Guten Tag,
Ich habe eine Frage zur Mehrarbeitsabrechnung bei Teilzeitlehrkräften.
Was ich weiß: Wenn man krank ist oder ein Feiertag ist, dann gelten die ausgefallenen Stunden dennoch als IST-Stunden (sog. "anrechenbare Ausfallstunden").
Weiterhin gilt:
"Hat die Lehrkraft keinen Rechtsanspruch auf den Stundenausfall dürfen die ausgefallenen Pflichtstunden nicht auf die Ist-Stundenzahl angerechnet werden. [...]
z. B. in folgenden Fällen:
- bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall (Schulfrei wegen Hitze, Glatteis u.a.)"
Zu teilzeitbeschäftigten Lehrkräften finde ich das hier:
"Abgeltung durch Freizeitausgleich
Bei Teilzeitkräften, die Mehrarbeit geleistet haben, ist eine Saldierung von Ausfallstunden aus Anlass etwa von Schulveranstaltungen, Zeugnisausgaben oder der Abwesenheit von Klassen bis zum Erreichen der Vollbeschäftigung nicht zulässig. Ausfallstunden, auf deren Entstehen die Lehrkraft keinen Einfluss hat, sind dann als Ist-Stunden anzurechnen."
Was bedeutet das konkret?
Heißt der letzte Satz, dass Teilzeitkräfte wohl bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall die ausgefallenen Stunden als IST-Stunden anrechnen können? Einfluss hat man ja nicht darauf.
Wenn eine Teilzeitkraft z.B. in einer Woche eine Mehrarbeitsstunde geleistet hat, aber zwei Stunden wetterbedingt ausgefallen sind, kann die Mehrarbeit dann abgerechnet werden oder nicht?
Lieben Dank für eure Hilfe