Hi, wollte mich kurz erkundigen, wie die Bestimmungen bei einem Versetzungsantrag (verbeamte - kinderlose - Lehrkraft NRW - Berufskolleg) aussieht, wenn eine gleichgeschlechtliche Ehe eingegangen wird und ein Ehepartner:in aufgrund seiner Arbeitsstelle nicht den Wohnort wechseln kann. Die Entfernung zwischen den zwei Wohnorten beträgt rund 60 Kilometer.
Wird solch eine Situation mit in die Entscheidung zur Bewilligung des Versetzungsantrags einbezogen?
Sonnige Grüße