Ich bitte dich! Da geht es doch um die Wahl der Elternvertreter*innen. Das ist doch was völlig Anderes als Kollegiumskonferenzen und Co. Dass es für diese Wahlen eine Ladungsfrist gibt, war mir schon klar!
Vielleicht solltest Du dir einen anderen Ton angewöhnen? Du hast gefragt, ob ich eine Rechtsquelle habe. Ich habe gegoogelt und für dich etwas gefunden. Bei uns werden Elternvertreter auf den ersten Elternabenden gewählt. Ansonsten gilt §34 Absatz 2 NSchG. Frage also deinen Schulleiter nach der Ordnung für eure Konferenzen. Ich finde das ziemlich eindeutig. Dazu ist noch §38 NschG. zu beachten, womit eine kurzfristige Einladung zu Konferenzen mit Elternvertretern ausgeschlossen sein sollte. Ebenso sind natürlich die diversen Arbeitszeitvorgaben für die Lehrkräfte zu beachten. Aber wenn man so antwortet, kannst Du sie dir sicherlich selber raussuchen.