Elternzeit (NRW): Lauter Probleme

  • Hallo allerseits,


    ich habe ein Problem mit der Bezirksregierung und möchte hier gerne auf eure Erfahrungen zurückgreifen.


    Ich bin am 20.7.22 Vater geworden. Meine Regelung mit meiner Frau sieht vor, dass wir uns alle Elternangelegenheiten, soweit das möglich ist, 50/50 aufteilen. So auch die Elternzeit.


    Ich habe zwei Anträge auf Elternzeit gestellt, wovon der erste (im Juni) abschlägig beschieden wurde, da das Kind zu dem Zeitpunkt noch nicht geboren war. Der zweite kam nun vor einer Woche mit ebenfalls negativer Antwort zurück, da mein geplanter Zeitraum (15.10.22-19.5.23) die Ferienaussparungsregelung verletze. Der Starttermin war allerdings ausdrücklicher Wunsch meiner Schulleitung (wofür sich die Bezirksregierung aber anscheinend nicht interessiert).

    Gleichzeitig schlug mir die Sachbearbeiterin, die allerdings nur Urlaubsvertretung einer anderen Sachbearbeiterin war, vor, den Zeitraum auf den 20.10.-19.5. zu legen. Das gehe aufgrund der Elternzeitregelung in NRW.


    Nachdem nun heute die eigentliche Sachbearbeiterin aus ihrem Urlaub zurückgekehrt ist, erfahre ich, dass sie auch den 20.10. als Starttermin für unpassend hält, da auch hier die Ferienaussparungsregelung verletzt werden. Das geplante Ende meiner Elternzeit sei aus gleichem Grund auch nicht ok.


    Wenn ich das alles für mich zusammenfasse, ergibt sich folgender Eindruck: Im Herbst beginnend 7 Monate Elternzeit mit Bezug von Elterngeld zu nehmen ist nicht möglich, da die Ferienaussparungsregelung sämtliche möglichen Endtermine (19.4. bei Start im September, 19.5. bei Start im Oktober und 19.6. bei Start im November) durchkreuzt. Aber das kann doch nicht wahr sein. Die Bürokratie kann doch nicht staatlich gewolltes individuelles Handeln, also gleichberechtigte Aufteilung der Elternzeit, einfach durchkreuzen. So etwas kann doch nicht daran hängen, ob ein Kind am 10. oder am 20. geboren ist.


    Wenn jemand ähnliche Probleme hatte und sie gelöst hat, bin ich wirklich dankbar für eine kurze Nachricht. Im Moment finde ich das zum Verzweifeln. -- Personalrat und Schulleitung sind übrigens in der Angelegenheit schon mit drin, falls das euer Ratschlag wäre. :)


    Danke!

  • Da ich NRW kenne... Also direkt nach den Herbstferien zu starten finde ich aufgrund der Regelung hier auch ungünstig, egal was die Schulleitung sagt.

    Allerdings würde ich genau mit dem Wissen und den Elterngeldregelungen die Bearbeiterin mal fragen welche 7 Monate sie denn dann für passend hält. (Vor allem in Bezug auf den Bezug von Elterngeld und somit die Koppelung an Lebensmonate.)


    (Meine aktuelle Bearbeiterin sagte zu mir sie würde alles genehmigen, solange die Schulleitung zustimmt. Werde den Antrag demnächst mal stellen und bin sehr gespannt!)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • ich kann Dir leider nicht helfen, aber ich empfinde diese Ferienaussparungsregel ebenfalls als eine echte Unverschämtheit. zum einen ist sie schulorganisatorisch totaler Quatsch und zum anderen haben wir hier eine arbeitsrechtliche Ausnahmesituation für Lehrkräfte. Natürlich kann man in der "echten Welt" (was hier gerne mal "freie Wirtschaft" genannt wird) Urlaubstage auch nicht lustig übers Jahr verteilen, aber dass sie grundsätzlich nicht an die Elternzeit anschließen dürfen, ist geradezu grotesk.

  • Das klingt sehr nervenaufreibend.

    Von der Ferienregelung durfte man zumindest vor einigen Jahren noch abweichen, wenn die gesamte bezahlte Elternzeit aufgebraucht ist. Wenn deine Frau also 7 Monate nimmt und du 7 Monate und 2 überschneiden sich, dann kannst du begründen, dass zum 19.5. die bezahlte Elternzeit endet und darfst wieder einsteigen. Ich hatte nämlich damit auch Probleme, aber mit der Bescheinigung, wann welches Elternteil Elterngeld beantragt hatte, ging es dann problemlos durch.

    Alles Gute!

  • Das klingt sehr nervenaufreibend.

    Von der Ferienregelung durfte man zumindest vor einigen Jahren noch abweichen, wenn die gesamte bezahlte Elternzeit aufgebraucht ist. Wenn deine Frau also 7 Monate nimmt und du 7 Monate und 2 überschneiden sich, dann kannst du begründen, dass zum 19.5. die bezahlte Elternzeit endet und darfst wieder einsteigen. Ich hatte nämlich damit auch Probleme, aber mit der Bescheinigung, wann welches Elternteil Elterngeld beantragt hatte, ging es dann problemlos durch.

    Alles Gute!

    Vielen Dank erstmal an alle für die netten und hilfreichen Antworten. Zu dem Beitrag oben habe ich aber noch eine Frage: Das Elterngeld haben wir ja bislang noch gar nicht beantragt: Meine Frau ist noch im Mutterschutz und ich habe noch keine Elternzeit. Muss ich nicht auch *erst* die Elternzeit vorweisen und kann *dann* Elterngeld beantragen? Danke für Aufklärung :)

  • Ich hatte auch mal direkt am Anschluss an die Ferien genommen und direkt mit Antrag ne Seite Text formuliert, warum das bitte zu genehmigen sei. Deren Sorge ist ja (so verstehe ich das zumindest), dass man sich die Ferien gut bezahlen lässt und danach nicht arbeitet. Um das zu vermeiden, haben sie dann diese realitätsferne Verordnung.


    Ich weiß nicht mehr meine Argumente, aber es gehörten dazu:

    - Elterngeldbezugszeitraum (ja nur bis zu Zeitpunkt x möglich, zumindest bei Basiselterngeld)

    - Anteil an Ferientagen in einem klassischen Lehrerjahr habe ich gegenüber den Ferientagen gestellt, die auch mir entfallen (das eine war so 15%, das andere so 12%, auch das sollte zeigen, dass es mir nichts um eine missbräuchliche Auslegung ging, sondern um eine praktische)

    - Schreiben der Schulleitung, dass es aus schulorganisatiorischer Sicht höchstproblematisch ist, wenn ich erst zum Herbst gehe (Mangelfach, gibt kaum Vertretungskräfte und wenn doch, nehmen die Stellen zum 1.8. an...)


    Ich befürchte, das meiste davon hilft dir jetzt nicht mehr, aber wenn doch, schaue ich gerne noch mal, was ich da sonst so geschrieben habe.


    Auch wenn es zu meinem Vorteil war, erscheint mir bei dieser Problematik auch eine gewisse Willkür der SachbearbeiterInnen eine Rolle zu spielen, was natürlich gar nicht geht. In meinem Fall hat's glaube ich sogar der Jurist der Bezirksregierung geprüft. Vielleicht kann man das fordern, wenn man sicher ist ungerecht behandelt zu werden?


    Viel Glück und gute Nerven!



    Edit: ach, und fast vergessen: herzlichen Glückwunsch und alles Gute euch dreien!

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Hallo zusammen,

    ich bin auf dieses Thema gestoßen, weil es mich (und meine Frau) auch in ähnlicher Form betrifft. Einen neuen Thread wollte ich deswegen aber nicht aufmachen. Folgende Situation ist bei uns eingetreten:


    Unser Kind ist am 22.12.22 zur Welt gekommen (pünktlich am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien). Weil Kindergartenplätze bei uns rar gesät sind, plant meine Frau 24 Monate in Elternzeit zu bleiben (ich nehme 2 Monate: 1. Lebensmonat u. 9. Lebensmonat). Das heißt also, daß sie am 21.12.2024 aus der Elternzeit zurückkäme. Der Antrag wurde von der BezReg Köln abgewiesen ohne Begründung. Danach entwickelte sich ein "E-Mail-Ping-Pong", weil der/die SachbearbeiterIn ja nur von Mo-Do 9-12h Telefonsprechzeit hat. Es ist einfach nur nervig und zermürbend, wenn man denen jede Information einzeln aus der Nase ziehen muß. Der Grund war dann, daß man die Ferien nicht aussparen dürfe. Ja, tun wir aber nicht. Das Kind ist nunmal am 22.12.22 geboren, dass die Elternzeit dann endet, haben wir ja nicht getrickst.

    Jetzt schlägt der/die Sachbearbeiterin vor, meine Frau solle bis zum 8.12.24 in Elternzeit bleiben, was ich für unsinnig halte, da man keine halben Monate Elternzeit nehmen kann/darf (wurde uns so von Kollegen gesagt, die zuvor Spaß mit der BRK hatten).


    Beim Elterngeldantrag (ja, ich weiß, das ist jetzt nicht die BezReg) hat man mir über 27 Ecken zu verstehen gegeben, meine Frau müsse die Lebensmonate 1-3 für das Basiselterngeld ankreuzen, da ihr Mutterschutz ab Geburt bis zum 21.02.23 reiche und somit 3 Monate tangiere. Habt Ihr da irgendwelche Erfahrungen zu oder kennt jemand den Text, wo dieses Kleingedruckte steht? Auf der Seite des Ministeriums/Elternportal finde ich nichts (da sind übrigens in den Beispielen die Kinder auch gefühlt immer am 1. eines Monats geboren). :(


    Danke!

  • Also: Beim Elterngeld geht es um Lebensmonate, da müssen es 2 Monate Basiselterngeld sein. Bleiben noch 10 Monate Basiselterngeld, oder 20 EG+ oder irgendwas gemischtes.


    Beim Ende der Elternzeit ist man nicht an die Lebensmonate gebunden, da kann man also andere Daten wählen, es sei denn man bezieht dann auch Elterngeld. NRW sagt halt das ist rechtsmissbräuchlich, wenn das an den Ferien liegt. Das liegt daran, dass es nicht ans Ende vom Elterngeld gebunden ist. Das endet ja selbst bei EG+ dann am 22.10.

    Ist halt so eine NRW Eigenheit...


    Vorschlag: nehmt ihr danach noch Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch? Dann könntet ihr da auch noch mal anders überlegen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Weil Kindergartenplätze bei uns rar gesät sind,

    Ihr habt einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem vollendetem 1. Lebensjahr.

    Weil Kindergartenplätze bei uns rar gesät sind, plant meine Frau 24 Monate in Elternzeit zu bleiben

    Kann sie grundsätzlich, ich kann hier aber auch schon die Argumentation der BezReg nachvollziehen, da ihr (in eurem konkreten Fall) für die letzten drei Monate sowieso kein Elterngeld bekommt.


    Ob 2 oder 3 Monate Basiselterngeld weg sind, kommt drauf an, wie weit euer Kind vor dem jeweiligen Geburtstermin geboren wurde, weil die Weiterzahlung der Bezüge im Mutterschutz nach der Geburt verfällt ja bei einer früheren Geburt nicht, sondern wird hinten dran gehängt.


    Ich würde euch empfehlen, dass ihr eine Betreuung ab dem 1.8.24 organisiert und deine Frau dann im Oktober oder November (mit dem Ende des EG-Bezuges) die Elternzeit beendet.

  • Hallo zusammen,


    ich werde mich mal an diesen Thread heften mit einer Frage, die die NRW-Experten vielleicht beantworten können. Ich bin bis in die Sommerferien (09.07) in Elternzeit und habe zum 01.08. einen Versetzungsantrag von Niedersachsen nach NRW gestellt. Aus verschiedenen Gründen weiß ich erst in einigen Monaten, ob ich diesen (falls er wider Erwarten genehmigt wird wegen Mangelfach) tatsächlich antreten kann. Eigentlich dürfte man eine genehmigte Versetzung aber ja nicht ablehnen, vor allem weil ich in die BezReg Münster möchte und man mir sagte, dass es da eh einen Überhang an Gymnasiuallehrkräften gibt. Nun die Frage:
    Kann ich nach einer recht kurzen Arbeitsphase, zum Beispiel bis 6 Wochen nach den Sommerferien wieder in Elternzeit gehen? Also besteht die Möglichkeit dann einen Antrag zu stellen? Ob dieser dann abgelehnt wird scheint ja nochmal sehr individuell verschieden zu sein...


    Schonmal vielen Dank für eine Antwort!

  • Kann ich nach einer recht kurzen Arbeitsphase, zum Beispiel bis 6 Wochen nach den Sommerferien wieder in Elternzeit gehen? Also besteht die Möglichkeit dann einen Antrag zu stellen? Ob dieser dann abgelehnt wird scheint ja nochmal sehr individuell verschieden zu sein...

    Hängt davon ab wann das Kind geboren wurde, wie viel Elternzeit du schon hattest und der wievielte Abschnitt es ist. Theoretisch musst du dich beim 1. Antrag festlegen wie du deine Elternzeit in den ersten zwei Lebensjahren nehmen möchtest. Meist ist die BezReg da aber etwas zuvorkommend.

    Bis zum 3. Lebensjahr muss es 7 Wochen vorher angezeigt werden, ab dem 3. Geburtstag dann 13 Wochen vorher.

    Der 3. Abschnitt kann abgelehnt werden, wenn er nach dem 3. Geburtstag genommen wird.


    So mein Wissensstand.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Das ging ja fix, danke!



    Ich nehme erstmal 10 Monate (bis zum 09.07), geboren ist mein Kind am 10.09.22. Ich habe also noch 2 Monate "übrig", in denen mir Elterngeld zusteht. Das ist dann mein zweiter Abschnitt. Weil ich ja nicht weiß ob die Versetzung klappt kann ich über Juli hinaus ja eh nicht planen. Sollte ich nicht versetzt werden verlängere ich die Elternzeit auf unbestimmte Zeit, weil ich an meiner jetzigen Schule nicht mehr unterrichten kann wegen der Entfernung.


    Ja, ich weiß, das ist nicht ganz ohne Risiko...

  • Ihr habt einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem vollendetem 1. Lebensjahr.

    Ja, das mag sein und klingt theoretisch gut. Sind aber keine Plätze vorhanden, weil Personal oder Räumlichkeiten fehlen, der Träger aber z.B. durch Stellenanzeigen darum bemüht ist, bringt dir dieser Rechtsanspruch auch nichts. Ich bin damals auch blauäugig davon ausgegangen, dass ein Rechtsanspruch auch gleichbedeutend mit einem tatsächlichen Betreuungsplatz ist. Aber nein, die Realität sieht leider anders aus.


  • Wenn du zehn Monate angemeldet hast, hast du keinen Anspruch darauf dass dir innerhalb der ersten zwei Jahre noch mal was genehmigt wird.

    Und Elternzeit auf unbestimmte Zeit verlängern geht dann nicht

  • Vorschlag: nehmt ihr danach noch Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch? Dann könntet ihr da auch noch mal anders überlegen.

    Das war von uns jetzt nicht vorgesehen, da es ein Teizeitverhältnis voraussetzen würde.

    Du beruhigst mich aber schon einmal in der Hinsicht, daß ich sämtliches Kleingedrucktes (Elterngeld = Lebensmonate, Elternzeit ≠ Lebensmonate) anscheinend nicht so falsch verstanden habe.

  • Wenn du zehn Monate angemeldet hast, hast du keinen Anspruch darauf dass dir innerhalb der ersten zwei Jahre noch mal was genehmigt wird.

    Und Elternzeit auf unbestimmte Zeit verlängern geht dann nicht

    Ich kann doch bei einem abgelehnten Versetzungsantrag meine Elternzeit einfach in Niedersachsen verlängern (das wurde mich schon so durch die Blume von meinem Schulleiter bestätigt). Dann bekomme ich natürlich nach 12 Monaten kein Geld mehr, das wäre aber in Ordnung.

    Ich musste versichern, dass ich zum Zeitpunkt des Antritts der neuen Stelle nicht in Elternzeit bin. Deshalb habe ich direkt erstmal nur bis Sommer angegeben.

  • Beim Elterngeldantrag (ja, ich weiß, das ist jetzt nicht die BezReg) hat man mir über 27 Ecken zu verstehen gegeben, meine Frau müsse die Lebensmonate 1-3 für das Basiselterngeld ankreuzen, da ihr Mutterschutz ab Geburt bis zum 21.02.23 reiche und somit 3 Monate tangiere.

    Bei den Daten ist das falsch, aber wann genau endet denn der Mutterschutz? Vom errechneten Entbindungstermin noch 8 Wochen drauf, wenn das Kind nicht deutlich früher oder nach dem Termin gekommen ist.


    Ist halt so eine NRW Eigenheit...

    Die aber nicht gesetzeskonform ist.


    Ich würde dagegen vorgehen, denn wenn du genau 2 Jahre nimmst, dann dürfte das kein Problem sein laut Gesetz!

    Kann ich nach einer recht kurzen Arbeitsphase, zum Beispiel bis 6 Wochen nach den Sommerferien wieder in Elternzeit gehen? Also besteht die Möglichkeit dann einen Antrag zu stellen? Ob dieser dann abgelehnt wird scheint ja nochmal sehr individuell verschieden zu sein...

    Ja, kannst du, wenn du einen anderen AG hast, denn du konntest dich ja bei dem nicht festlegen, weil Elternzeit auf den aktuellen AG fest ist.


    Ich nehme erstmal 10 Monate (bis zum 09.07), geboren ist mein Kind am 10.09.22. Ich habe also noch 2 Monate "übrig", in denen mir Elterngeld zusteht. Das ist dann mein zweiter Abschnitt.

    Da es auch vor dem 3. Geburtstag ist, sollte es kein Problem sein, da ja die Personalstellen weiterhin sagen, man solle nur ein Jahr anmelden (obwohl man sich eigentlich auf zwei festlegen muss)


    Wenn du zehn Monate angemeldet hast, hast du keinen Anspruch darauf dass dir innerhalb der ersten zwei Jahre noch mal was genehmigt wird.

    Und Elternzeit auf unbestimmte Zeit verlängern geht dann nicht

    Gilt nur für den selben AG.

    Elternzeit endet immer mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses


    Ich kann doch bei einem abgelehnten Versetzungsantrag meine Elternzeit einfach in Niedersachsen verlängern (das wurde mich schon so durch die Blume von meinem Schulleiter bestätigt). Dann bekomme ich natürlich nach 12 Monaten kein Geld mehr, das wäre aber in Ordnung.

    Ich musste versichern, dass ich zum Zeitpunkt des Antritts der neuen Stelle nicht in Elternzeit bin. Deshalb habe ich direkt erstmal nur bis Sommer angegeben.

    Genau das.

  • Bezieht der Vater dann dazwischen EG? Sonst würde der Rest doch verfallen, da EG durchgehend bezogen werden muss meines Wissens. Musste man das nicht auf dem Antrag direkt durchgängig angeben?


    Zitat

    Aus https://familienportal.de/fami…ernzeit-aufteilen--124812



    Für 2 Jahre festlegen (Bindungszeitraum)
    Wenn Sie Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes anmelden, dann müssen Sie bei der Anmeldung festlegen, für welche Zeiträume Sie innerhalb der nächsten beiden Jahre Elternzeit nehmen wollen. Diese beiden Jahre nennt man auch „Bindungszeitraum“. Wenn Sie für einen Teil des Bindungszeitraums keine Elternzeit anmelden, folgt daraus, dass Sie auf die Möglichkeit verzichten, in den nächsten beiden Jahren weitere Elternzeit zu nehmen. Außerdem können Sie Ihre Elternzeit im Bindungszeitraum nachträglich nur noch ändern, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist

    Also wenn jemand wollte, könnte man dir einen weiteren Abschnitt EZ bis zum 2. Geburtstag verwehren.



    Und Rechtsanspruch ist schön und gut, aber hier im Umkreis fehlen in den Städten zwischen 300 und 900 Kitaplätze. Viele kommen dann bei Tageseltern unter, manche bekommen Plätze in Nachbarstädten. Manche gehen aber einfach leer aus oder bekommen dann einen Platz in der Kita am anderen Ende der Stadt, in die niemand sein Kind schicken wollte.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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