Ja, zum Beispiel bei Eltern von Schülerinnen und Schülern, die ungeklärte (nicht zwingend unentschuldigte) Fehlzeiten aufweisen. Zumindest in Niedersachsen ist die Schule verpflichtet, solchen Fehlzeiten unmittelbar nachzugehen.
Da sage ich dem Sekretariat bescheid, die sich kümmern. Es gehört nicht zu meinen Aufgaben, Schülern hinterher zu telefonieren.