Alles anzeigen1. Gymnasial- und Berufsschullehrkräfte erhalten eine Amtszulage (A13Z). Wir nicht.
2. Gymnasial- und Berufsschullehrkräfte sind im höheren Dienst. Wir sind im gehobenen Dienst.
3. Für Gymnasial- und Berufsschullehrkräfte gibt es vielfältige Optionen zum Aufstieg nach A 14 und A 15. Für uns gibt es da nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, vornehmlich in der Schulleitung.
Ganz abgesehen vom höheren Stundendeputat (26). Ja, ich weiß, Gymnasiallehrer müssen Oberstufenklausuren korrigieren. Ich muss dafür Gutachten schreiben.
(Gilt für mein Bundesland. In anderen mag es leichte Differenzen geben, aber die Tendenz dürfte überall so sein.)
Es bleibt also eine Farce, zu sagen, wenn "alle" A 13 bekommen, seien alle gleich.
Oder der unter Studierenden beliebte Slogan, als Sonderpädagoge verdiene man wie Gymnasiallehrer.
Nichts für ungut, aber deine Fragen klingen teilweise etwas naiv und ließen sich mit Google oder ähnlichen Suchmaschinen sicherlich schnell selbst beantworten. Im öffentlichen Dienst hat man nun einmal keine Gehaltsverhandlungen, in die man persönliches Engagement einbringen kann. Dann musst du in die "freie Wirtschaft" gehen. Oder schnell Posten in Schulleitung (oder Schulverwaltung) anstreben - da werden im GS-Bereich ja Leute gesucht. Da hast du dann aber je nach Schulgröße eher einen Verwaltungsjob als einen pädagogischen.
Ich stelle die Fragen, da man leider nicht so einen transparenten Einblick bekommen kann durch Google, wie stark Engagement intern der Schule gewertet wird. Ich möchte nicht das große Geld machen, aber ich wollte wissen, ob es Schemata gibt, die individuelle Leistung als Lehrkraft etwas gewürdigt werden. Da reicht mir zu Wissen, dass es einen Aufstieg in A12Z und A13 geben kann.