Eine Bekannte hat mich heute gefragt, unter welchen Voraussetzungen man in die gesetzliche Krankenkasse wechseln kann. Sie hat gerade das Ref. Beendet, ihr Mann ist in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Im Ref. War sie bei der Bayrischen Beamtenversicherung, aber der Versicherungsvertreter hat ihr nun mitgeteilt, dass Beamte in Baden-Württemberg nun nur noch zu 50 % beihilfeberechtigt seien, auch wenn sie Kinder haben.
Stimmt das denn? Weiß jemand, unter welchen Voraussetzungen man in eine gesetzliche Krankenkasse, am besten in die Familienversicherung wechseln kann?