Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Medikamentengabe durch Lehrkräfte in NRW?
Bei uns (Gesamtschule) hat uns eine Mutter über ein Asthmaspray informiert, welches wir bei einem Anfall verabreichen sollen. Aus dem Ref habe ich in Erinnerung, dass wir das auf keinen Fall dürfen, da man durch falsche Dosierung etwas falsch machen kann. Unsere Schulsanis dürfen zB auch keine Wunden desinfizieren, da wohl mal jemand darauf allergisch reagiert hat.
Aber wie ist die rechtliche Regelung, dürfen oder müssen wir das Medikament geben? So oder so würde ich parallel einen RTW zur Absicherung rufen.