Hallo!
Aufgrund mehrerer Fragen, die sich nun schon seit einiger Zeit in meinem Kopf ansammeln, habe ich mich hier im Forum angemeldet und hoffe, dass mir der bzw. die ein oder andere weiterhelfen und mir meine Fragen beantworten kann.
Zu mir: Ich bin 34 Jahre alt, komme aus Bayern und habe vor kurzem mein Zweitstudium „Lehramt an Gymnasien“ in den Fächern Physik, Mathematik sowie in der Erweiterung Chemie mit dem ersten Staatsexamen erfolgreich bestanden, so dass ich in Kürze den Vorbereitungsdienst im gleichen BL antreten darf und werde.
Meine Fragen drehen sich vor allem rund um das Tarifbeschäftigtenverhältnis (inkl. der daraus resultierenden Verträgen, Eingruppierung nach TV-L, Arbeitszeitregelung und Teilzeit), die Planstelle und Versicherung VOR und NACH dem Ref, da ich eine Verbeamtung aus diversen familiären Gründen [kürzlich erbautes Haus = Ortsgebundenheit, Kleinkinder inkl. Baby, verwitwet und Kinderbetreuung durch meine (Urgroß-)Eltern] ablehnen und mich im Voraus gerne gründlich über das Beschäftigungsverhältnis nach dem TV-L informieren möchte:
- Verträge: Stellt mir nach einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch die Schulleitung oder die Bezirksregierung den Vertrag für die Planstelle aus?
- Eingruppierung und Einstufung: In welche Stufe wird man in Bayern nach dem Ref eingruppiert? Laut meines aktuellen Kenntnisstandes starte ich mit der Entgeltgruppe E13 - Starte ich dann nach dem zweijährigen Vorbereitungsdienst mit der Stufe 2 oder 3?
- Planstelle: Ich nehme an, dass ich mich bei Ablehnung einer Verbeamtung direkt an den Schulen bewerben Miss oder über bestimmte Verfahren (Listenverfahren etc.) an eine Planstelle komme - liege ich mit meiner Annahme richtig?
- Arbeitszeit: Wie wird die Arbeitszeit bei Tarifbeschäftigten bei Konferenzen/Fachsitzungen eingehalten/geregelt?
- Teilzeit: Wenn ich Teilzeit beantragen wollte, müsste ich diese direkt bei der Schulleitung melden/beantragen, damit diese den Antrag im Anschluss zur Genehmigung an das Schulamt und dann an die Bezirksregierung zur endgültigen Genehmigung weiterleitet oder ließe sich die TZ-Beschäftigung über die SL alleine regeln? Ich vermute, dass man diese in Bayern jedes Jahr (6 Monate im Voraus) neu beantragen muss, oder? Gibt es hier jemanden aus Bayern, mit dem/der ich mich über TZ austauschen könnte?
- Weiteres: Gibt es etwas, dass ich als Tarifbeschäftigte beachten muss (das ich gerade vielleicht nicht auf dem Schirm habe?) z. B. etwaige Stolperfallen?
Sollte sich mein Beitrag im falschen Reiter/Ordner befinden, so kann dieser selbstverständlich auch gerne entsprechend verschoben werden.
Ich danke recht herzlich im Voraus für das Sichten meiner Fragen und freue mich außerordentlich über deine/eure Hilfe - gerne auch per Privatnachricht. Herzlichen Dank!
Freundliche Grüße
Mara L.