Abordnung und Beförderungsamt

  • Hallo zusammen!


    In einer interessanten Abordnung habe ich folgenden Satz gelesen: "Die Abordnung ist kein Beförderungsamt"


    Bedeutet das, die Beförderung hängt an meiner Schule? Wie oft/selten ist es, dass man bei einer 50%-Abordnung noch eine Beförderung bekommt?


    Und noch eine Frage, wo ich dabei bin: Wenn ich mich für eine Abordnung bewerbe, wie sehr könnte eine Schulleitung eingreifen?


    Danke für eure Antworten!

  • Man bleibt im jetzigen Statusamt und kann nicht im Rahmen dieser Abordnung befördert werden.


    Man kann noch eine Beförderung an der Schule bekommen, wieso nicht?

    Ich würde aber schätzen, dass es sich eher um eine Beförderung nach A14 handelt?


    Der Schulleiter kann schon seinen Meinung kundtun. Es hängt von der schulischen Situation ab.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt Stellen, die zb. A14 sind, auf die man sich bewerben kann, wenn man A13 hat, und wird dann befördert (habe ich aber nie gesehen), und es gibt auch Stellen, wo man während der Beförderungszeit die Möglichkeit erhält (durch eine positive Beurteilung) befördert zu werden.

    Ich bin mit A13 in meine Abordnung gegangen, ich werde die Abordnung mit A13 verlassen.
    Aber ich hätte rein theoretisch auch die Möglichkeit, aus der Abordnung aus mich auf eine A14-Stelle wo auch immer zu bewerben, genauso als ob ich weiterhin in der Schule wäre.

    Die Schulleitung kann schreiben, dass du unabkömmlich bist und er nicht auf dich verzichten kann, dann müsste sich der PR rumstreiten ;)

    • Offizieller Beitrag

    Der Satz ist eine Formalie. Mit der Abordnung wird man nicht befördert.

    Man kann sich theoretisch während der Abordnung auf eine Beförderungsstelle bewerben.


    Je nachdem, wohin man abgeordnet wird, kann man auch dort befördert werden. Dann steht da der Satz in der Stellenausschreibung, dass die Beurteilungskompetenz nach zwei Jahren auf die neue Dienststelle übergeht und die Beurteilung dann Teil einer Personalmaßnahme - sprich Beförderung - sein kann. Wenn man zu 50% abgeordnet ist, müssen sowohl Schule als auch die andere Dienststelle in diesem Fall einen Beurteilungsbeitrag leisten - und man braucht eine Bezirksregierung, die dann mitspielt. Das trifft meiner Kenntnis nach nicht auf alle BR zu.

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