In NDS DARF eine Arbeit nachgeschrieben werden.
Es gibt also keine Pflicht dazu.
In Baden-Württemberg auch nicht (aber bei nur einer Arbeit im 1. Halbjahr und mündlich schlechtem Schüler lasse ich doch lieber nachschreiben und dann müssen die anderen in der Klasse oder Kurs, die ebenfalls gefehlt haben, ebenfalls nachschreiben).