In der Regel sind das ja keine Gedichte, die man zu Erbauung liest, sondern ziehen Arbeit nach sich. Wer die am Sonntag erledigen möchte, bitte. Wenn man das nicht vorhat, muss man auch nichts lesen.
Genau.
Es liegt an dir selbst.
In der Regel sind das ja keine Gedichte, die man zu Erbauung liest, sondern ziehen Arbeit nach sich. Wer die am Sonntag erledigen möchte, bitte. Wenn man das nicht vorhat, muss man auch nichts lesen.
Genau.
Es liegt an dir selbst.
Erstens hat die TE von einer theoretischen Frage gesprochen und rein theoretisch ist die Frage arbeitsrechtlich halt schon interessant. Natürlich kann man sagen "Lass es doch einfach!", aber damit ist die theoretisch-arbeitsrechtliche Seite nicht geklärt. Und ja, es gibt eben Menschen, die rechtliche Fragestellung interessant finden.
Das würde ich auch gerne noch einmal aufgreifen. Ich habe hierzu einmal in die Nds. ArbZVO geschaut, wie die Formulierung bzgl. der Ruhezeiten genau aussieht. Dort ist die Rede davon, dass entsprechende Ruhezeiten "zu gewähren" sind. Insofern scheint es zumindest beamtenrechtlich weitgehend unproblematisch zu sein, wenn sich Lehrkräfte doch dafür entscheiden, auch innerhalb dieser Ruhezeiten ihre Mails zu lesen oder Unterricht vorzubereiten. Es darf aber gleichzeitig nicht vorausgesetzt werden und hier sollte die (erweiterte) Schulleitung m.E. mit gutem Beispiel vorangehen und ebenfalls Mails u.ä. nur zu fest definierten Zeiten senden und bearbeiten.
Elfenlied Ein abmahnwürdiges Verhalten sehe ich hier - jedenfalls mit Blick auf die Arbeitszeitverordnung - bei Lehrkräften erst einmal nicht.
PS: Das mag anders aussehen, wenn der Beamte seine Ruhezeit unaufgefordert unterbricht und anschließend aufgrund dieser Unterbrechung eine erneute Aufnahme einer ununterbrochenen Ruhezeit fordert. Also zum Beispiel: "Sorry Chef, ich habe leider gestern noch bis 23 Uhr Mails beantwortet...daher kann ich heute erst ab um 10 zur Arbeit kommen".
PPS: Bei Beamten gibt es natürlich keine Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinn, wir befinden uns stattdessen dann im Disziplinarrecht.
Wenn man das nicht vorhat, muss man auch nichts lesen.
Naja, wir waren und sind verpflichtet spätestens Sonntagabend noch mal in die Cloud zu gucken oder Mails zu lesen, Arbeit zieht das in der Regel erst Montag nach sich, es sei denn die Eltern müssen noch kurz über eine Änderung informiert werden.
Und ja, ich denke schon, dass das geht, denn sie könnten ja auch anweisen, dass wir Montag früh um 6UHr das spätestens lesen müssen, das will ja auch niemand, wäre aber ohne Zuschlag usw. möglich.
sind verpflichtet spätestens Sonntagabend noch mal in die Cloud zu gucken oder Mails zu lesen,
Wenn ihr's mit euch machen lasst. Viel Spaß.
Ich schaue gerne freitag, bevor ich fahre noch mal in die Mails. Wenn ein Rechner frei ist. Dann ist Wochenende.
denn sie könnten ja auch anweisen, dass wir Montag früh um 6UHr das spätestens lesen müssen
Da ist das Schulgebäude noch nicht mal offen. Pfft.
Ich weiß, dass das in Lehrerkreisen wenig verbreitet ist: Aber für eine 40-Stundenwoche (mit freiem Wochenende) muss man tatsächlich an 5 Tagen jeweils 8 Stunden arbeiten. Und bevor ich mich am Sonntag hinsetze, bereite ich meinen Unterricht doch lieber am Freitag vor.
Das ist aber doch auch mal wieder Geschmackssache. Ich persönlich mache oftmals den Freitag Nachmittag frei (und auch einige Nachmittage nach Unterrichtsschluss) und setze mich dann am Samstag oder auch am Sonntag nochmal ein oder zwei Stunden an den Schreibtisch zum Vor- oder Nachbereiten von Unterricht. Mir ist der Sonntag halt nicht so "heilig" wie vielen anderen. Einen Tag am Wochenende halte ich mir aber definitiv komplett "arbeitsfrei" und ich komme so gut wie nie über meine 40 -Stundenwoche (eher bleibe ich darunter)! Zudem hatte ich in den letzten Schuljahren das Glück einen unterrichtsfreien Tag zu haben, an dem ich dann vor- und nachbereiten konnte.
... und ich komme so gut wie nie über meine 40 -Stundenwoche (eher bleibe ich darunter)! Zudem hatte ich in den letzten Schuljahren das Glück einen unterrichtsfreien Tag zu haben, an dem ich dann vor- und nachbereiten konnte.
Du hast reduziert, du solltest konsistent darunter sein
In NRW ist es sogar geregelt, dass wir E-Mails nicht öfter anfragen müssen, als wir in ein physisches Postfach kuckten. Im Rahmen der Einführung von Logineo wurde das in einer Dienstvereinbarung geregelt:
2.2 Nutzung der E-Mail-Komponentea.Mitteilungen können auf elektronischem Weg ohne Zeitverzögerung zugestellt werden. Es ist aber nicht zumutbar, dass Lehrkräfte ständig ihr Mail-Fach kontrollieren. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Einrichtung dienstlicher E-Mail-Adressen und der Versand von Mitteilungen an das Schulpersonaldurch die Schulleitung auf diesem Wege ohne Einfluss auf die Anwesenheitstage der Lehrkräfte im Rahmen der Unterrichtsverteilung sowie des weiteren Schulpersonals bleibt. Insbesondere ergibt sich aus der Einrichtung einer E-Mail-Adresse nicht eine weitergehende Pflicht zur Einsicht bei den dortigen Eingängen gegenüberden herkömmlichen Postfächern. Dies gilt namentlich auch für Teilzeitkräfte; eine Verpflichtung zur Sichtung von E-Mail-Eingängen auf der dienstlich eingerichteten Adresse an planmäßig unterrichtsfreien Tagen besteht nicht.
Eine Nachricht per E-Mail gilt als zur Kenntnis genommen, wenn sich die Lehrkraft oder das weitere Schulpersonal nach Versand der E-Mail wieder an der Schule aufhält und somit verpflichtet ist -analog zur Nachricht in Papierform -Informationen aus dem Postfach oder E-Mail-Posteingang zur Kenntnis zu nehme
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man aus der Nutzung eines anderen Mail-Systems eine andere Rechtsgrundlage ableiten kann.
Also, ich schaue nach meinen Mails an den Tagen, an denen ich eh zum Unterricht in der Schule bin. Sonntag abend oder in der Nacht zum Montag aber bestimmt nicht.
Also, lasst euch nichts erzählen.
Ich arbeite gerne ab und zu Sonntags, vor allem wenn mein Mann bei der Schwiegermutter ist mit den Kindern.
Dafür kann ich dann an meinem freien Freitag zu Arztterminen, zu Friseur, mich mit einer Freundin in Elternzeit treffen,...
oder in Klausurphasen korrigiere ich halt auch Sonntags. Dafür mache ich dann dazwischen auch mal werktags weniger Stunden.
Das ist doch einfach jedem selbst überlassen.
Und ich weiß auch gerne am Sonntagabend schon, ob eine meiner Stunden am Montag verschoben wurde.
Und ich weiß auch gerne am Sonntagabend schon, ob eine meiner Stunden am Montag verschoben wurde.
Dafür ist Sonntagabend zu spät. Wenn das Freitag nicht geklärt ist, kann das Montag schon mal durcheinander gehen.
Dafür ist Sonntagabend zu spät. Wenn das Freitag nicht geklärt ist, kann das Montag schon mal durcheinander gehen.
Also darf man nur Freitags krank werden?
Da ist das Schulgebäude noch nicht mal offen.
Hast du keinen Schlüssel?
Du hast reduziert, du solltest konsistent darunter sein
Stimmt, um das nochmal zu präzisieren: Ich habe seit einigen Jahren um vier Unterrichtsstunden reduziert und arbeite derzeit nie mehr als 35 Stunden pro Woche. Auch vor meiner Reduzierung kam ich aber sehr gut mit meiner 40-Stundenwoche hin. Ich habe das nämlich über die Jahre immer mal wieder protokolliert, wie ich hier schon mehrfach schrieb.
Hast du keinen Schlüssel?
Kannst du denn jederzeit in eure Schule? Wenn ich um 6 Uhr morgens mit meinem Schlüssel den Nebeneingang nutzen (das ist die einzige Tür, die ich mit meinem "normalen" Schlüssel als Lehrkraft öffnen kann) und die Schule betreten würde, ginge die Alarmanlage los . Die ist meines Wissens bis 6:30 Uhr "scharf geschaltet".
Das ist aber doch auch mal wieder Geschmackssache. Ich persönlich mache oftmals den Freitag Nachmittag frei (und auch einige Nachmittage nach Unterrichtsschluss) und setze mich dann am Samstag oder auch am Sonntag nochmal ein oder zwei Stunden an den Schreibtisch zum Vor- oder Nachbereiten von Unterricht. Mir ist der Sonntag halt nicht so "heilig" wie vielen anderen. Einen Tag am Wochenende halte ich mir aber definitiv komplett "arbeitsfrei" und ich komme so gut wie nie über meine 40 -Stundenwoche (eher bleibe ich darunter)! Zudem hatte ich in den letzten Schuljahren das Glück einen unterrichtsfreien Tag zu haben, an dem ich dann vor- und nachbereiten konnte.
Mir geht es auch gar nicht so sehr um den Sonntag als besonderen Wochentag. Darauf bezog sich die Ausgangsfragestellung vom TE. Dennoch ist ja zu gewährleisten, dass zwischen Dienstschluss und Dienstbeginn mind. 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit und einmal innerhalb eines 7-Tage-Zeitraums eine ununterbrochene Ruhezeit von 24+11 Stunden eingehalten werden kann.
Ob man selbst dann seinen Dienst von Freitag abend bis Sonntag morgen oder von Samstag abend bis Montag morgen unterbricht, kann dabei ja meist selbst gesteuert werden. Wichtig ist m.E. nur, dass man sich auch wirklich solche Ruhezeiten nimmt, um tatsächlich mal von Schule abschalten zu können. Das höre ich bei dir aber auch raus.
Naja, wir waren und sind verpflichtet spätestens Sonntagabend noch mal in die Cloud zu gucken oder Mails zu lesen, Arbeit zieht das in der Regel erst Montag nach sich, es sei denn die Eltern müssen noch kurz über eine Änderung informiert werden.
Und ja, ich denke schon, dass das geht, denn sie könnten ja auch anweisen, dass wir Montag früh um 6UHr das spätestens lesen müssen, das will ja auch niemand, wäre aber ohne Zuschlag usw. möglich.
Was ist so super wichtig, dass man Sonntags Abends seine Mails checken muss, was nicht bis Freitag Mittags (ggf. Nachmittags) im Mailkasten ist? (von besonderen Ausnahmlagen mal abgesehen).
Vielen Dank für die vielen Beiträge und die angeregte Diskussion
Mir ging es tatsächlich nicht darum, zu diskutieren, wie jeder einzelne von euch das handhabt und welche Vor- und Nachteile es gibt, sondern die tatsächliche arbeitsrechtliche Situation zu beleuchten, wie WillG das gut beschrieben hat.
Das würde ich auch gerne noch einmal aufgreifen. Ich habe hierzu einmal in die Nds. ArbZVO geschaut, wie die Formulierung bzgl. der Ruhezeiten genau aussieht. Dort ist die Rede davon, dass entsprechende Ruhezeiten "zu gewähren" sind. Insofern scheint es zumindest beamtenrechtlich weitgehend unproblematisch zu sein, wenn sich Lehrkräfte doch dafür entscheiden, auch innerhalb dieser Ruhezeiten ihre Mails zu lesen oder Unterricht vorzubereiten.
Die "Nds. ArbZVO" steht ja trotzdem erstmal unter dem Arbeitszeitgesetz, was ja klar sagt: "(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden." (https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html) Es gibt natürlich Ausnahmen, wie Schichtdienst, Krankenhäuser, Kraftfahrer etc., aber von Lehrern kann ich da nichts lesen (weder Angestellte noch Beamte).
/edit: im Nds. ArbZVO § 2 (2) steht sogar klar: "Arbeitstage sind die Werktage mit Ausnahme der Sonnabende." Also: Es darf weder samstags noch sonntags gearbeitet werden. Die Frage wäre halt, was passiert, wenn man sich nicht daran hält.
Wir sind weder Selbstständige, noch Freiberufler o.Ä. - natürlich war mein erster Einwand auch "ja, hallo?! Ich teile mir meine Arbeit halt selber ein, kann doch auch sonntags meinen Kram machen", aber auch Angestellte mit Arbeit auf Vertrauensarbeitszeit oder Gleitzeit dürfen nicht "einfach so" auch am Sonntag arbeiten. Das Gesetz hat ja auch den Grund, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, zum Beispiel damit man nicht jeden Tag arbeitet.
Aber bei uns Lehrern gibts gefühlt wieder ne Extrawurst bzw. jeder macht es "einfach", in dem Glauben/dem allgemeinen Konsens "dass das schon so okay ist", obwohl das ArbZG das eigentlich gar nicht hergibt - oder doch? Deswegen hab ich die Frage ja hier gestellt
Liebe Grüße
Hast du keinen Schlüssel?
Ja. Ich habe jede Menge Schlüssel, aber keinen für die Schulgebäudeaußentüren. Wozu auch?
Was ist so super wichtig, dass man Sonntags Abends seine Mails checken muss
Nichts. Man muss aber aufpassen, dass man sich selbst nicht zu wichtig nimmt.
Also darf man nur Freitags krank werden?
Komische Frage. Krank werden ist doch keine Frage des Dürfens. Man wird halt krank. Was hat das jetzt mit dem Freitag zu tun?
Wenn ihr's mit euch machen lasst. Viel Spaß.
Ich schaue gerne freitag, bevor ich fahre noch mal in die Mails. Wenn ein Rechner frei ist. Dann ist Wochenende.
Da ist das Schulgebäude noch nicht mal offen. Pfft.
Na das braucht man ja nicht, wir haben ja Dienstrechner Zuhause.
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