal bei deiner Gewerkschaft nachzufragen, ob es zwischenzeitlich eine aktualisierte Fassung gibt (oder selbst danach googeln?). Sollte es keine neuere, geänderte Fassung geben, die dein Ansinnen unterstützt, greift die von mir bereits angesprochene Option mutmaßlich:


    In jedem Fall wäre eine Alternative ein Sabbatjahr in Form einer unbezahlten Freistellung. Das sollte angesichts des Alters der Kinder unproblematisch möglich sein. Eine Kollegin von mir macht das in diesem Jahr, weil sie eben auch ehe die Schulpflicht für ihre Kinder einsetzt wenigstens ein Jahr mit der Familie im Ausland verbringen möchte, aber sie eben vorab keine Ansparphase hatte (BW).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In der Bass habe ich selbiges gelesen. Auf dem Antrag gibt es jedoch folgenden Hinweis:


    Hinweis: Bei Teilzeitbeschäftigung aus familienpolitischen Gründen kann die Ermäßigungs-/Freistellungsphase am Anfang oder währende des Bewilligungszeitraums genommen werden, ansonsten schließt sie sich der Ansparphase an.

  • In der Bass habe ich selbiges gelesen. Auf dem Antrag gibt es jedoch folgenden Hinweis:


    Hinweis: Bei Teilzeitbeschäftigung aus familienpolitischen Gründen kann die Ermäßigungs-/Freistellungsphase am Anfang oder währende des Bewilligungszeitraums genommen werden, ansonsten schließt sie sich der Ansparphase an.

    Klingt spannend. Würde ich an deiner Stelle mit der Gewerkschaft deines Vertrauens und/oder dem PR deines Vertrauens und/oder deiner zuständigen BR abklären, um das zu bestätigen und mögliche Bedingungen abzuklären, die aus dem Antrag möglicherweise unzureichend hervorgehen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • auf ner Gleichstellungsveranstaltung vor 4 Jahren wurde gesagt, dass diese familienpolitischen Gründe eigentlich nur die Pflege von Angehörigen sind. kann sich aber in der Zwischenzeit geändert haben. Insofern: guck mal bei den Gleichstellungsbeauftragten der BezReg.

    • Offizieller Beitrag

    Familienpolitische Gründe ist ja der allgemeine Begriff - mit Pflege ist hier ja nicht die Pflege von älteren Familienmitgliedern gemeint sondern eben auch das Aufziehen von Kindern. Falls also Kinder vorhanden sein sollten, wären die Bedingungen erfüllt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • In jedem Fall wäre eine Alternative ein Sabbatjahr in Form einer unbezahlten Freistellung.

    Ich weiß nicht, ob das für alle Bundesländer gilt, aber ich kenne das so, dass bei einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge auch der Beihilfeanspruch wegfällt. Das sollte man unbedingt im Vorfeld prüfen.
    Da ist ein Sabbatjahr als Form der Teilzeit sicherlich die bessere Lösung.

    Oft gibt es auch die Möglichkeit, dass man nur ein halbes Jahr anspart und dann ein halbes Jahr freinimmt. Vielleicht wäre das eine Option.

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