Gefühle nach dem Ref.

  • Revisionsbesuche für die Probezeit

    Bei euch gibt es also auch schon zu Beginn der Probezeit Besuche durch die Schulleitung? Das habe ich hier in NDS (zumindest an den BBSn, von anderen Schulformen weiß ich es nicht) noch nie erlebt und das ist m. E. auch nicht vorgesehen. Bei uns kommt die/der SL erst frühestens nach einem Jahr zu den "Verbeamtungslehrproben" (also erst vor der Verbeamtung auf Lebenszeit).


    Ansonsten: Tolle Tipps CDL , denen ich vollumfänglich zustimme!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei euch gibt es also auch schon zu Beginn der Probezeit Besuche durch die Schulleitung? Das habe ich hier in NDS (zumindest an den BBSn, von anderen Schulformen weiß ich es nicht) noch nie erlebt und das ist m. E. auch nicht vorgesehen. Bei uns kommt die/der SL erst frühestens nach einem Jahr zu den "Verbeamtungslehrproben" (also erst vor der Verbeamtung auf Lebenszeit).


    Ansonsten: Tolle Tipps CDL , denen ich vollumfänglich zustimme!

    Beamtenrechtlich vorgesehen sind Besuche im ersten und letzten Jahr der Probezeit (wenn diese maximal drei Jahre dauert, sonst gibt es in jedem Fall weitere Revisionsbesuche), wobei im ersten Jahr angekündigt besucht wird, im letzten Jahr auch unangekündigt besucht werden kann (wobei üblicherweise SLen Hinweise geben, aus denen man ableiten kann, in welcher Woche sie kommen werden). Direkt zu Beginn zu kommen ist sowohl meiner Erfahrung nach als auch von dem her, was ich von Mitanwärter:innen mitbekommen habe, als auch von dem, was ich mir von den diversen Lehrkräften in der Familie diesbezüglich an Hinweisen eingeholt habe vor meinem ersten Jahr in Probezeit SEHR unüblich. Nachdem ich das bei einer Bekannten mitbekommen hatte, die ab den Herbstferien mindestens 14tägig besucht wurde, wobei aber angeblich immer alles in Ordnung war, habe ich mal mit dem Schulrechtler meines Vertrauens darüber gesprochen. Der war reichlich indigniert über die Vorgehensweise dieser SL und meinte, wenn tatsächlich alles in Ordnung wäre, wären derart häufige Besuche unangemessen und könnten letztlich auch die Entwicklung einer Lehrkraft hemmen, was wiederum bedeuten würde, dass es einer konstruktiven Personalentwicklung zuwiderlaufen würde. Auch wenn es rein rechtlich zulässig ist schon früh zu besuchen empfand er auch das als unangemessen, weil man als Lehrkraft Zeit haben sollte an der neuen Schule anzukommen. Genau deshalb handhabten SLen das auch mehrheitlich anders meinte er und würden- von wenigen Sonderfällen abgesehen- nur im Fall von Problemen früher ihre Besuche ansetzen oder manchmal, bei der Verkürzung der Probezeit auf ein Jahr, um trotzdem zweimal pro Fach kommen zu können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Danke für die Erläuterungen CDL !

    Bei an den BBS in NDS kommt die/der SL i. d. R. nur zweimal zur "Verbeamtungslehrprobe" gegen Ende der Probezeit (einmal zu einem Unterrichtsbesuch in der beruflichen Fachrichtung, einmal im Unterrichtsfach). Auszug aus dem dazugehörigen Runderlass des nds. MK (http://www.schure.de/20411/33,03002.htm) - siehe hier Punkt 1.2:

    1. Beamtin und Beamter auf Probe

    1.1. Vor Ablauf der Hälfte der Probezeit

    Verfahren: Besichtigung einer Unterrichtsstunde, sofern aus dem bisherigen Unterricht der Lehrkraft keine hinreichend genauen Erkenntnisse gewonnen wurden und auf weitere Erkenntnisse aus der dienstlichen Tätigkeit der Lehrkraft nicht hinreichend Bezug genommen werden kann, sowie eine anschließende Besprechung des besichtigten Unterrichts.

    Zuständigkeit gem. Nr. 2 des Bezugserlasses zu a): die Leiterin bzw. der Leiter der Schule, an der die Lehrkraft tätig ist.

    1.2. Vor Ende der Probezeit

    Verfahren: Besichtigung von je einer Unterrichtsstunde in zwei verschiedenen Fächern, bei Schulen, die die Sekundarbereiche I und II führen, verteilt auf die beiden Sekundarbereiche, sowie eine anschließende Besprechung des besichtigten Unterrichts.

    Zuständigkeit gem. Nr. 2 des Bezugserlasses zu a): die Leiterin bzw. der Leiter der Schule, an der die Lehrkraft tätig ist.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Welcher SL-Kollege tut sich denn 14-tägige Besuche an, wenn es keine Sachgrund dafür gibt?


    Den Standpunkt mit den frühen Besuchen sehe ich hingegen anders. Zu einem wertschätzenden Umgang gehört das gegenseitige Kennenlernen. Und zwar im Hauptarbeitsbereich.

    Das bedeutet für uns, dass eine/einer aus der SL möglichst bald einen „Höflichkeitsbesuch“ macht. Meistens klappt es dann im Oktober/November. Und uns ist zu dem Zeitpunkt die Lebenszeitverbeamtung herzlichst egal.


    Und ja, das wird bereits bei jeglichen Bewerbungsgesprächen direkt kommuniziert.


    P.S.: ein kollegiales Hospitationsmodell haben wir auch.

  • Bei den GS in NDS gibt es festgelegte Zeiträume, in denen die Besuche erfolgen sollen.

    Ein Besuch ist in der ersten Hälfte, einer später.

    Vorziehen in die ersten Monate ist demnach nicht möglich.


    Auch bei uns habe Junglehrkräfte Welpenschutz und sehr beliebt ist der Satzanfang „Ich hab da mal eine kurze Frage…“

    Trotzdem sind sie dann vollwertige Lehrkräfte und man erwartet auch schon so einiges. Unsere Junglehrerinnen brennen aber auch alle und überlegen sich ganz viel. Außerdem sind wir alle der Meinung, dass man ausprobieren muss, um herauszufinden, was zu einem passt.

  • Welcher SL-Kollege tut sich denn 14-tägige Besuche an, wenn es keine Sachgrund dafür gibt?

    Ja, das war die erste Reaktion, die mein Vater- pensionierter SL- geäußert hat, als ich ihm ziemlich fassungslos davon erzählt habe. ^^ Die Person, um die es geht, hatte aber im ernsten Probezeitgutachten eine gute Bewertung (habe das Gutachten gesehen), also gab es offenbar wirklich keinen Sachgrund für diese Vorgehensweise. Bei denen an der Schule gibt es aber so manche Kuriosität wie einen zentralen Tabletwagen für die Dienstgeräte, weil die Lehrkräfte diese nicht mit nachhause mitnehmen dürfen zur Vorbereitung (es gibt nicht genügend Geräte, da qua Anzahl der Vollzeitdeputate 1:1 angeschafft wurde), sowie ein paar schulrechtlich nicht haltbare Vorgaben, wie dass alle Lehrkräfte an ihren Schultagen für den Fall von Vetretungen zur ersten Stunde im Lehrerzimmer zu sein haben. Offenbar gibt es seit 2 Jahren nur eine kommissarische SL, kein besetztes Konrektorat und die dienstälteste Lehrkraft, die deshalb dummerweise den Laden schmeißen muss, war solange ihr das erlaubt war in der Pandemie gar nicht in Präsenz tätig und dadurch nur sehr selten in der Schule persönlich anwesend. Außerdem hat sie wohl von Verwaltungsfragen und Schulrecht quasi keine Ahnung, sondern versucht Dinge halt irgendwie am Laufen zu halten mangels Einweisung/persönlicher Qualifikation für den Job. Und nein, ich verstehe auch nicht, warum sich keiner gegen diese Zustände zu wehren scheint.


    Daran sieht man, wie unterschiedlich Schulen ticken. Ich war persönlich sehr dankbar, dass ich im ersten Halbjahr an der neuen Schule keine Besuche hatte, weil mich das Ref diesbezüglich so extrem belastet hatte und ich Zeit gebraucht habe, um das Gefühl der Dauerbewertung abstreifen zu können nach dem Ref. Auch ein Besuch, der als "Höflichkeitsbesuch" deklariert ist, hätte in mir genau dieses Gefühl am Leben erhalten. Ich hätte mich aber insofern dann auch nicht für eine Schule entschieden, die so verfährt, wobei ich es wirklich gut finde, wie transparent ihr diesbezüglich bereits bei den Vorstellungsgesprächen arbeitet. Wie groß dann allerdings die Wahl ist, die man hat, hängt gerade bei euch am Gymnasium dann natürlich von den Fächern ab. In der Sek.I, mit guten Noten, Nachweisen zu umfassendem (einstellungsrelevantem) Zusatzengagement vor und im Ref und mit absolutem Mangelfach im Angebot war ich da natürlich fein raus.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Den Standpunkt mit den frühen Besuchen sehe ich hingegen anders. Zu einem wertschätzenden Umgang gehört das gegenseitige Kennenlernen. Und zwar im Hauptarbeitsbereich.

    Das bedeutet für uns, dass eine/einer aus der SL möglichst bald einen „Höflichkeitsbesuch“ macht.

    Das sehe ich wiederum anders. Ich sehe es nicht als "Höflichkeit" an, wenn mich die Schulleitung direkt nach meinem Start an einer neuen Schule - wo ich mich ja erstmal einfinden muss (und das dauert m. E. mindestens ein Schuljahr lang) - in meinem Unterricht begutachtet und das hat für mich auch nichts mit einem wertschätzenden Umgang miteinander zu tun. Wir KuK gehen mit unserem SL auch wertschätzend um und er auch mit uns, obwohl er einen Großteil des Kollegiums noch nie im Unterricht erlebt hat, weil er erst seit drei Jahren an unserer Schule ist.

    Dann müsste es ja - so rein von der Konsequenz her - auch zum "gegenseitigen Kennenlernen" gehören, dass ich die SL ebenfalls in ihrem Unterricht besuche, an einer SL-Runde teilnehme o. ä., wenn ich neu an eine Schule komme, damit ich sie auch in ihrem "Hauptarbeitsbereich" kennenlerne. Gibt es das an irgendeiner Schule?

    Und auf andere Betriebe übertragen, würde es bedeuten, dass jede Chefin/jeder Chef seine neuen Mitarbeiter*innen an ihrem Arbeitsplatz besucht, um sie kennenzulernen, und umgekehrt. Sowas habe ich ebenfalls noch nie gehört.

    Aber ok, das ist wohl wieder Ansichtssache.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich war auch froh, dass ich erstmal in Ruhe ankommen durfte, bevor der erste Besuch kam. Die damalige Schulleitung hat die Besuche immer ans vertretbare Ende der zur Verfügung stehenden Zeitperiode gelegt - fand ich gut.

  • Bei euch gibt es also auch schon zu Beginn der Probezeit Besuche durch die Schulleitung?

    Bei mir war das auch so, allerdings nicht direkt zu Beginn, sondern ein paar Wochen ins Schuljahr hinein, dass ich Zeit hatte, die Klassen kennenzulernen und mich einzuarbeiten. Dieser Besuch waren aber total harmlos i. Vgl. zu U-Besuchen im Ref. oder gar Lehrproben.

  • Ist Rala denn überhaupt verbeamtet?


    Bei unbefristeten Tarifbeschäftigten beträgt die Probezeit ja nur 6 Monate - Unterrichtsbesuche, die über eine Weiterbeschäftigung (oder Kündigung am Ende/während der Probezeit, die arbeitsrechtlich ja ganz einfach ist) mitentscheiden, finden dann natürlich in dem Zeitraum statt (das Verfahren ist natürlich nicht so stark reguliert wie im Beamtenbereich; Schulleitung hat weitgehende Gestaltungsfreiheit, das ist natürlich auch nachteilig für die viel weniger geschützte Lehrkraft)


    Hat der Schulleiter de Eindruck, dass es bei unbefristeten TBs evtl. eng werden könnte mit der Weiterbeschäftigung nach der sechsmonatigen Probezeit, ist er angehalten, dies schon frühzeitig dem Schulamt zu melden (so kenn ich das zumindest). Also in dem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis nach TVL ist (zumindest formal) sofort wieder Druck nach dem Ref. da...

  • Ist Rala denn überhaupt verbeamtet?

    So wie ich sie verstanden habe: Ja. Sie hat ja gerade ihr Ref. erfolgreich absolviert und tritt in BW nun eine Planstelle an; also nehme ich an, dass sie mit Beginn des neuen Schuljahres Beamtin auf Probe wird. Oder Rala ?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei mir war das auch so, allerdings nicht direkt zu Beginn, sondern ein paar Wochen ins Schuljahr hinein, dass ich Zeit hatte, die Klassen kennenzulernen und mich einzuarbeiten. Dieser Besuch waren aber total harmlos i. Vgl. zu U-Besuchen im Ref. oder gar Lehrproben.

    Wie gesagt: Ich kenne das so nicht, dass die Schulleitung "einfach mal so" zum Unterrichtsbesuch vorbeikommt.


    Ich fand im Übrigen damals die Lehrproben zur Lebenszeit-Verbeamtung durch unseren SL auch "harmloser" als die UB und die Prüfungsunterrichte im Ref., zumal dort ja wirklich nur der Schulleiter anwesend war und nicht - wie in vielen UB und natürlich den Prüfungsstunden - mehrere Personen. Bei der Lehrprobe in meiner beruflichen Fachrichtung hatte der SL noch einen externen Termin und ist deshalb nach ca. 25 Minuten wieder gegangen, als die SuS sich noch mitten in einer Gruppenarbeitsphase befanden ^^.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • So wie ich sie verstanden habe: Ja. Sie hat ja gerade ihr Ref. erfolgreich absolviert und tritt in BW nun eine Planstelle an; also nehme ich an, dass sie mit Beginn des neuen Schuljahres Beamtin auf Probe wird. Oder Rala ?

    Genau so, ja.


    Das was wossen beschreibt über die Probezeit bei Angestellten klingt ja dann nochmal direkt ne Spur unangenehmer., da kann ich ja dann froh sein, das mich das nicht betrifft. Wobei ich schon immer dachte, dass sowohl bei Beamten als auch Angestellten etwas Heftiges vorfallen muss, damit die Probezeit nicht bestanden wird oder?

  • Ja. Zumal angesichts des momentanen Mangels die Entscheidung, jemanden in der Probezeit zu gehen, alles andere als leicht fällt (zumindest mir). Die Zeiten, als man unter zehn guten Bewerbern auswählen konnte, sind bis auf weiteres wohl vorbei.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Arbeitsrechtlich ist die Entlassung von Tarifbeschäftigten auf Planstellen in der Probezeit halt völlig einfach, gegenüber dem Schulamt muss das nur (formelhaft) begründet werden. Da wird kein großes Überprüfungsverfahren eingeleitet, wie wenn jemand nicht lebenszeitverbeamtet werden soll.


    Besonders 'unangenehm' ist, wenn der Schulleiter als Begründung 'mangelnde Eignung' wählt (und Schulamt, das denjenigen im Regelfall gar nicht kennen wird, übernimmt) - dann hat man unter normalen Umständen keine Chance mehr im öffentlichen Schuldienst als Tarifbeschäftigter in allen Bundesländer (wie bei der Entlassung eines Beamten auf Probe - die aber erst nach umfangreichsten Aufwand und das Einräumen mehrerer Chancen im Normalfall ausgesprochen wird - und vor allem nach 3 Jahren)


    Ist schon bemerkenswert, die im 2. Stex. nach einem umfangreichen Prüfungsverfahren erworbene Lehrbefähigung kann dem Tarifbeschäftigten faktisch in der Probezeit sehr schnell und unkompliziert entzogen werden...


    Üblich wird natürlich sein, dass dem TB ein 'Hinweis' gegeben wird zur Eigenkündigung - angesichts der rechtlichen Lage, sollte man sich auch genau überlegen, ob man den befolgt (währenddessen verbeamtete Lehrkräfte aufgrund ihres Status solche Hinweise natürlich über einenlangen Zeitraum 'ignorieren' können)


    Rala schreibt:

    Zitat

    Wobei ich schon immer dachte, dass sowohl bei Beamten als auch Angestellten etwas Heftiges vorfallen muss, damit die Probezeit nicht bestanden wird oder?


    Bei Beamten: ja - bei TBs nicht unbedingt (jedenfalls nach der rechtliche Lage, der Personalrat ist bei der Entlassung von TBs in der Probezeit auch nicht mitwirkungsbefugt). Rechtlich/Praktisch völlig ausreichend wäre z.B. auch, dass ein erkrankter Kollege mit identischen Fächern überraschend doch wieder zur Schule zurückkehrt...und man die Planstelle deshalb lieber anders verwenden möchte (es muss kein Kündigungsgrund angegeben werden - von daher hat der TB auch praktisch keine Möglichkeit gegen eine Kündigung in der Probezeit rechtlich vorzugehen)

  • Wobei gegen das Verdikt der "mangelnden Eignung" - das ja in der Tat weitreichende Konsequenzen hat - selbstverständlich das Mittel der gerichtlichen Überprüfung zur Verfügung steht; spätestens dann, wenn eine Folgebeschäftigung aufgrund dieser Aussage abgelehnt wird. Das wäre ja noch schöner.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Bin mir nicht sicher, ob das wirklich geht....(und vor allem auch erfolgversprechend ist). Ist ja eigentlich kein Arbeitszeugnis, sondern eher eine verwaltungsinterne Einschätzung/vermerk (in der Privatwirtschaft wäre sowas natürlich ein Ding der Unmöglichkeit, aber das Los von TBs im ÖD ist ja in vielen anderen Aspekte auch 'Sonderrecht')


    Da von der neueinstellenden Behörde in einem neuen Bundesland aber die Personalakte bei Neueinstellungen aber eh routinemäßig angefordert wird......(der (aus der dann ja auch der Prozess zu entnehmen ist...)...Übrigens auch eine Spezifik des öD...(Privatfirmen können ja nicht Personalunterlagen anderer Privatfirmen anfordern)

  • Wenn man am Ende die Probezeit nicht schafft, wird das als Nichteignung vermerkt und man kann auch als Vertretungskraft nicht arbeiten.

    Die Nichteignung wird von der Behörde ausgesprochen, dennoch hat man die Möglichkeit den Rechtsweg zu nutzen.

Werbung