Laptop und NAS steuerlich absetzen

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen.


    ich habe 2021 einen Laptop für 3000 EUR sowie ein NAS für 1800 EUR gekauft. Beides nutze ich ausschließlich beruflich (Ich habe auch noch einen Domaincontroller und versciede V-Lans -eins für die Schule das andere für die Familie aber ich will ja nicht angeben :)).


    Kann mir jemand sagen, welchen Wert ihr in der Steuererklärung angeben würdet. Teilt ihr die Anschaffungskosten gem. AfA durch 3 Jahre oder gebt ihr den vollen Betrag an?

  • Wenn du denkst, das Finanzamt nimmt dir ab, dass du ein Notebook und ein NAS in diesem extremen Kostenbereich für die ausschließlich berufliche Nutzung brauchst, dann kannst du das gerne probieren. Geräte dieser Preisklasse müssen im Übrigen über mehrere Jahre abgeschrieben werden und können nicht einmalig angesetzt werden.

  • Ach was? Habe ich das nicht oben geschrieben. Dem Finanzamt kann es doch egal sein, wie teuer die Dinger sind. Ich kann ja eh nur bis zu einem gewisen Höchstbetrag absetzen. Kann doch egal sein, ob ich diesen Betrag mit Billiggeräten absetze oder Business-Produkten. Außerdem bin ich IT-Lehrerin und virtualisiere auf dem Gerät auch mal 3-Server für die Unterrichtsstunde. Das NAS dient im Übrigen der IT-Sicherheit und die musst du als Lehrer gem. DSGVO gewährleisten, wenn du zuhause Schülerdaten bearbeitest.

  • Nun - schreib das in die Begründung der Steuererklärung (kannst du auch beilegen) und lege evtl. Widerspruch gegen die Ablehnung ein.
    Arbeitsmittel sind Arbeitsmittel. Einer Firma, die E-Autos herstellt, wird auch nicht vorgeschrieben, welchen Roboter sie anschaffen darf.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Zitat
    • Neu: Ab 2021 darf der Kaufpreis auf einen Schlag abgesetzt werden – egal wie hoch er war

    Quelle: https://www.buhl.de/steuer/rat…computer-steuer-absetzen/


    Es kann tatsächlich sein, dass das Finanzamt bei dem Betrag stutzig wird, mit deiner Begründung könnte es allerdings klappen. Ggf. gibst du direkt ein Beiblatt zur Begründung mit ab.


    P.S. Eine einfache Google Recherche mit den Schlagworten Computer Steuer absetzen war wohl zu schwer?

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Hat bei mir funktioniert. Quasi identische Konstellation. Erst wurde erst seitens des Finanzamts nur eine teilberufliche Nutzung angesetzt. Dagegen hab ich Widerspruch eingelegt und geschrieben, dass ich separate Geräte für die private Nutzung haben. Was natürlich auch stimmt. Daraufhin ging das durch.

    AfA war bei mir noch 3 Jahre...was für mich ja auch vorteilhafter ist.

  • Wenn du denkst, das Finanzamt nimmt dir ab, dass du ein Notebook und ein NAS in diesem extremen Kostenbereich für die ausschließlich berufliche Nutzung brauchst, dann kannst du das gerne probieren. Geräte dieser Preisklasse müssen im Übrigen über mehrere Jahre abgeschrieben werden und können nicht einmalig angesetzt werden.

    Extreme kosten? Mein DienstNotebook hat auch 3600€ gekostet.


    Außerdem darf man ab dem Steuerjahr 2021, solche Gerät direkt voll absetzen, egal in welcher Höhe.

    • Offizieller Beitrag

    Sagt mal, wofür braucht man konkret zu dienstlichen Zwecken ein Gerät in dieser Preisklasse?


    Was zeichnet die Geräte dieser Preisklasse aus, dass es ausgerechnet diese Geräte sein müssen, ohne die man sonst seinen dienstlichen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann? Vom NAS-System einmal ganz zu schweigen...

  • Ich muste vor Jahren, um 100 % anerkannt zu bekommen, 1,5 Jahre ein Fahrtenbuch führen. Inzwischen reicht es, wenn ich darauf Hinweise. Und mein Laptop und Drucker lagen zusammen unter 1000 Euro.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Sagt mal, wofür braucht man konkret zu dienstlichen Zwecken ein Gerät in dieser Preisklasse?


    Was zeichnet die Geräte dieser Preisklasse aus, dass es ausgerechnet diese Geräte sein müssen, ohne die man sonst seinen dienstlichen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann? Vom NAS-System einmal ganz zu schweigen...

    Die Frage habe ich mir auch gestellt. Ich wage auch zu bezweifeln, dass der Einsatz eines NAS zur Aufbewahrung dienstlicher Daten überhaupt genehmigt wurde.

  • Hab mir damals auch einen leistungsstarken Laptop zugelegt - etwa in deiner Preisklase (unteranderem um damit auch aufwendige Grafikanwendungen zu nutzen und Spiele zu spielen.) Weder musste ich das in der Steuererklärung gesondert erklären, noch nachweisen, dass es wirklich so teuer war.

  • Die Frage habe ich mir auch gestellt. Ich wage auch zu bezweifeln, dass der Einsatz eines NAS zur Aufbewahrung dienstlicher Daten überhaupt genehmigt wurde.

    Solange da keine personenbezogenen Daten drauf verarbeitet werden ist es nicht genemigungspflichtig.

  • ....für den dienstlichen Gebrauch? Ansonsten läge hier Steuerhinterziehung vor.

    ersteres für den dienstlichen gebrauch. letzteres privat. Was ich aber auch genauso in der Steuererklärung reingeschrieben habe (also das der Laptop sowohl privat als auch dienstlich genutzt wird.)

    • Offizieller Beitrag

    Hab mir damals auch einen leistungsstarken Laptop zugelegt - etwa in deiner Preisklase (unteranderem um damit auch aufwendige Grafikanwendungen zu nutzen und Spiele zu spielen.) Weder musste ich das in der Steuererklärung gesondert erklären, noch nachweisen, dass es wirklich so teuer war.

    Das hatte ich auch schon vermutet. Vorhin habe ich mir mal die Geräte in der Preisklasse oberhalb von 2.500 Euro angesehen - die sind für Büroarbeiten viel zu leistungsstark - ein I7 der 11. Generation, eine 1TB+ SSD, 32 GB Ram, RTX 3050 Ti mit 4 bis 8 GB DDR Ram. Sieht mir auch eher nach Spielen aus.

  • CAD, Simulationen, Rendering oder Videobearbeitung auf einem Convertible mit Dok. Schon bist du in der Preisklasse.

    NAS zum Sichern und Bereitstellen der Daten.


    Nicht jeder hat nur den Anwendungsfall Textverarbeitung und Powerpoint.

    • Offizieller Beitrag

    CAD, Simulationen, Rendering oder Videobearbeitung auf einem Convertible mit Dok. Schon bist du in der Preisklasse.

    NAS zum Sichern und Bereitstellen der Daten.


    Nicht jeder hat nur den Anwendungsfall Textverarbeitung und Powerpoint.

    Schon klar. Dennoch mag mir diese Preisklasse für den schulischen Gebrauch nicht so recht einleuchten - bei einem NAS-System jenseits der 1.000 Euro erst recht nicht. Letztlich ist es mir aber auch ganz gleich, was andere mit ihrem Geld machen. Wenn sie meinen, dass sie diese Geräte brauchen, dann sei's drum.

  • Es kann tatsächlich sein, dass das Finanzamt bei dem Betrag stutzig wird, mit deiner Begründung könnte es allerdings klappen. Ggf. gibst du direkt ein Beiblatt zur Begründung mit ab.

    Mein Finanzamt geht immer nur von 50% dienstlicher Nutzung aus, selbst wenn man ein Beiblatt von wegen 100% dienstliche Nutzung abgibt. Gibt man das selbe Blatt dann nochmal beim Widerspruch ab, kriegt man die 100%.

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