Absetzbarkeit iPad trotz Dienst-iPad?

  • Moin,


    kann ich weiterhin neu angeschaffte iPads steuerlich absetzen obwohl wir das Dienst-Leih-iPad bekommen haben?

  • obwohl wir das Dienst-Leih-iPad bekommen haben?

    Siehe Post von Susannea + die Frage: Nutzt Du das private iPad denn dienstlich? Ggf. musst Du dem Finanzamt gegenüber die dienstliche Nutzung nachweisen.


    Und noch mehr: Darfst Du überhaupt private Geräte nutzen? Vor Allem, wenn ja, wie gesagt, ein Dienstgerät vorhanden ist und der Arbeitgeber verpflcihtet ist, dafür zu Sorgen das dies Datenschutz- und Dienstkonform genutzt werden kann.

  • Also ja, ich benutze immer zwei iPads. Eins ist per Airplay mit dem Board verbunden, auf dem anderen öffne ich Materialien und notiere Schülerergebnisse.


    Ja, die Dienstgeräte dürfen wir für alles überall benutzen. Es müsste also kein zweites geben; reine Bequemlichkeit.


    Für die Nutzung von Privatgeräten muss man alle paar Jahre mal was unterschreiben (Zugang zum Gerät muss gesichert sein usw.)

  • Darfst du auch komplett frei Software auf dein Dienstgerät laden? Das dürfen wir nämlich nicht. Insofern benötige ich schon um einen Film zeigen zu können ein Privatgerät, welches darüber hinaus auch einen größeren Bildschirm hat, was die Vorbereitung damit erleichtert, eine Maus bzw. Stift hat (beides nicht inklusive beim Dienstgerät), eine Hülle hat für den sicheren Transport von der Schule nachhause und zurück. Speichern darf ich auf dem Dienstgerät auch nicht dauerhaft, benötige also wahlweise einen privaten Stick oder privaten Webspace in der Cloud, um Dateien abspielen zu können, die ich dann auf einem Privatgerät gespeichert habe, etc.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Darfst du auch komplett frei Software auf dein Dienstgerät laden?

    Also wenigstens Alladin konnte ich da problemlos neulich drüber abspielen. Wenn das Gerät auch nicht viel kann, das kann es. Genauso wie ich darauf etwas auch dauerhaft (bis es nicht mehr von mir genutzt wird) speichern darf, ein Stift dazu gehört und eine Tastatur und Hülle.


    Hej, ich komme mir gerade echt mit dem Surface, was als Schuhkarton ohne Inhalt von den KOllegen bezeichnet wird, wie mit einem Luxusgerät vor, wenn ich höre, was bei euch noch alles nicht geht (wobei ich zugeben muss, dass ich nicht sicher bin, dass alle dort Filme mit abspielen können).

  • Bin immer wieder erstaunt, dass sich hartnäckig bei älteren Semestern die Meinung hält, dass iOS irgendwie nicht alles beherrscht, was man so im Alltag benötigt. Wie auch immer, Zusatzsoftware darf ich natürlich dort installieren. Habt ihr eine Anweisung erhalten, dass ihr nichts auf dem iPad installieren dürft? Auf Samsung oder Surface könnte ich es ja wegen der Virusgefahr verstehen, aber nicht beim iPad.

  • Also, pragmatisch: du hast dir das iPad zum Arbeiten gekauft, also gibst du es bei der Steuer an.


    Dann kuckst du mal, wie das Amt reagiert,

  • Speichern darf ich auf dem Dienstgerät auch nicht dauerhaft, benötige also wahlweise einen privaten Stick oder privaten Webspace in der Cloud, um Dateien abspielen zu können, die ich dann auf einem Privatgerät gespeichert habe, etc.

    Alternativ: wenn man nichts speichern und demzufolge nichts abspielen kann, zeigt man halt keine Filme etc. im Unterricht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Und wenn das Amt nachfragt, musst du halt überlegen, warum Du das Gerät brauchst. Vielleicht möchtest Du das Dienstgerät nicht mit nach Hause nehmen. Vielleicht hast du da Sachen drauf, die du nicht auf dem Dienstgerät haben möchtest / kannst. Bei uns: Vielleicht möchtest du den Leihvertrag nicht unterschreiben, weil er nachteilige Bedingungen für dich hat. Vielleicht brauchst du das Gerät, da du das Leihgerät bei einem Schulwechsel wieder abgeben müsstest...

  • Was heißt Anweisung, dass man nicht darf, die sind ferngewartet, man kann nur aus der von der Senatsverwaltung bereitgestellten Bibliothek irgendwas installieren, mehr geht nicht

    Die sind hier auch ferngewartet, das hindert mich aber nicht daran, dass ich weitere Apps installiere.

  • Die sind hier auch ferngewartet, das hindert mich aber nicht daran, dass ich weitere Apps installiere.

    Die Fernwartung lässt sich mit verschiedenen Einstellungen realisieren. Wir haben auch keine Option, dass Kollegen eigene Apps installiert. Das liegt aber auch daran, dass der Wunsch momentan nicht besteht. Ohne eigene Apps kann die Verwaltung einfacher sein.

  • Die sind hier auch ferngewartet, das hindert mich aber nicht daran, dass ich weitere Apps installiere.

    Doch, wenn du gar nicht auf den Applestore z.B. kommst, hindert dich das sehr wohl daran. Wie gesagt, es gibt eine senatseigene Bibliothek, alles andere ist nicht erreichbar und gesperrt.

    Du kannst beantragen, dass ein Programm dort aufgenommen wird, passiert aber nur, wenn das mindestens x andere Kollegen auch beantragen.

  • Okay, da gibt es offensichtlich unterschiedliche Verwaltungsarten; wusste ich nicht.

  • Die sind hier auch ferngewartet, das hindert mich aber nicht daran, dass ich weitere Apps installiere.

    Bei uns steht ganz klar im Leihvertrag, dass wir als Lehrkräfte Apps und andere Software auf dem Leihgerät (Laptop oder ipad; wir konnten wählen) nur mit Zustimmung des Verleihers installieren dürfen. Ist das bei euch anders oder hast du die Zustimmung bekommen?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bin immer wieder erstaunt, dass sich hartnäckig bei älteren Semestern die Meinung hält, dass iOS irgendwie nicht alles beherrscht, was man so im Alltag benötigt.

    Auf welchen Beitrag bezieht sich das?


    Zitat

    Wie auch immer, Zusatzsoftware darf ich natürlich dort installieren. Habt ihr eine Anweisung erhalten, dass ihr nichts auf dem iPad installieren dürft

    ? Auf Samsung oder Surface könnte ich es ja wegen der Virusgefahr verstehen, aber nicht beim iPad.

    Ja, bei uns ist das Teil des Leihvertrags, dass nichts installiert werden darf ohne vorherige Genehmigung. Da wir entweder ein iPad oder ein Surface bekommen haben nach Wahl bezieht sich das auch auf beide Gerätetypen. Tastatur gab es mit einem Jahr Verspätung auch noch dazu, Stifte oder Hülle muss man privat anschaffen, so man diese verwenden will. Aber immerhin haben bei uns tatsächlich ALLE im Kollegium ein Gerät bekommen. Vorgesehen war vom Land jeweils ein Gerät pro Vollzeitstelle und die Teilzeitleute sollten sich dann halt anteilig ein Gerät teilen zu zweit oder zu dritt je nach Deptutat. Ich kenne Schulen, die das auch genau so umgesetzt haben. Bei denen darf man dann die Dienstgeräte auch gar nicht erst mit nachhause nehmen, sondern muss diese im Tabletwagen in der Schule lassen, damit zumindest in der Theorie dann alle KuK bei Bedarf darauf zugreifen können (in der Praxis weiß ich von vielen Fällen, wo das halt dann doch nicht funktioniert.).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Bei uns steht ganz klar im Leihvertrag, dass wir als Lehrkräfte Apps und andere Software auf dem Leihgerät (Laptop oder ipad; wir konnten wählen) nur mit Zustimmung des Verleihers installieren dürfen. Ist das bei euch anders oder hast du die Zustimmung bekommen?

    Steht bei uns nicht. Dafür steht bei uns, dass wir es nur dienstlich nutzen dürfen und keine personenbezogenen Daten drauf speichern dürfen ...

  • Bei denen darf man dann die Dienstgeräte auch gar nicht erst mit nachhause nehmen, sondern muss diese im Tabletwagen in der Schule lassen, damit zumindest in der Theorie dann alle KuK bei Bedarf darauf zugreifen können (in der Praxis weiß ich von vielen Fällen, wo das halt dann doch nicht funktioniert.).

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man damit effektiv arbeiten kann...

  • Steht bei uns nicht. Dafür steht bei uns, dass wir es nur dienstlich nutzen dürfen und keine personenbezogenen Daten drauf speichern dürfen ...

    Wieso "dafür"? Das steht bei uns natürlich auch drin.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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