Medikamentengabe durch Lehrkräfte

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Medikamentengabe durch Lehrkräfte in NRW?

    Bei uns (Gesamtschule) hat uns eine Mutter über ein Asthmaspray informiert, welches wir bei einem Anfall verabreichen sollen. Aus dem Ref habe ich in Erinnerung, dass wir das auf keinen Fall dürfen, da man durch falsche Dosierung etwas falsch machen kann. Unsere Schulsanis dürfen zB auch keine Wunden desinfizieren, da wohl mal jemand darauf allergisch reagiert hat.

    Aber wie ist die rechtliche Regelung, dürfen oder müssen wir das Medikament geben? So oder so würde ich parallel einen RTW zur Absicherung rufen.

  • Aus der gesetzlich vorgegebenen Schulpflicht (§§ 34 ff. SchulG) folgt zugleich eine Fürsorge- und Betreuungspflicht der Schule gegenüber den ihr anvertrauten Schülerinnen undSchülern (§ 57 Abs. 1 SchulG). Diese durch die Lehrkräfte wahrzunehmende Pflicht umfasst allerdings nicht die Durchführung von medizinischen Unterstützungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler.
    Im Interesse der Schülerinnen und Schüler können Lehrkräfte solche Tätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen jedoch freiwillig übernehmen. In diesen Fällen ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, die im Interesse aller Beteiligten konkret die Unterstützungsmaßnahmen beschreibt. Eltern ist zu verdeutlichen, dass es grundsätzlich bei der elterlichen
    Sorge für ihr Kind bleibt.
    Im Interesse aller Beteiligten haben die Eltern die Schule umfassend über die jeweilige chronische Erkrankung und die dadurch erforderliche medizinische Unterstützungsmaßnahme, einschließlich etwaiger Nebenwirkungen, zu informieren.
    Das Haftungsrisiko für Lehrkräfte im Falle einer fehlerhaften Unterstützungsleistung ist begrenzt (grundsätzlicher Haftungsausschluss bei einem Handeln mit der den Umständen gebotenen Sorgfalt).

    Zentral ist, dass es keine dienstliche Pflicht darstellt (gilt für alle BL, nicht nur NRW), sondern wenn, dann eine freiwillige Leistung von Lehrkräften ist, vorrangig andere Kräfte die Medikamententengabe durchführen sollten (Erziehungsberechtigte, Schüler:in selbst, Rettungssanitäter:innen,..) und es zur Absicherung der Lehrkräfte sinnvoll ist, das Ganze klar schriftlich zu fixieren, was die Lehrkräfte nach bestem Wissen und Gewissen durchführen dürfen, wobei die letztliche Haftung weitestgehend bei den Erziehungsberechtigten verbleibt (ein vollständiger Ausschluss zivil- oder strafrechtlicher Haftung ist nicht möglich). Je nach Art der Medikamente sollte es auch eine präzise ärztliche Verordnung des behandelnden Pulmologen geben, wie das Medikament verabreicht werden sollte. Gegen den Willen betroffener SuS dürfen Lehrkräfte keine Medikamentengabe durchführen, nur allgemeine erste Hilfe leisten, die bei Asthmaanfällen angezeigt ist.


    Einfach mal die Handreichung in Ruhe durchlesen. :)


    Bei Asthmasprays reicht es üblicherweise, diese einem Kind der Sek.I bei einem Anfall in die Hand zu geben, damit es sich die Medikation selbst verabreichen kann. Wichtig ist dabei also vor allem, dass Nebensitzer:innen und Lehrkräfte wissen, in welcher Tasche sich prinzipiell das Spray befindet und dass sie das Kind möglichst mit hochgelagertem Oberkörper sitzen lassen sollen, wie im Kutschersitz (oder einer anderen Position, die das Atmen erleichtert), das Kind ausreichend geschult ist, was die Früherkennung von Symptomen anbelangt (auch Lehrkräfte in der Klasse sollten dazu noch einmal klare Hinweise erhalten, um zu wissen, auf welche Verbalhinweise betroffener SuS sie besonders zu achten haben) und weiß, wie es seine Notfallmedikation zu handhaben hat.

    Ich habe selbst schweres Asthma, habe das immer alleine hinbekommen, hatte auch schon zahlreiche SuS mit schwerem Asthma, bei denen es- Sek.I wie gesagt, mag bei jüngeren Kindern oder SuS mit Förderbedarf GE anders sein- völlig ausreichend war, ihnen das Spray im Notfall in die Hand zu geben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Medikamentengabe durch Lehrkräfte in NRW?

    Bei uns (Gesamtschule) hat uns eine Mutter über ein Asthmaspray informiert, welches wir bei einem Anfall verabreichen sollen. Aus dem Ref habe ich in Erinnerung, dass wir das auf keinen Fall dürfen, da man durch falsche Dosierung etwas falsch machen kann. Unsere Schulsanis dürfen zB auch keine Wunden desinfizieren, da wohl mal jemand darauf allergisch reagiert hat.

    Aber wie ist die rechtliche Regelung, dürfen oder müssen wir das Medikament geben? So oder so würde ich parallel einen RTW zur Absicherung rufen.

    Ich kann nur dringend empfehlen, sich diesbezüglich selbstständig schlau zu machen. Mit den entsprechenden Begriffen lässt sich das alles googeln. Gerade in solchen Feldern sollte man sich immer aus erster Hand informieren, damit solche Unsicherheiten gar nicht erst aufkommen. Erste Hand ist immer die BASS bzw. eine Suche auf den Seiten des MSB. Meistens stammt der entsprechende Treffer ja sogar von dieser Seite.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Neben der Rechtslektüre empfehle ich dringend, sich Gedanken zu machen, wie man sich denn im Fall der Fälle zu verhalten gedenkt. Für mich ist die Entscheidung klar: Bevor ich einen mir anvertrauten Schüler krepieren lasse, reiche ich Medikamente an oder gebe ich im Zweifel Medikamente selbst. Ich wurde entsprechend informiert, ich habe die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und das ist auch alles sauber in der Akte dokumentiert.

    Im Alltag betrifft es meistens Asthma, Diabetes und Allergien. Aus meiner Sicht, sind die Allergien dabei das heikelste Thema, weil es sehr schnell kritisch werden kann. In 99% der Fälle bekommen Schüler das alleine hin, in 0,99% muss man ggf. mal anreichen und beruhigen und für den verschwindend geringen Rest, macht man halt das, was den Schüler am Leben hält. Bei sehr jungen Schülern oder bei gehandicapten Schülern mag das vielleicht mit den Zahlen noch anders sein.


    Rechtlich ist aus meiner Sicht auch nicht abschließend geklärt, ob sich aus der besonderen Garantenstellung nicht sogar strafrechtliche Folgen ergeben, wenn man trotz Unterweisung und schriftlicher Dokumentation keinen Schaden vom Kind abwendet. Aber darüber werden sich dann die Juristen streiten müssen.

  • Wir hatten die Anweisung einmal für eine Epilepterikin. Wir wurden alle genau informiert, eine Kollegin musste dann tatsächlich einmal helfen (Klasse 5). (Ich zum Glück nie.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Wir haben einen Schüler mit Epilepsie, da hat der Arzt ein Schreiben aufgesetzt, dass das Notfallmedikament durch Laien zu geben ist, wenn eben der Notfall eintritt. Die Mutter hat uns Kollegen in die Medikamentengabe eingewiesen. Bisher ist es in der Schule glücklicherweise nicht notwendig gewesen, aber falls doch, stellt sich für mich die Frage nicht, ob ich das Medikament geben würde oder nicht.

  • Meine Tochter hat Asthma und die Sportlehrerin forderte ein, dass sie das Spray immer griffbereit mit sich führt. Vor allem beim Sport, der draußen stattfand. Sie konnte selbstständig damit umgehen und es gab nie Probleme. Was hätte sie ohne ihr Spray gemacht? Hätte sie nicht in die Schule dürfen? (Vergangenheitsform deshalb, weil sie keine Schülerin mehr ist).


    Allerdings weiß ich nicht, wie es ist, wenn LuL das Spray verabreichen sollen. Du bist Sek I, das dürfte das Kind doch selbst hinbekommen.

    Wir haben Erstklässler, die sich selbst in den Finger pieksen, um den Blutzucker zu messen.


    Ich würde es nochmals genau mit den Eltern besprechen, die sollen das mit dem Kind üben. Alle sollen über die Dosierung Bescheid wissen.

  • Neben der Rechtslektüre empfehle ich dringend, sich Gedanken zu machen, wie man sich denn im Fall der Fälle zu verhalten gedenkt.

    In der Tat eine gute Idee. Ich möchte aber davon abraten, jetzt schon zu wissen, dass die Medikamentengabe in jedem Fall die bessere Wahl ist. Ob diese mehr Schaden verhindert als anrichtet, weiß man nicht mit der Sicherheit, mit der uns das lieb ist. Wenn es klar wäre, dass man immer einfach ein Medikament geben kann, bräuchte man weder rechtlich noch medizinisch ein Gewese darum zu machen. Dann stünde „zu verabreichen nach Belieben“ auf der Packung. Bei Notfallmedikamenten muss man sicher entscheiden können, ob der Notfall eingetreten ist. Könnt ihr das?


    Ich möchte noch zwei Beispiele anführen:


    Im Erste Hilfe-Kurs wurde uns erklärt, dass die Fremdgabe von Asthma-Sprays völlig nutzlos ist, da die Betroffene das Spray passend zur Atem einnehmen muss. Insofern muss sie im richtigen Moment selbst drücken. Einfach reinsprühen bringt nichts.


    Bei Epileptikerinnen gibt es Notfallmedikamente als Zäpfchen. Diese bei einer krampfenden Person einzuführen, ist nicht nur nicht ganz einfach. Es gibt da auch ein nicht unbeachtliches Verletzungsrisiko.


    Leider, leider. Es bleibt schwierig. Es gibt nicht die richtige Antwort auf alle Fälle.


    Ich wurde entsprechend informiert, ich habe die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und das ist auch alles sauber in der Akte dokumentiert.

    Auf jeden Fall nur so. Das Eingangsposting klang aber so, als wenn hier die Eltern meinten, es reiche, Bescheid zu sagen, dass es ein Medikament gibt.


    PS: Eine Schülerin hatte mal eine Asthma-Anfall, sie hatte aber ihr Spray nicht mit. Sie hätte es probemlos ohne Hilfe nehmen können. Wir mussten daher einen Rettungswagen rufen. Dieser nahm die Schülerin mit, stellte sie einen Arzt vor. Von diesem bekam sie dann ein Medikament. vor Ort konnten nie Rettunssanitäterinnen nichts machen. Also, immer schön dabei haben.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Leider, leider. Es bleibt schwierig. Es gibt nicht die richtige Antwort auf alle Fälle.

    In den Fällen, in denen sich das Kind nicht mehr selbst helfen kann, ist IMHO sowieso ein Notruf abzusetzen. Da sitzen erfahrene Rettungssanis am Telefon, die im Zweifel beraten.


    Normalerweise führt ein Asthmaanfall nicht innerhalb von wenigen Minuten zur Bewusstlosigkeit. IMHO ist es hier mit den richtigen(!) Erste-Hilfe Maßnahmen getan. Hierzu sind die betroffenen Lehrkräfte auch gesondert zu unterweisen und diese Unterweisung ist zu dokumentieren. Auch bei einem epileptischen Anfall ist das Kind im Regelfall nicht direkt in Lebensgefahr. Erste-Hilfe Maßnahmen, Notruf, fertig.


    Die Medikamentengabe, die wirklich durchgeführt werden muss, ist der Epipen. Starke allergische Reaktionen und Anaphylaxie können schnell tödlich werden. Wenn die Atemwege komplett zugeschwollen sind, hilft auch keine Beatmung des Ersthelfers mehr. Und auch wenn ich mich wiederhole, selbst das kommt sehr selten vor, weil die Kinder sehr schnell merken, dass sie eine allergische Reaktion bekommen und frühzeitig selbst reagieren.

  • In den Fällen, in denen sich das Kind nicht mehr selbst helfen kann, ist IMHO sowieso ein Notruf abzusetzen. Da sitzen erfahrene Rettungssanis am Telefon, die im Zweifel beraten.


    Normalerweise führt ein Asthmaanfall nicht innerhalb von wenigen Minuten zur Bewusstlosigkeit. IMHO ist es hier mit den richtigen(!) Erste-Hilfe Maßnahmen getan. Hierzu sind die betroffenen Lehrkräfte auch gesondert zu unterweisen und diese Unterweisung ist zu dokumentieren. Auch bei einem epileptischen Anfall ist das Kind im Regelfall nicht direkt in Lebensgefahr. Erste-Hilfe Maßnahmen, Notruf, fertig.


    Die Medikamentengabe, die wirklich durchgeführt werden muss, ist der Epipen. Starke allergische Reaktionen und Anaphylaxie können schnell tödlich werden. Wenn die Atemwege komplett zugeschwollen sind, hilft auch keine Beatmung des Ersthelfers mehr. Und auch wenn ich mich wiederhole, selbst das kommt sehr selten vor, weil die Kinder sehr schnell merken, dass sie eine allergische Reaktion bekommen und frühzeitig selbst reagieren.

    Hatte den Fall vor einigen Wochen bei der Klassenfahrt - und es war nicht der eigene Schüler. Aber die zuständige Lehrkraft hatte es nicht so im Blick wie nötig (ich habe eine Sanitätsausbildung) und so habe ich den Notruf gewählt (sie wollte noch warten). Nach Rücksprache mit den Experten sollte der Schüler den Pen sofort verwenden (wollte es erst nicht) und als er es nicht hinbekommen hat, habe ich geholfen und auch draufgehalten (Oberschenkel). Laut Notarzt danach wirklich genau das was passieren muss - Epipen und nicht zu lange damit warten. War hier eine Nussallergie und der Schüler hatte schon beginnende Atemprobleme.

  • MHO ist es hier mit den richtigen(!) Erste-Hilfe Maßnahmen getan. Hierzu sind die betroffenen Lehrkräfte auch gesondert zu unterweisen und diese Unterweisung ist zu dokumentieren.

    Eigentlich müssten wir alle regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse belegen. Bei uns müssen das nur die Sportlehrerinnen und solche, die in bestimmten Fachräumen unterrichten. Für den Rest ist das freiwillig.

  • Asthmaanfall nicht innerhalb von wenigen Minuten zur Bewusstlosigkeit. IMHO ist es hier mit den richtigen(!) Erste-Hilfe Maßnahmen getan. [...] Auch bei einem epileptischen Anfall ist das Kind im Regelfall nicht direkt in Lebensgefahr. Erste-Hilfe Maßnahmen, Notruf, fertig.

    Ich lese aber hier anderes, dass nämlich bei Asthma oder Epilepsie eine Medikamentengabe quasi erwartet wird.


    über ein Asthmaspray informiert, welches wir bei einem Anfall verabreichen sollen.


    Wir hatten die Anweisung einmal für eine Epilepterikin.


    Wir haben einen Schüler mit Epilepsie, da hat der Arzt ein Schreiben aufgesetzt,

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Hatte den Fall vor einigen Wochen bei der Klassenfahrt - und es war nicht der eigene Schüler. Aber die zuständige Lehrkraft hatte es nicht so im Blick wie nötig (ich habe eine Sanitätsausbildung) und so habe ich den Notruf gewählt (sie wollte noch warten). Nach Rücksprache mit den Experten sollte der Schüler den Pen sofort verwenden (wollte es erst nicht) und als er es nicht hinbekommen hat, habe ich geholfen und auch draufgehalten (Oberschenkel). Laut Notarzt danach wirklich genau das was passieren muss - Epipen und nicht zu lange damit warten. War hier eine Nussallergie und der Schüler hatte schon beginnende Atemprobleme.

    Super reagiert!!!

    Wir haben auch immer wieder Kinder mit Allergien und die ein zweites Notfallset bei uns deponieren und die Eltern instruieren uns, wie das zu verwenden ist. Bisher war es nie nötig, das anzuwenden, weil die Kleinen schon immer selbst sehr darauf achten, nichts Falsches zu essen oder so.

    Einmal musste ein Schüler die Spritze bekommen, aber das war beim Spielen privat und der Vaters des einen Jungen war zufällig Rettungssanitäter. Das hat aber allen wieder gezeigt, wie schnell es gehen kann. Bösewicht war in diesem Fall eine Nussmischung, die herumstand und der Junge erkannte die "gefährliche" Nuss nicht.

    Notfallmäßig darf/soll doch jeder helfen können/müssen. Frage mich, warum LuL das nicht tun sollten.

  • Eigentlich müssten wir alle regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse belegen. Bei uns müssen das nur die Sportlehrerinnen und solche, die in bestimmten Fachräumen unterrichten. Für den Rest ist das freiwillig.

    Wir bekommen alle drei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs angeboten. Entweder findet der an zwei Nachmittagen jeweils vier Stunden statt oder an einem kompletten Schultag von morgens bis Spätnachmittag.

    Das nds. Schulgesetz sagt dazu (http://www.schure.de/22410/aug,40183,2.htm):

    "2.1 Erste-Hilfe-Kenntnisse

    2.1.1 Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat sicherzustellen, dass bei allen schulischen Veranstaltungen die Erste Hilfe gewährleistet ist. Dazu sollen grundsätzlich alle Beschäftigten des Landes (Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte im Landesdienst) einer Schule über aktuelle Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügen, mindestens aber 50 %.

    2.1.2 Die Kenntnisse sind im Abstand von jeweils drei Jahren durch Besuch eines Kurses „Fortbildung für betriebliche Ersthelfer“ gemäß DGUV Grundsatz 304-001, Anhang 2 im Umfang von neun Unterrichtseinheiten aufzufrischen. Als besonderer zielgruppenspezifischer Inhalt können auch weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder aus dem Anhang 6 des DGUV-Grundsatzes 304-001 ausgewählt werden. Es gelten die Regelungen für dienstliche Fortbildung."

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Notfallmäßig darf/soll doch jeder helfen können/müssen. Frage mich, warum LuL das nicht tun sollten.

    Generell gehört Medikamentengabe nicht zur Ersten Hilfe. Der hier genannte Epipen enthält Adrenalin in relevanter Dosierung. Da gehen der Puls und Blutdruck schnell mal durch die Decke. Das ist auch nicht ungefährlich. Wenn man den ohne Not verabreicht, kann das bös' enden.


    Ob Lehrerin oder normaler Mensch. Am Ende läuft es auf die Frage hinaus, ob hier ein Notfall vorliegt. Ich weiß nicht, ob ich die in jedem Fall richtig beantworten kann. Ärztinnen können das besser, aber die sind immer zur Hand.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Meine Tochter hat auch eine Erdnussallergie (nur Erdnuss, das ist eine Hülsenfrucht). In der Kita stehen Fenistiltropfen. Für den Notfall 20 rein ins Kind und alles gut. Im nicht-Notfall passiert zum Glück nichts bei Überdosis.

    Bei meinem Sohn steht sogar an der Tür der Grundschule, dass hier Erdnuss-freie Zone sei.

    Anderen Eltern sage ich auch immer, dass Erdnuss auch in Snickers oder Flips sind...

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich habe auch ein Notfallset (Wespe). Es beinhaltet 3 Stufen:

    Stufe 1: halbe Flasche Fenistil

    Stufe 2: halbe Flasche Celestamine

    Stufe 3: Adrenalinspritze.

    Man sollte wahrscheinlich gleich den Notarzt informieren, dann alles nacheinander anwenden. Oder je nach Fall lieber die Spritze rein als tot sein.

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