Herausgabe der privaten Telefonnummer - Verpflichtung?

  • was mich so unglaublich wundert ist, dass


    a. immer wieder solche Ansinnen gestellt werden

    b. die Lehrer sich so unsicher sind, was ihre Erreichbarkeit rund um die Uhr betrifft.

    Dich wundert’s, mich erschreckt es. Wieso fasst man solche Beschlüsse, die ja nicht nur rechtswidrig sind, sondern insbesondere eine selbst in den eigenen Rechten einschränken sollen? Wer macht so etwas? What’s wrong with people?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Das scheint leider weit verbreitet zu sein. Wirklich zeitraubend ist daran aber, aufgrund der fehlenden Kompetenz im Umgang mit schulrechtlichen Fragestellungen nicht hinreichende Handlungsoptionen zu haben und sich an unnötigen Dingen aufzureiben.

  • Rechtstexte zu finden, sie zu lesen, zu verstehen und entsprechend zu handeln ist doch langweilig, anstrengend und zeitraubend. So die Haltungen einiger ehemaliger KollegInnen (bevorzugt -Innen) an meiner alten Schule. Machste nix.

    Und so verbreiten sich Gerüchte, die sich mitunter hartnäckig über Jahre halten. Und der Dienstherr freut sich, dass die KuK alles mit sich machen lassen.

  • Im Übrigen verstehe ich nicht, was man telefonisch klären möchte, was nicht auch per E-Mail ginge. Der wesentliche Unterschied ist doch, dass am Telefon die Dokumentation schwieriger ist.

    z.B. mein letzter Fall. Man steht man am Empfang des Praktikumbetriebs und niemand kennt den Schüler. Ein Anruf auf dem Mobiltelefon des Schülers konnte eine schnelle Klärung bringen und ich wurde abgeholt.

  • z.B. mein letzter Fall. Man steht man am Empfang des Praktikumbetriebs und niemand kennt den Schüler. Ein Anruf auf dem Mobiltelefon des Schülers konnte eine schnelle Klärung bringen und ich wurde abgeholt.

    Fahr ich halt wieder heim. Schüler kriegt ne Mail dass er nicht anzutreffen war, er möge den Sachverhalt bitte aufklären.

  • z.B. mein letzter Fall. Man steht man am Empfang des Praktikumbetriebs und niemand kennt den Schüler. Ein Anruf auf dem Mobiltelefon des Schülers konnte eine schnelle Klärung bringen und ich wurde abgeholt.

    Ja, mag sein, dass der Empfang dann telefoniert.


    Mir ging es — Entschuldigung, wenn das nicht klar wurde — um Fälle, in denen jemand bittet, zu telefonieren, weil man etwas nicht per Mail klären könne. Mir fällt da kein Beispiel ein.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Du hast dich bei „Lust“ vertippt.

    Nein. Ich empfinde es als meine Dienstpflicht, dem Wunsch einer Schülerin nach einem Gespräch zu entsprechen, falls nichts Gravierendes vorgefallen ist. Jedoch bestimme ich die Priorität.

  • Im Übrigen verstehe ich nicht, was man telefonisch klären möchte, was nicht auch per E-Mail ginge. Der wesentliche Unterschied ist doch, dass am Telefon die Dokumentation schwieriger ist.

    Nicht jeder Mensch nutzt E-Mails. Wir haben tatsächlich noch Eltern, die offiziell keine Mailadresse haben. Letztlich ist das aber auch kein Problem. In der Regel hinterlassen die Eltern einfach beim Sekretariat eine Rückrufbitte. Die Lehrkraft ruft dann bei Gelegenheit (von der Schule) zurück. Ansonsten verabredet man einen Zeitraum, wo die Lehrkraft in der Schule telefonisch erreichbar ist. Während Corona gab es mal die Vorgabe, dass man für mind. eine Stunde pro Woche telefonisch in der Schule erreichbar sein musste bzw. eine Sprechstunde anbietet. Da saß man halt im Lehrerzimmer und hat gearbeitet und gewartet, ob sich jemand meldet.

  • Nun meine Frage: Kann ich dazu verpflichtet werden, telefonisch erreichbar zu sein?

    Du kannst nur dazu verpflichtet werden telefonisch erreichbar zu sein, wenn der Dienstherr Dir ein Diensthandy stellt. Wenn nicht, dann eben nicht. Ich würde wohl einfach auf Stur stellen und sagen, daß ich weder über einen Festnetzanschluß noch über ein Smartphone verfüge. :pirat:

  • Wir haben immer mal wieder etwas penetrantere SuS, aber diese Dame ist schon sehr ... nachdrücklich. Angeblich aufgrund der Gesundheit geht es nur via Telefonat (schreibt mir aber ständig Mails und wollte sich eigentlich ja nachmittags mit mir am der Schule treffen). Sie zieht echt alle Register.

    Dann würde ich auch "alle Register" ziehen, also Kommunikation nur noch schriftlich über das Sekretariat, kein Telefonat und keine eMails. Sollt ees doch zu einem Besprechungstermin kommen, dann nur mit Zeugen und Gesprächsprotokoll. Gerade als männlicher Lehrer bin ich da bei Schülerinnen extrem vorsichtig, nachdem ich es mal erleben durfte, wie an meiner Ref-Schule ein Kollege im Anschluß an so ein Gespräch bezichtigt wurde sich an der Schülerin vergangen zu haben. Vor Gericht wurde er letztlich zwar Freigesprochen, weil sich herausgestellt war, daß die Anschuldigungen nur erfunden waren, um dem Kollegen "eins reinzuwürgen", aber die Monate zwischen dem Vorfall und dem Gerichtsurteil waren für ihn die Hölle.

  • Nicht jeder Mensch nutzt E-Mails.

    Ich behaupte mal, dass alle Eltern ein Handy benutzen und in der Lage sind, einen Emailaccount einzurichten. "Unsere" Eltern wurden zu Beginn der Coronamaßnahmen verpflichtet, eine Emailadresse anzugeben. Das hat nach einiger Zeit auch funktioniert.

    Auch eine Selbstverpflichtung, telefonisch außerhalb der Schule für Schüler oder Eltern erreichbar zu sein ist doch Murks. So macht man sich die Arbeit unnötig schwer. Per Email, ok.

  • Du kannst nur dazu verpflichtet werden telefonisch erreichbar zu sein, wenn der Dienstherr Dir ein Diensthandy stellt.

    Zur Erreichbarkeit reicht auch ein Festnetzfernsprecher. Dürfte es in vielen Schulen geben.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Nicht jeder Mensch nutzt E-Mails. Wir haben tatsächlich noch Eltern, die offiziell keine Mailadresse haben.

    Mag sein. Ist aber ungewöhnlich. Dann kann man halt nicht mailen. Dann spricht aber nicht die Sache, über die gesprochen werden soll, gegen den Mailkontakt. Es ist dann ein technisches Hindernis.


    In dem Fall wird aber auch kaum jemanden per E-Mail nach der Telefonnummer fragen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich behaupte mal, dass alle Eltern ein Handy benutzen und in der Lage sind, einen Emailaccount einzurichten. "Unsere" Eltern wurden zu Beginn der Coronamaßnahmen verpflichtet, eine Emailadresse anzugeben. Das hat nach einiger Zeit auch funktioniert.

    Auch eine Selbstverpflichtung, telefonisch außerhalb der Schule für Schüler oder Eltern erreichbar zu sein ist doch Murks. So macht man sich die Arbeit unnötig schwer. Per Email, ok.

    Du kannst keine Eltern verpflichten einen Emailaccount einzurichten.

    Am Ende ist die Sache doch recht einfach. Du musst für die Eltern erreichbar sein. Das passiert in der Regel durch die Dienstmail. Für alle anderen gibt es halt eine Sprechstunde oder telefonischen Kontakt über die Schule.

  • Mag sein. Ist aber ungewöhnlich. Dann kann man halt nicht mailen. Dann spricht aber nicht die Sache, über die gesprochen werden soll, gegen den Mailkontakt. Es ist dann ein technisches Hindernis.


    In dem Fall wird aber auch kaum jemanden per E-Mail nach der Telefonnummer fragen.

    Ich habe auch nur gesagt, dass man nicht voraussetzen kann, dass die Eltern/Schüler nur per Mail Kontakt aufnehmen dürfen. Bei Schülern mag es dann noch gehen, wenn sie in der Schule einen Internetzugang und eine Mailadresse gestellt bekommen.

  • Bei uns haben viele Eltern keine Emailadresse oder sie haben eine und sagen, sie nutzen sie nicht. Viele unsrer Eltern lesen und schreiben schlecht. Mir persönlich ist eine Email eigentlich auch am liebsten, aber wenn die Eltern das nicht wollen, kann ich sie auch nicht zwingen.

    Dann rufe ich sie eben an (von der Schule).

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

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