Hallo. Gibt es Erfahrungen mit Entfristungsklagen wegen Mehrarbeit in NRW? Die Rechtslage scheint mir klar. Stunden, die über die im Vertrag genannte wöchentliche Zahl hinaus absolviert werden, gelten ab der ersten Stunde als unbefristete Arbeit. Eine Verrechnung mit anderen Wochen ist nicht möglich. Erlaubt ist es auch nicht, kam aber schon vor Corona häufig vor.
Urteile habe ich nicht gefunden. Vielleicht,weil die Verfahren bereits im Gütetermin erledigt werden?
Die anschließende schlechte Stimmung an der Schule würde mich nicht stören, das legt sich irgendwann. Ein Stellentausch sollte in meinem Fall auch möglich sein.
Aber welche Konsequenzen hat es für Vertretungsplaner? Hat es Folgen für die Rückkehr der vertretenen Lehrerin aus der Elternzeit?