Bei uns müssen alle Neuzugänge an der Schule den Impfpass vorlegen und der Masern-Impfstatus wird an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Bei den Älteren wurden alle Impfpässe zum Gesundheitsamt eingeschickt.
Sehr fragwürdiges Vorgehen.
Bei uns müssen alle Neuzugänge an der Schule den Impfpass vorlegen und der Masern-Impfstatus wird an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Bei den Älteren wurden alle Impfpässe zum Gesundheitsamt eingeschickt.
Sehr fragwürdiges Vorgehen.
Am BK irrelevant, da Schülerschaft >50% volljährig.
In NDS gilt für die BBS gem. Erlass dasselbe; auch für die dort bereits tätigen Lehrkräfte. Meines Wissens müssen aber die neu beginnenden Lehrkräfte und LiV trotzdem eine Masernimpfung nachweisen.
Das wusste ich auch noch nicht. Danke Humblebee ist in NRW evtl ja auch so.
ja bei mehr als 50% volljährigen SuS wird kein Nachweis benötigt.
Das wusste ich auch noch nicht. Danke Humblebee ist in NRW evtl ja auch so.
Nichts zu danken. Wir hatten das Thema im letzten Jahr hier schon mal in einem oder sogar zwei Threads aufgegriffen, in denen es aber eigentlich um Corona ging (ich meine, das war zum einen der, wo es um die Impfbereitschaft gegen Corona ging, zum anderen der, der die mögliche Impfpflicht von Lehrer*innen thematisierte). Habe gerade keine Lust danach zu suchen .
ja bei mehr als 50% volljährigen SuS wird kein Nachweis benötigt.
In NDS gilt dies - unabhängig von der Zahl der volljährigen SuS - für alle öffentlichen BBS. Zitat aus der Rundverfügung der niedersächsischen Landesschulbehörde (sorry, da hatte ich mich geirrt; das war gar kein Erlass): "Die öffentlichen berufsbildenden Schulen sind vom Nachweis eines Impfschutzes gegen Masern ausgenommen, da sie typischerweise von weniger als 50 Prozent minderjährigen Schülerinnen und Schülern besucht werden."
Die Masernimpfung musste die Schulleitung bei jedem Schüler überprüfen, ein Formular dazu ausfüllen und dies in die Schülerakte tun. Erfolgte kein Nachweis, wurde dies an das Gesundheitsamt gemeldet. Dieses Formular wird an die weiterführenden Schulen weitergereicht, sodass diese das nicht erneut überprüfen müssen.
Gibt es etwa mehrfach? (...)
Ja, sicherheitshalber wird bei Masern- in Deutschland zumindest- meist doppelt geimpft. Tatsächlich reicht bei den meisten Menschen ( >90% der Geimpften) aber schon die Erstimpfung aus, um einen ausreichenden Impfschutz zu entwickeln. Die Zweitimpfung erfolgt dann frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung.
Über den Titernachweis konnte ich nachweisen, dass meine eine, im Kindesalter erhaltene Impfung ausreichend ist. Nachdem ich kurt kurz bevor ich den Nachweis einreichen musste für die Einstellung eine allergische Reaktion hatte auf eine andere Impfung, wollte ich zumindest zu diesem Zeitpunkt keine Impfung vornehmen, die nicht zwingend erforderlich ist, deshalb erst die Titerbestimmung. Wäre diese anders ausgefallen hätte ich mich natürlich ein zweites Mal impfen lassen.
Danke übrigens für deine Nachfrage. Das hat mir gerade in Erinnerung gerufen, dass nachdem ich damals die allergische Reaktion auf die Tetanus- Diphterie-Auffrischung im KKH hatte, ich die gebotene Keuchhustenaufrischung nicht machen konnte (den Impfstoff gibt es nur als Kombiimpfstoff mit Tetanus und Diphterie, im KKH wird aber nur der Zweifachimpfstoff zur Auffrischung verwendet). Das sollte ich, nachdem inzwischen genügend Zeit vergangen ist, in Absprache mit und unter Überwachung durch meine Hausärzte jetzt während der Sommerferien unbedingt angehen. Keuchhusten ist zwar bei Erwachsenen normalerweise gut behandelbar, durch mein Asthma habe ich aber einerseits selbst ein erhöhtes Risiko bei Keuchhusten und trage andererseits natürlich durch meine Impfung dazu bei insbesondere Säuglinge vor dieser für sie potentiell lebensbedrohlichen Erkrankung zu schützen. Danke also für diesen wichtigen Reminder.
Ja, sicherheitshalber wird bei Masern- in Deutschland zumindest- meist doppelt geimpft. Tatsächlich reicht bei den meisten Menschen ( >90% der Geimpften) aber schon die Erstimpfung aus, um einen ausreichenden Impfschutz zu entwickeln. Die Zweitimpfung erfolgt dann frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung.
Und irgendwie war das dann auch wieder ans Geburtsdatum gekoppelt, ob eine oder zwei reichten, meine ich.
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