Unterlagen bei den Bewerbungen

  • Auf der Seite von LEO steht bei den Unterlagen, die man bei den Schulen, bei denen man sich bewirbt, folgendes einreichen soll:


    "• Unbeglaubigte Kopien von sonstigen im Ausschreibungstext geforderten Qualifikationsnachweisen"


    Was habt ihr denn nun alles bei den Bewerbungen eingereicht?
    Zeugnisse? Gutachten?

  • Ich habe zwei meiner Gutachten der Fachleiter (die die am besten klangen, bei mir das vom HS und das vom Musik FL, weil ich ja Musik als Fach habe) dann das Schulleitergutachten, auch wenn das sehr nichtssagend war, aber ich dachte Schulleiter interessiert vielleicht eher, was andere Schulleiter über mich denken, nicht was die im schulfernen Seminar denekn.
    Außerdem meine Bescheinigungen über wichtige Fortbildungen (Englisch ),
    ich wollte zum einen schon zeigen, was ich so nettes gemacht habe, aber zum anderen auch keine zu dicke Mappe losschicken, Schulleiter haben ja noch anderes zu tun, als Bergeweise Berwebungen zu lesen.


    Vor allem die Dinge, die in der Bewerbung gefordert sind (im GS bereich zb Die FB Englisch, Schwimmschein etc) sollte man natürlich schon beilegen.
    Lieben Gruß
    smali

  • Ja, gehören sie.


    Habt ihr die Unterlagen schon eingereicht? Las sich grad so...


    Gutachten der Fachleiter lege ich nicht dazu, aber ich habe ja auch mein Zeugnis direkt nach der Prüfung bekommen.

  • Nein, wir kriegen die Zeugnisse erst Ende Januar am letzten Tag. Früher gab es die wohl früher, aber dann machte Bayern "Probleme", weil wir nicht lange genug "im Dienst" waren.


    Ich habe bisher über das 2. Examen nichts schriftlich, ich glaube aber, nächste Woche kommt was Vorläufiges.

  • Zitat

    Aktenklammer schrieb am 14.11.2005 08:24:
    Ich habe bisher über das 2. Examen nichts schriftlich, ich glaube aber, nächste Woche kommt was Vorläufiges.


    Echt? 8o Bei uns gabs gleich am Prüfungstag eine vorläufige Bescheinigung.

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Und noch eine Frage:
    Ich soll beglaubigte Kopien meiner beiden Staatsexamen einreichen, habe aber vom zweiten nur den Notenbeleg.


    Muss der auch beglaubigt werden? Schicke ich einfach nur eine Kopie mit?


    Ich hasse diesen bürokratischen Kram!

    Zukunft ist für alle gut. (Harald Schmidt)

  • Zitat

    Eresa schrieb am 20.11.2005 13:14:
    Und noch eine Frage:
    Ich soll beglaubigte Kopien meiner beiden Staatsexamen einreichen, habe aber vom zweiten nur den Notenbeleg.


    Muss der auch beglaubigt werden? Schicke ich einfach nur eine Kopie mit?


    Ich hasse diesen bürokratischen Kram!


    Hallo Eresa,


    nein, der Notenbeleg muss nicht beglaubigt werden, eine Kopie reicht, denn es ist ja nur ein vorläufiger Bescheid. Nur das Zeugnis muss beglaubigt und nachgereicht werden, sobald du es erhältst.


    Ich fand den Papierkram auch schrecklich!


    Viele Grüße
    volare

    Eine Lösung kommt fast immer aus der Richtung, aus der man sie am wenigsten erwartet, was bedeutet, dass es keinen Sinn hat, in diese Richtung zu gucken, weil sie nicht von dort kommen wird.


    (Douglas Adams)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Eresa schrieb am 20.11.2005 13:14:
    Und noch eine Frage:
    Ich soll beglaubigte Kopien meiner beiden Staatsexamen einreichen, habe aber vom zweiten nur den Notenbeleg.


    Muss der auch beglaubigt werden? Schicke ich einfach nur eine Kopie mit?


    Ich hasse diesen bürokratischen Kram!


    Der Notennachweis bzw. die Kopie Deines zweiten Staatsexamens ist unbedingt in die Bewerbungsunterlagen beizufügen bzw. nachzusenden.


    Das hat damit zu tun, dass aus welchem Grund auch immer, die Schulen manchmal die Ordnungsgruppe des Bewerbers nicht übermittelt bekommen. Wenn beide Examenszeugnisse bzw. die Durchschnittsnoten den Schulen vorliegen, können sie ggf. selbst die Ordnungsgruppe bestimmen.


    Ich habe das bei einer meiner Bewerbungsgespräche durch Zufall herausgefunden. Solange der Bezirksregierung nicht das Ergebnis des 2. Staatsexamens vorliegt, wird man unter Ordnungsgruppe 99 geführt.


    Ergo: Notennachweis unbedingt in die Bewerbungen packen bzw. den Notennachweis unbedingt an die bewerbungsführende Bezirksregierung schicken!


    Gruß
    Bolzbold

  • Soweit ich weiß, dürfen Schulleiter auch Kopien beglaubigen, oder?
    Dann spart man sich das Gerenne zur Stadt....


    LG Leila

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    leila schrieb am 20.11.2005 14:21:
    Soweit ich weiß, dürfen Schulleiter auch Kopien beglaubigen, oder?
    Dann spart man sich das Gerenne zur Stadt....


    LG Leila


    Ich habe im Ref. auch alles von meinem Schulleiter bzw. seinem Stellvertreter beglaubigen lassen. Hat nie Probleme gegeben. Auch nicht bei der Bewerbung auf eine schulscharfe Stelle.


    Gruß
    Bolzbold

  • So, mein Schulleiter hat alles beglaubigt. Jetzt sortiere ich erst mal alles.
    Habt ihr zu den Unterlagen, die die Bez.-Reg. braucht noch ein großartiges Schreiben formuliert? Oder reicht es wenn man schreibt, dass man die Unterlagen zusendet...?


    LG Leila

  • Zitat

    leila schrieb am 23.11.2005 13:50:
    Habt ihr zu den Unterlagen, die die Bez.-Reg. braucht noch ein großartiges Schreiben formuliert? Oder reicht es wenn man schreibt, dass man die Unterlagen zusendet...?


    Ja, das reicht vollkommen aus, es ist bei der Bez.reg. lediglich ein Verwaltungsakt.


    Viele Grüße
    volare

    Eine Lösung kommt fast immer aus der Richtung, aus der man sie am wenigsten erwartet, was bedeutet, dass es keinen Sinn hat, in diese Richtung zu gucken, weil sie nicht von dort kommen wird.


    (Douglas Adams)

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