Hallo zusammen,
ich habe im Forum gefühlt, aber nichts aktuelles gefunden.
Ich würde heute von einer Kollegin darauf hingewiesen, dass wir an unserer Schule verpflichtet seien, telefonisch für die SuS erreichbar zu sein, also entweder unsere private Nummer herauszugeben oder eine zweite "Dienstnummer" anzulegen.
Ich habe kein Festnetz und kein Dualsim und möchte dies auch nicht haben/anschaffen. Meine private Nummer geht imho keinen SuS etwas an, zumal sie dann automatisch meinen WhatsApp Kontakt hätten und dieser Weg der Kommunikation ist explizit verboten. Ich habe ehrlich gesagt auch einfach schlechte Erfahrungen mit rücksichtslosen Eltern gemacht.
Nun meine Frage: Kann ich dazu verpflichtet werden, telefonisch erreichbar zu sein? Bisher habe ich das so gelöst, dass ich in dringenden Fällen die SuS mit unterdrückter Nummer anrufe.
Jetzt habe ich allerdings eine äußerst penetrant-unhofliche Schülerin, die sämtliche Kontaktmöglichkeiten, die ich ihr aufzähle (E-Mail, persönliches Gespräch zu versch. Zeiten vor Ort, Videokonferenz zu von mir festgelegten Terminen, auch den Rückruf zu drei verschiedenen Terminmöglichkeiten) nicht wahrnimmt, sondern nur zu den ihr genehmen Zeiten mich anrufen will. Oder Sie möchte sich bitte nachmittags um drei an der Schule treffen...
Ich bin ultimativ genervt und kenne die Dame nichtmal wirklich. Sie war bislang genau einmal im Unterricht, hatte dort einen sehr merkwürdigen Auftritt und seitdem ist sie weg, jetzt wohl krankgeschrieben.
Was denkt ihr?
Liebe Grüße