Die wenigsten (keine?) Studienordnungen schreiben die Art des Aufenthalts vor, wenn man dort studiert / arbeitet / etwas Praxisbezogenes macht. (AuPair und Freiwilligendienste werden ja auch überall akzeptiert).
und das sind wirklich win-win-Situationen.
Da bin ich mir für NDS allerdings nicht so sicher, ob auch Au Pair-Aufenthalte, Freiwillgendienste o. ä. akzeptiert werden. In der von mir gestern zitierten Verordnung (hier nochmal der Link:
https://www.voris.niedersachse…c.id=jlr-MALehrVND2015pP8 ) ist explzit von einem "studienrelevanten Auslandsaufenthalt" die Rede mit dem Zusatz "Ein im Ausland abgeleistetes fachdidaktisch oder bildungswissenschaftlich orientiertes Praktikum kann auf die Dauer des Auslandsaufenthalts angerechnet werden."