Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe mal eine allgemeine, vielleicht auch sehr theoretische Frage, die mehr von meinem Mann (ehemaliger BR in der freien Marktwirtschaft) kommt, weil ich mir über das Thema noch nie Gedanken gemacht habe.
Es geht darum, dass mein Mann in seiner Tätigkeit oft Arbeitsmails am Sonntag bearbeitet hat. Daraufhin wurde er zu einem Mitarbeitergespräch eingeladen und ihm eine Abmahnung angedroht, mit der Begründung, dass auch freiwillige Sonntagsarbeit nicht vom Arbeitgeber geduldet werden kann. Daraufhin gab es natürlich auch Gespräche im BR-Kreis und da wurde festgestellt, dass nach Arbeitszeitgesetz die Sonntagsarbeit nur in sehr begrenzten Fällen erlaubt ist und auch dem Schutz des Arbeitsnehmers dient und somit vom Chef nicht zu dulden ist.
Nun lachen wir als Lehrer darüber. Wer arbeitet denn nicht auch sonntags? Bei uns an der Schule ist es zumindest üblich, dass Kolleg_innen sich auch sonntags per Mail austauschen und auch die Schulleitung liest und beantwortet Mails am Sonntag. Dass man das Vorbereiten von Unterricht nicht überprüfen kann, ist ja klar, aber die Arbeitszeiten sind anhand der Mails ja durchaus nachvollziehbar.
Es geht mir nicht um angeordnete Sonntagsarbeit, sondern um die Duldung seitens der Schulleitung. Könnte man so ganz theoretisch dafür Ärger bekommen oder ist die Schulleitung sogar dazu verpflichtet, unsere Sonntagsarbeit zu unterbinden?
Wie wird das bei euch gehandhabt und/oder habt ihr schonmal damit Erfahrungen gemacht?
Liebe Grüße