Hallo zusammen!
Zwar bin ich erst nächstes Jahr mit dem Ref fertig, aber ich habe mal eine Frage zum Nachweis der Rettungsfähigkeit für den Schwimmunterricht.
Natürlich habe ich ihn für das erste Examen gemacht, weil eins meiner Fächer Sport ist. Nun stellt sich für mich allerdings die Frage wie lange dieser "neueren Datums" ist.
Normal muss man den Schein ja alle 2 Jahre erneuern. Gilt das auch für Lehrer?
Irgendwann habe ich gehört, dass Lehrer eine längere Frist haben. Kann mir da jemand helfen?
Mein Schein wäre nächstes Jahr nämlich 3 Jahre alt.
Würde mich über eure Hilfe sehr freuen!
Lieben Gruß, die Schnita
Nachweis der Rettungsfähigkeit
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Man muss den als Lehrer gar nicht mehr erneuern. Jedenfalls nicht in Nedersachsen. Das bemängelt der DLRG auch immer wieder. Es wird zwar empfohlen, den Schein durch Fortbildungen o.ä. immer wieder zu erneuern, ist aber nicht vorgeschrieben.
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Hallo Hanni!
Danke für die Antwort!
Das ist ja erstaunlich. Schaut man in Niedersachsen noch nicht mal bei der Bewerbung auf das Datum? Ich kann es kaum glauben, aber meine Fachleiterin meinte das auch. Da bin ich aber davon ausgegangen, dass dies für eingestellte Lehrer gilt.Da ich mich auch in anderen Bundesländern bewerben möchte, würde ich mich daher auch interessieren, inwiefern das Datum des Scheines da ausschlaggebend ist. Besonders interessiert mich NRW, Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein.
Vielleicht kann mir da jemand von seinen Erfahrungen berichten?
Lieben Gruß, die Schnita -
In NRW braucht man ihn auch nicht erneuern. Jedenfalls habe ich eine Kollegin mit einem uralten Schein und die geht jede Woche zum Schwimmunterricht.
Talida
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hallo,
in nrw ist es so, dass man die rettungsfähigkeit alle vier jahre erneuern muss, es aber anscheinend nur wenige wissen. wir hatten das thema im forum schon mehrfach und ich habe auch schon einmal aus einem hochoffiziellen heftchen zitiert, habe jetzt allerdings keine zeit, danach zu suchen...
ich weiß, dass viele kolleginnen und kollegen ohne "frische" rettungsfähigkeit schwimmunterricht geben, möchte aber nicht wissen, was der richter im zweifelsfall sagen würde...lg,
grundschullehrerin -
NEIN, es wird vom KM empfohlen die zu erneuern. Aber kein MUSS! So steht es zumindest in dem Teil A Sicherheitsförderung im Schulsport.
Dazu empfehle ich folgende hochoffizielle Lektüre: http://www.schulsport-nrw.de/i…g/sifoe_erlass_02a01.html
Als Ausbilder der DLRG empfehle ich aber dringend die Wiederholung!
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Da hab ich doch direkt auch mal eine Frage zu.
Ist es schwer den DLRG-Schein zu erwerben? Ich möchte ihn auch bald machen und trainiere dafür schon etwas. Was muss man dort denn alles machen? Und kann man sich einfach über die Seite des DLRG zu einem Kurs anmelden?Ich habe von einem Schulleiter gehört, dass man den DLRG-Schein macht und ihn dann in der Tasche hat, also ihn nicht auffrischen muss....
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Das kommt ganz auf deine Sportlichkeit an.
Wenn du das Retttungsschwimmabzeichen Bronze machen willst, dann musst du alle Dinge schaffen, die da stehen.
Am besten suchst du dir über die Internetseite eine Ortsgruppe in deiner Nähe heraus und rufst dort einfach mal an. Die können dir dann sagen, wie alles weitere abläuft (Kompaktkurs, Mehrwöchiger Kurs einmalig pro Woche, im ganz normalen Training oder oder oder). -
Was genau meinst du mit "DLRG Schein". Nur die Rettungsfähigkeit oder ein Rettungsschwimmabzeichen? Wenn du die Rettungsfähigkeit erwerben willst, kannst du die Bedingungen unter dem von mir angegebenen Link nachlesen. Für die verschiedenen Rettungsschwimmscheine sieh bitte auf die Seiten der DLRG.
Schwierig ist alles nicht. Das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze und Rettungsfähigkeit unterscheiden sich nicht allzu stark. Wobei die Rettungsfähigkeit mit weniger Aufwand verbunden ist. Meine Meinung und die Meinung der DLRG ist, dass die Rettungsfähigkeitr unzureichend ist.
Das Rettungsschwimmabzeichen in Silber oder sogar Gold ist natürlich schwieriger.
Zur Frage der Wiederholung habe ich auch schon was geschrieben und das kannst du ebenfalls unter dem angegeben Link nachlesen.
Gruß Daniel
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