Ich unterrichte dieses Schuljahr noch an einer Privatschule und dann unterrichte ich wahrscheinlich garnicht mehr. Vor kurzem haben Schüler*innen, die ich unterrichtet hatte, ihre Mittlere Reife abgeschlossen. Nun haben sie mich über die von der Schule genutzte Kommunikationsplatform, von der ich annehme, dass theoretisch die Vorgesetzten oder SL mitlesen können, gefragt, ob ich an einer WhatsApp Gruppe teilnehmen könnte, bei der laut Aussagen der Schüler*innen auch andere ehemalige Lehrkräfte dabei sind. Ich habe im Prinzip nichts dagegen, weil ich mich mit den Schüler*innen gut verstanden habe. Nur bin ich mir nicht sicher, ob das überhaupt erlaubt ist.
Es handelt sich dabei um Bayern und Schüler*innen, die zum Großteil noch nicht volljährig sind. Einerseits denke ich, dass die Schüler*innen nun an dieser Schule jedenfalls keine Schüler*innen mehr sind, und ich auch bald keine Lehrkraft mehr. Andererseits warn das ja irgendwann mal Schutzbefohlene und sie sind zudem noch nicht volljährig. Hat irgendwer eine Ahnung, wie es sich mit sowas verhält? Gelten da beide Seiten einfach als Privatpersonen? Selbst wenn, ist mir nichtmal klar, ob eine volljährige Person in einer WhatsAppGruppe mit noch nicht Volljährigen sein darf, die nicht zu ihrer Familie gehören.