Wird besonderes Engagement als Grundschullehrer erkenntlich gemacht?

  • Hallo ihr Lieben,


    ich bin aktuell ein Grundschullehramtsstudent und ich brenne für diesen Beruf.


    Da ich sehr gewillt bin mich dem Beruf voll und ganz zu widmen, wollte ich fragen, ob hier besondere Mühe und Engagement auf irgend einer Art und Weise gewürdigt wird?


    Sei es finanziell oder andere Aufstiegsmöglichkeiten.


    Was habt ihr als Lehrkräfte an GS für Erfahrungen?


    Ich bedanke mich! :)

  • Da ich sehr gewillt bin mich dem Beruf voll und ganz zu widmen,

    Als Beamter ist das deine Pflicht. Auch wenn es heute etwas altmodisch scheint, die mit den Privilegien einhergehenden Dienstpflichten zu kennen. ;)

    Sei es finanziell oder andere Aufstiegsmöglichkeiten.

    Grundsätzlich ist das eine eher ungesunde Erwartung im Schuldienst. Die Karriereoptionen sind relativ begrenzt. Belohnungssysteme gibt es nicht.


    Es gibt in NRW neuerdings in der Grundschule vereinzelte Aufstiegsstellen. Das Auswahlverfahren dazu ist ganz neu und etwas komisch. Vorleistung jenseits der eigentlichen Überprüfung hat der Personalrat unverständlicherweise ausklammern lassen. :autsch: Begründung ist wohl Chancengleichheit???


    An den anderen Schulformen gibt es deutlich mehr Aufstiegsstellen. Offiziell werden auch die nach Leistungsbericht/Überprüfung (und nachrangig nach Besolungsdienstalter) vergeben. In der Praxis wird aber dann auch oft jahrelanges Engagement honoriert.

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

    Der Schulleiter/die Schulleiterin besucht die Lehrkraft an der GS ja alle paar Jahre, um sich den Verlauf des Unterrichts anzusehen:


    Was hat dann dieser Bericht des Schulleiters über die Lehrkraft für eine Aussagekraft?

    Welche Konsequenzen ergeben sich aus einer guten/schlechten Bewertung?

  • Du müsstest erstmal das Bundesland schreiben.


    Bayern: Die Schulleiterin kommt zur Regelbeurteilung. Die Regelbeurteilung beinhaltet aber nicht nur die Unterrichtsbesuche, sondern

    auch andere Kriterien, die von einem als Lehrkraft erwartet werden, z.B. Fortbildungsfleiß, pädagogisches Wirken, Mitarbeit an der Schule usw.

    Dazu wird man voll umfänglich aufgeklärt.

    In Bayern ergibt sich im Augenblick langfristig aus einer guten Bewertung ein Aufstieg von A12 zu A12-Z und danach nach A13, sofern die rechnerischen (finanzierten) Stellen dazu frei werden.

  • Vielen Dank Caro!

    Stimmt du hast recht, Bundesland habe ich vergessen. Es geht wie du richtig getippt hast um Bayern! :)


    Das heißt man steigt dank einer guten Bewertung von A12 auf A12-Z und dann A13 um?


    Worin genau unterscheidet sich A12 und A12-Z?

  • Ich stimme kodi zu, was die Erwartungshaltung betrifft.

    Einige meiner Kolleginnen erwarten eine Würdigung ihrer Arbeit. Doch gerade an einer solchen Erwartungshaltung kann man zerbrechen bzw. unzufrieden werden, vor allem weil immer weniger zurückkommt, als man erwartet.

    Wenn man es schafft unabhängig von Würdigungen seine Sachen so zu machen wie man das will, dann ist das am gesündesten.

    Ich habe nie etwas in Richtung Würdigung erwartet, meine Sachen durchgezogen, das zusätzlich gemacht, was mir Spaß gemacht hat und dennoch erhielt ich einige positive Rückmeldungen und das nicht nur in Worten. Ich bin da ganz entspannt durchgekommen. Also, manchmal kann einem auch etwas zufliegen, gerade weil man sich nicht auf Würdigungen fixiert hat. Allzu ehrgeizig auf ein Ziel hinzuarbeiten, verkrampft und geht an der Sache vorbei. Man sollte etwas tun um der Sache willen und nicht, weil man "aufsteigen" will, so meine Meinung. Alles andere wird sich ergeben. Bei mir hat es sich auch ergeben.


    Zu deiner Frage:

    A12-Z heißt A12 mit (finanzieller) Zulage.

  • Danke nochmals!


    Da hast du recht. Leider kann mangelnde Rückmeldung schnell in Demotivation führen. Da finde ich aber deinen Ansatz die Dinge durchzuziehen entgegen der Erwartung eigentlich gut.




    1. Wie hoch fällt die finanzielle Zulage aus? (A12-Z) Oder zumindest so in etwa?

    2. Ist man mit A12-Z dann Konrektor oder immer noch "normale" Lehrkraft?

    3. Und du meintest man kann dann zu A13 aufsteigen: Meinst du damit die Position als Schulleiter? Da A13 ansonsten in Bayern als Grundschullehrer nicht vertreten ist.

  • Bis A 13 kann man funktionslos aufsteigen. Also das heißt, dass man auch als normaler Grundschullehrer bis A13 kommen kann, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.


    Man verdient ja mit mehr Berufsjahren so oder so mehr Geld, das sind die Erfahrungsstufen. Ich kann dir nicht sagen um wie viel dass es genau geht - alles, was ich hier schreibe, kann falsch sein. Außerdem ist es davon abhängig, ob man voll oder Teilzeit arbeitet. Das Gehalt steigt so oder so im Lauf der Jahre, auch wegen der Inflation. Am besten suchst du nach entsprechenden Tabellen im Internet. A12 - Z liegt dann so in der Mitte zwischen A12 und A13.


    Rektoren und Konrektoren werden nach Größe der Schule bezahlt, zwischen A12 Z und A14, so weit ich weiß.

  • Man kann als normaler Grundschullehrer in Bayern auf A13 kommen?

    WoW das ist mir echt neu.

    Bislang hört man doch ständig diese Debatte, dass es kein A13 in Bayern für GS-Lehrer gibt und es endlich geschaffen werden soll.

    Ist das neu?


    Das kann dann einen Unterschied von 500,- ausmachen.


    Dürfte ich dich noch 2 Fragen stellen:

    1. Wie schnell man von A12- auf A12-Z und dann A13 aufsteigen kann als normaler GS-Lehrer?

    Also spricht man hier bei über eine konsequent gute Bewertung über 10 Jahren oder gar mehr?


    2. Der Aufstieg erfolgt allein durch die Ausübung des Berufes und der guten Bewertung und Fleiß?

  • Als Beamter bekommt man kein

    Gehalt

    sondern eine Besoldung (bzw. Bezüge).


    Dass jetzt teilweise A 13 für GS-Lehrkräfte eingeführt werden soll, ändert nichts an der grundlegend ungleichen Behandlung, solange Lehrkräfte an Grundschulen, Sek-1-Schulen und Förderschulen im gehobenen Dienst bleiben und es keine Aufstiegschancen in vergleichbarer Anzahl und Systematik wie an Gymnasien und beruflichen Schulen gibt.

  • Dass jetzt teilweise A 13 für GS-Lehrkräfte eingeführt werden soll, ändert nichts an der grundlegend ungleichen Behandlung, solange Lehrkräfte an Grundschulen, Sek-1-Schulen und Förderschulen im gehobenen Dienst bleiben und es keine Aufstiegschancen in vergleichbarer Anzahl und Systematik wie an Gymnasien und beruflichen Schulen gibt.

    Da gebe ich dir recht. Bayerische Grundschullehrer müssen sich A13 im Lauf der Jahre durch gute Beurteilungen "erdienen" - und das geht nur, wenn es offene Stellen gibt - während andere Schularten schon eingangs mit A13 besoldet werden.

  • 1. Wie schnell man von A12- auf A12-Z und dann A13 aufsteigen kann als normaler GS-Lehrer?

    Also spricht man hier bei über eine konsequent gute Bewertung über 10 Jahren oder gar mehr?

    A12-Z, A 13 gibt es noch nicht so lange. Bisher kamen eher die älteren, verdienten LehrerInnen in diesen Genuss, denn die sollten ja erstmal berücksichtigt werden.

    2. Der Aufstieg erfolgt allein durch die Ausübung des Berufes und der guten Bewertung und Fleiß?

    Rein theoretisch kann man auch gleich zu Beginn sehr gute Beurteilungen bekommen, aber das ist eher selten der Fall. Wie ich beobachtet habe, bekommen erst verdiente Lehrer mit einigen Dienstjahren bessere Beurteilungen. Man schaut erst, wie sich derjenige bewährt.


    Wenn man ein Funktionsamt anstrebt, kann man das äußern. Dann gerät man in eine andere Beurteilungsschiene, aber darüber weiß ich nichts Genaues. Ich habe allerdings schon öfter mitbekommen, dass junge, unerfahrene Bewerber für Funktionsämter erstmal abgelehnt wurden. Jeder muss erstmal ein paar Jahre Erfahrung als normaler Lehrer im Schuldienst sammeln, was auch sehr sinnvoll ist. Rektor/in ist eine große Herausforderung.

  • Hallo ihr Lieben,

    .....


    Da ich sehr gewillt bin, mich dem Beruf voll und ganz zu widmen

    Was anderes wird dir bei der Aufgabenfülle auch gar nicht übrig bleiben. Merkst du noch...das tun wir alle. Das wird finanziell nicht extra gewürdigt.

    Soweit ich weiß, braucht man auch in Bayern dafür Fortbildungen und spezielle Zusatzbefähigungen, damit man aus der Masse all der anderen heraussticht.

  • Wie fern anders? Unterschiedliche Bezahlung?


    Ich dachte a13 ist a13 und in dieser Besoldung wird man gleich bezahlt

    1. Gymnasial- und Berufsschullehrkräfte erhalten eine Amtszulage (A13Z). Wir nicht.

    2. Gymnasial- und Berufsschullehrkräfte sind im höheren Dienst. Wir sind im gehobenen Dienst.

    3. Für Gymnasial- und Berufsschullehrkräfte gibt es vielfältige Optionen zum Aufstieg nach A 14 und A 15. Für uns gibt es da nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, vornehmlich in der Schulleitung.


    Ganz abgesehen vom höheren Stundendeputat (26). Ja, ich weiß, Gymnasiallehrer müssen Oberstufenklausuren korrigieren. Ich muss dafür Gutachten schreiben.


    (Gilt für mein Bundesland. In anderen mag es leichte Differenzen geben, aber die Tendenz dürfte überall so sein.)


    Es bleibt also eine Farce, zu sagen, wenn "alle" A 13 bekommen, seien alle gleich.

    Oder der unter Studierenden beliebte Slogan, als Sonderpädagoge verdiene man wie Gymnasiallehrer.


    GrundschulTendo

    Nichts für ungut, aber deine Fragen klingen teilweise etwas naiv und ließen sich mit Google oder ähnlichen Suchmaschinen sicherlich schnell selbst beantworten. Im öffentlichen Dienst hat man nun einmal keine Gehaltsverhandlungen, in die man persönliches Engagement einbringen kann. Dann musst du in die "freie Wirtschaft" gehen. Oder schnell Posten in Schulleitung (oder Schulverwaltung) anstreben - da werden im GS-Bereich ja Leute gesucht. Da hast du dann aber je nach Schulgröße eher einen Verwaltungsjob als einen pädagogischen.

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