Herausgabe der privaten Telefonnummer - Verpflichtung?

  • Ich steh sogar im Telefonbuch. Allerdings läuft bei mir eigentlich immer der Anrufbeantworter und ich entscheide dann, wann und wie ich mit dem Anrufenden in Kontakt trete.

    Ich bin in über 20 Jahre zweimal von Eltern / Schülern angerufen worden.

    Viel mehr ärgere ich mich über ein Mitglied der SL, das letztes Schuljahr in recht kurzem Abstand mehrfach am SONNTAG bei mir angerufen hat bzgl. Angelegenheiten, die wirklich bis Montag Zeit hatten. Aber auch da war ja erstmal der AB dran. Und ... nach zwei deutlichen Hinweisen, scheint es angekommen zu sein, dass auch Lehrer mal Wochenende haben.

  • O. Meier „Wer, meinst du, sollte die Kosten tragen? Die Täterin oder das Opfer?“


    Da diese Frage offenbar an mich ging: Natürlich muss die Verursacherin eines Schadens die Kosten tragen. Darum ging es in meiner Antwort aber gar nicht. Ich meinte, dass ich möglichst keine Kosten entstehen lassen würde.

    Es gäbe m. E. noch andere Formen der Wiedergutmachung, die die jeweils Beteiligten untereinander ausmachen sollten. Und selbstverständlich hat die Geschädigte da einen Vorrang.

    Rechtliche Schritte kann man immer noch gehen, wenn einem die vorgeschlagenen Lösungen nicht ausreichen.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Da unterschreibt tatsächlich jede eine Einverständniserklärung oder reicht euch die schweigende Zustimmung?

    Das läuft i.d.R. so, dass eine solche Liste mit Bitte um Eintragung derjenigen Daten, die das Kollegium erhalten darf, herumgeht und jährlich aktualisiert wird. Ich persönlich trage da z.B. lediglich meine dienstliche E-Mail und dienstliche Telefonnummer ein, während ich das Feld mit meiner privaten Nummer streiche.


    Als ja: Eine solche Liste basiert auf Zustimmung durch konkludentes Handeln. Dafür braucht es keine separate Einverständniserklärung.

  • Das läuft i.d.R. so, dass eine solche Liste mit Bitte um Eintragung derjenigen Daten, die das Kollegium erhalten darf, herumgeht und jährlich aktualisiert wird. Ich persönlich trage da z.B. lediglich meine dienstliche E-Mail und dienstliche Telefonnummer ein, während ich das Feld mit meiner privaten Nummer streiche.


    Als ja: Eine solche Liste basiert auf Zustimmung durch konkludentes Handeln. Dafür braucht es keine separate Einverständniserklärung.

    Bei uns wird immer noch darauf hingewiesen (schriftlich), dass die Liste zum Teilen innerhalb des Kollegiums gedacht sei (wird dann auf Teams hochgeladen im Lehrerbereich), wer das nicht wünsche möge bitte von einer Eintragung Abstand nehmen bzw. nur die Daten eintragen, die mit den KuK geteilt werden dürfen. Insofern auch Zustimmung durch konkludentes Verhalten, was wohl der übliche Weg an der Stelle sein dürfte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Es wird auf der ersten GLK regelmäßig der Antrag gestellt, die Kontaktlste der Schule an alle Kollegen weiterzugeben. Diesem Antrag wurde seit ich in der Schule bin immer einstimmig zugestimmt. Eine Weitergabe an Personen einer anderen Gruppe wie Eltern oder Schüler wird in dem Antrag dabei schon direkt verneint. Das ist von niemandem erwünscht.

  • MrsPace: Bevor ich da aus Neugier anrufe: Wessen Nummer ist das?

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Es wird auf der ersten GLK regelmäßig der Antrag gestellt, die Kontaktlste der Schule an alle Kollegen weiterzugeben. Diesem Antrag wurde seit ich in der Schule bin immer einstimmig zugestimmt. Eine Weitergabe an Personen einer anderen Gruppe wie Eltern oder Schüler wird in dem Antrag dabei schon direkt verneint. Das ist von niemandem erwünscht.

    Die GLK darf überhaupt nicht mit Mehrheit darüber entscheiden, die persönlichen Kontaktdaten einzelner Kollegen weiterzugeben.

  • Die GLK darf überhaupt nicht mit Mehrheit darüber entscheiden, die persönlichen Kontaktdaten einzelner Kollegen weiterzugeben.

    Deswegen steht da ja auch explizit, dass es einstimmig ist.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Deswegen steht da ja auch explizit, dass es einstimmig ist.

    Ich halte das für hoch problematisch. Wie gesagt: Die GLK ist schlicht nicht zuständig für solche "Beschlüsse" und dürfte einen solchen überhaupt nicht fassen. Man darf dabei den Gruppendruck nicht unterschätzen. Es muss Entscheidung jedes einzelnen Kollegen sein, was er veröffentlicht sehen möchte und was nicht.


    PS: Das Problem liegt hier schon im Konstrukt des unzulässigen Antrags, die Kontaktliste der Schule an alle Kollegen zu veröffentlichen. Dieser wird dann zur Abstimmung gestellt, wobei die GLK mit einfacher Mehrheit Beschlüsse fasst. Dem Antrag würde also auch stattgegeben werden, wenn einzelne dagegen sind. Unter anderem deswegen sind keine Gegenstimmen zu erwarten. Der Veröffentlichung müssen Kollegen aber individuell zustimmen bzw. diese ablehnen können.

  • Einstimmig reicht nicht. Damit sich alle erklären können, darf es keine Enthaltungen und keine Abwesenden geben.


    Wie schon erwähnt, ist das nicht der Ort für solche Entscheidungen. Es ist das individuelle Recht jeder Einzelnen über ihre Daten zu verfügen. Trotzdem so zu verfahren, deutet auf die Fehlannahme hin, man könne dieses individuelle Recht überschreiben.


    Ich finde das schwierig. Ich wollte jedenfalls nicht diejenige sein, die die Liste aufgrund dieses Beschlusses veröffentlicht.


    Wenn man es wirklich für wichtig hält, die Adressen seiner Kolleginnen zu kennen, sollte man sich einmalig die Mühe machen, die Daten zu diesem Zweck zu erheben.


    Ich meine ja nach wie vor, dass es reicht die Kolleginnen persönlich und vermöge dienstlicher E-Mail-Adresse kontaktieren zu können. Ich sparte mir den übrigen Aufwand und den übrigen Ärger.

  • Deswegen steht da ja auch explizit, dass es einstimmig ist.

    Und was passiert, wenn der Beschluss nicht einstimmig sein sollte? Darüber sollte man sich vielleicht vorher Gedanken machen. Sonst geht nämlich hinter das Geschrei los.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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