Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage und da ich auch durch eine entsprechende Internetsuche nicht wirklich fündig geworden bin versuche ich es hier.
Und zwar frage ich mich wie unsere Arbeitszeit berechnet wird. Wir (NRW, Gesamtschule) werden ja für eine 41(?) Stunden Woche bezahlt. Diese ergibt sich ja aus 25,5 Depundatsstunden + ich nenn es mal "Dienstpflicht". Jetzt Ist meine Frage aber, wie genau wurde die Dienstpflicht festgesetzt. Als Beispiel gehört ja zur Dienstpflicht Besprechungen und Konferenzen. Aber nirgendwo konnte ich nachlesen, Wieviel dies an Zeit einnehmen soll. Es können ja (wenn man eine spitzfindige SL hat) beliebig viele Konferenzen angesetzt werden und alles unter den Deckmantel "Dienstpflicht" abgefrühstückt werden.
Gleiches gilt für andere Punkte, die in der BASS als Dienstpflicht deklariert werden. Insbesondere wieviel Zeit wird abgezogen für die Vor- und Nachbereitung einer Unterrichtsstunde. Diese ist ja komplett individuell (Je nach Fach/Erfahrung etc).
Hintergrund der Frage ist, dass ich vorher an einem Gymnasium war und es dort gefühlt nur alle paar Wochen Eine Konferenz/Besprechung von 2-3 Stunden gab, während ich an der Gesamtschule aktuell so gut wie jede Woche am Konferenztag eine Konferenz von 2-3 Stunden habe. + hier und da noch diverse "Dienstpflichten" (Insbesondere die Elternarbeit ist deutlich gewachsen), die ich in dem Ausmaß an der anderen Schule nicht hatte. An beiden Schulen bekomme ich aber den gleichen Lohn am anfang des Monats.
Und ich finde es irgendwie seltsam einfach den Hammer fallen zu lassen, nachdem ich für mich meine 41 Stunden abgearbeitet habe. Eben weil sowas wie Vor- Und Nachbereitung so individuell ist und die Berechung aufgrund von Ferien etc nicht einfach ist. Vorallem frage ich mich da, wie man eine Überlastungsanzeige rechtfertigen kann, wenn alles nur so schwammig formuliert ist.